Ovarialkarzinom: S3-Leitlinie (AWMF)
📋Auf einen Blick
- •Ein generelles Screening auf Ovarialkarzinom mittels CA 125 und transvaginalem Ultraschall wird nicht empfohlen, da es die Mortalität nicht senkt.
- •Auch bei Hochrisikopatientinnen wird von einem Screening abgeraten; stattdessen sollte eine genetische Beratung und Testung erfolgen.
- •Bei unklaren abdominellen Beschwerden (Völlegefühl, Blähungen) bei Frauen über 50 Jahren ist eine zügige Abklärung mittels Transvaginalsonographie indiziert.
- •Allen Patientinnen mit Ovarialkarzinom soll eine genetische Testung (z. B. auf BRCA1/2) angeboten werden.
- •Ein alleiniger CA-125-Anstieg in der Nachsorge rechtfertigt keinen vorzeitigen Therapiebeginn bei asymptomatischen Patientinnen.
Hintergrund
Das Ovarialkarzinom ist nach dem Brustkrebs die häufigste tödliche gynäkologische Krebserkrankung. Etwa 75 % der Fälle werden in fortgeschrittenen Stadien diagnostiziert. Trotz moderner operativer und medikamentöser Therapien liegt das relative 5-Jahres-Überleben über alle Stadien hinweg bei lediglich ca. 43 %.
Früherkennung und Screening
Bisher konnte durch Früherkennungsmaßnahmen keine Reduktion der Mortalität erreicht werden. Die Leitlinie positioniert sich hierzu eindeutig:
- Starke Empfehlung (A): Ein generelles Screening der Normalbevölkerung mittels CA 125 und Transvaginalsonographie (TVS) soll nicht durchgeführt werden.
- Starke Empfehlung (A): Auch in Risikogruppen soll kein Screening durchgeführt werden, da die Effektivität zu gering ist.
- Konsens: Angehörigen von Risikopopulationen soll stattdessen eine multidisziplinäre Beratung (Gynäkologie und Humangenetik) sowie eine genetische Testung angeboten werden.
Symptomatik und Primärdiagnostik
Patientinnen weisen oft lange unspezifische Symptome auf. Weitergehende Untersuchungen sollten eingeleitet werden, wenn folgende Symptome wiederholt und anhaltend auftreten (insbesondere bei Frauen > 50 Jahre):
- Völlegefühl
- Blähungen
- Unklare abdominelle Schmerzen oder Beschwerden
- Zunahme der Miktionsfrequenz
| Diagnostischer Schritt | Maßnahme | Bemerkung |
|---|---|---|
| Primärdiagnostik | Gynäkologische Untersuchung & Transvaginalsonographie | Soll bei Verdacht auf ovarielle Raumforderung als erste Maßnahme erfolgen. |
| Staging | CT, MRT, PET/CT | Gleichwertig für lokales Staging, besser für die Beurteilung des restlichen Abdomens. |
| Operabilität | Operatives Staging | Kernaussage: Es existiert keine apparative Maßnahme, die ein operatives Staging ersetzen und die Operabilität verlässlich einschätzen kann. |
Rezidivdiagnostik
Die Diagnostik im Rezidivfall richtet sich stark nach der klinischen Symptomatik der Patientin:
- Asymptomatische Patientinnen (Empfehlungsgrad B): Bei alleinigem CA-125-Anstieg sollte das Vorgehen individuell diskutiert werden. Ein präsymptomatischer Therapiebeginn ist nicht mit einem verbesserten Überleben verbunden, führt aber zu einer früheren Verschlechterung der Lebensqualität.
- Symptomatische Patientinnen (Empfehlungsgrad 0): Eine weiterführende apparative Diagnostik (CT, PET/CT, MRT) kann eingeleitet werden. Hinweise für eine Überlebensverlängerung durch ein bestimmtes Verfahren gibt es jedoch nicht.
Genetik und familiäres Risiko
Ein etablierter Risikofaktor ist die familiäre Häufung. Relevante Syndrome umfassen das familiäre Brust- und Eierstockkrebssyndrom (HBOC) sowie das Lynch-Syndrom (HNPCC).
- Starke Empfehlung (A): Allen Patientinnen mit der Diagnose eines Ovarialkarzinoms soll eine genetische Testung angeboten und über das Risiko einer hereditären Erkrankung aufgeklärt werden.
| Syndrom | Assoziierte Gene | Kumulatives Ovarialkarzinom-Risiko |
|---|---|---|
| HBOC | BRCA1 | 39 % (bis 69. Lebensjahr) |
| HBOC | BRCA2 | 11-22 % |
| Lynch-Syndrom | MLH1, MSH2, MSH6, PMS2 | 3-17 % (je nach Mutation, bis 70. Lebensjahr) |
Patientenaufklärung
Die Aufklärung soll nach den Prinzipien der patientenzentrierten Kommunikation ("shared decision making") erfolgen.
- Soll-Empfehlungen: Ausdruck von Empathie, Vermeidung von Fachvokabular, Einbeziehung von Angehörigen (auf Wunsch der Patientin), Angebot psychoonkologischer Unterstützung und der explizite Hinweis auf Selbsthilfegruppen.
- Die individuellen Präferenzen, Bedürfnisse, Sorgen und Ängste der Patientin sollen eruiert und berücksichtigt werden.
Berufskrankheit
Bei anamnestischen Hinweisen auf eine berufliche Asbestexposition (z.B. Asbestzementindustrie, Textilindustrie vor 1980) ist der Arzt gesetzlich verpflichtet, den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden.
💡Praxis-Tipp
Verzichten Sie bei asymptomatischen Patientinnen in der Nachsorge auf einen vorzeitigen Therapiebeginn bei alleinigem CA-125-Anstieg. Klären Sie stattdessen unklare abdominelle Beschwerden bei Frauen über 50 großzügig mittels Transvaginalsonographie ab.