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Ovarialkarzinom: S3-Leitlinie (AWMF)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf AWMF Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Ein generelles Screening auf Ovarialkarzinom mittels CA 125 und transvaginalem Ultraschall wird nicht empfohlen, da es die Mortalität nicht senkt.
  • Auch bei Hochrisikopatientinnen wird von einem Screening abgeraten; stattdessen sollte eine genetische Beratung und Testung erfolgen.
  • Bei unklaren abdominellen Beschwerden (Völlegefühl, Blähungen) bei Frauen über 50 Jahren ist eine zügige Abklärung mittels Transvaginalsonographie indiziert.
  • Allen Patientinnen mit Ovarialkarzinom soll eine genetische Testung (z. B. auf BRCA1/2) angeboten werden.
  • Ein alleiniger CA-125-Anstieg in der Nachsorge rechtfertigt keinen vorzeitigen Therapiebeginn bei asymptomatischen Patientinnen.
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Hintergrund

Das Ovarialkarzinom ist nach dem Brustkrebs die häufigste tödliche gynäkologische Krebserkrankung. Etwa 75 % der Fälle werden in fortgeschrittenen Stadien diagnostiziert. Trotz moderner operativer und medikamentöser Therapien liegt das relative 5-Jahres-Überleben über alle Stadien hinweg bei lediglich ca. 43 %.

Früherkennung und Screening

Bisher konnte durch Früherkennungsmaßnahmen keine Reduktion der Mortalität erreicht werden. Die Leitlinie positioniert sich hierzu eindeutig:

  • Starke Empfehlung (A): Ein generelles Screening der Normalbevölkerung mittels CA 125 und Transvaginalsonographie (TVS) soll nicht durchgeführt werden.
  • Starke Empfehlung (A): Auch in Risikogruppen soll kein Screening durchgeführt werden, da die Effektivität zu gering ist.
  • Konsens: Angehörigen von Risikopopulationen soll stattdessen eine multidisziplinäre Beratung (Gynäkologie und Humangenetik) sowie eine genetische Testung angeboten werden.

Symptomatik und Primärdiagnostik

Patientinnen weisen oft lange unspezifische Symptome auf. Weitergehende Untersuchungen sollten eingeleitet werden, wenn folgende Symptome wiederholt und anhaltend auftreten (insbesondere bei Frauen > 50 Jahre):

  • Völlegefühl
  • Blähungen
  • Unklare abdominelle Schmerzen oder Beschwerden
  • Zunahme der Miktionsfrequenz
Diagnostischer SchrittMaßnahmeBemerkung
PrimärdiagnostikGynäkologische Untersuchung & TransvaginalsonographieSoll bei Verdacht auf ovarielle Raumforderung als erste Maßnahme erfolgen.
StagingCT, MRT, PET/CTGleichwertig für lokales Staging, besser für die Beurteilung des restlichen Abdomens.
OperabilitätOperatives StagingKernaussage: Es existiert keine apparative Maßnahme, die ein operatives Staging ersetzen und die Operabilität verlässlich einschätzen kann.

Rezidivdiagnostik

Die Diagnostik im Rezidivfall richtet sich stark nach der klinischen Symptomatik der Patientin:

  • Asymptomatische Patientinnen (Empfehlungsgrad B): Bei alleinigem CA-125-Anstieg sollte das Vorgehen individuell diskutiert werden. Ein präsymptomatischer Therapiebeginn ist nicht mit einem verbesserten Überleben verbunden, führt aber zu einer früheren Verschlechterung der Lebensqualität.
  • Symptomatische Patientinnen (Empfehlungsgrad 0): Eine weiterführende apparative Diagnostik (CT, PET/CT, MRT) kann eingeleitet werden. Hinweise für eine Überlebensverlängerung durch ein bestimmtes Verfahren gibt es jedoch nicht.

Genetik und familiäres Risiko

Ein etablierter Risikofaktor ist die familiäre Häufung. Relevante Syndrome umfassen das familiäre Brust- und Eierstockkrebssyndrom (HBOC) sowie das Lynch-Syndrom (HNPCC).

  • Starke Empfehlung (A): Allen Patientinnen mit der Diagnose eines Ovarialkarzinoms soll eine genetische Testung angeboten und über das Risiko einer hereditären Erkrankung aufgeklärt werden.
SyndromAssoziierte GeneKumulatives Ovarialkarzinom-Risiko
HBOCBRCA139 % (bis 69. Lebensjahr)
HBOCBRCA211-22 %
Lynch-SyndromMLH1, MSH2, MSH6, PMS23-17 % (je nach Mutation, bis 70. Lebensjahr)

Patientenaufklärung

Die Aufklärung soll nach den Prinzipien der patientenzentrierten Kommunikation ("shared decision making") erfolgen.

  • Soll-Empfehlungen: Ausdruck von Empathie, Vermeidung von Fachvokabular, Einbeziehung von Angehörigen (auf Wunsch der Patientin), Angebot psychoonkologischer Unterstützung und der explizite Hinweis auf Selbsthilfegruppen.
  • Die individuellen Präferenzen, Bedürfnisse, Sorgen und Ängste der Patientin sollen eruiert und berücksichtigt werden.

Berufskrankheit

Bei anamnestischen Hinweisen auf eine berufliche Asbestexposition (z.B. Asbestzementindustrie, Textilindustrie vor 1980) ist der Arzt gesetzlich verpflichtet, den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden.

💡Praxis-Tipp

Verzichten Sie bei asymptomatischen Patientinnen in der Nachsorge auf einen vorzeitigen Therapiebeginn bei alleinigem CA-125-Anstieg. Klären Sie stattdessen unklare abdominelle Beschwerden bei Frauen über 50 großzügig mittels Transvaginalsonographie ab.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Die Leitlinie spricht eine starke Empfehlung gegen ein generelles Screening mittels Ultraschall und CA 125 aus, da es die Mortalität nicht senkt.
Häufige, aber unspezifische Symptome sind Völlegefühl, Blähungen, unklare Bauchschmerzen und eine Zunahme der Miktionsfrequenz, besonders bei Frauen über 50 Jahren.
Allen Patientinnen mit der Diagnose eines Ovarialkarzinoms soll eine genetische Testung (inkl. BRCA1/2 und Lynch-assoziierte Gene) angeboten werden.
Nein. Bei asymptomatischen Patientinnen bringt ein früherer, präsymptomatischer Beginn der Rezidivbehandlung keinen Überlebensvorteil, verschlechtert aber frühzeitiger die Lebensqualität.
Nein. Es gibt keine apparative Diagnostik, die ein operatives Staging ersetzen oder die Operabilität verlässlich vorhersagen kann.

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