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AWMFS3Onkologie

Maligne Ovarialtumoren: S3-Leitlinie (AWMF)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf AWMF Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Ein generelles Screening mittels CA 125 und transvaginalem Ultraschall wird weder für die Normal- noch für die Risikobevölkerung empfohlen.
  • Bei Verdacht auf eine ovarielle Raumforderung ist die Transvaginalsonographie die apparative Methode der ersten Wahl.
  • Allen Patientinnen mit Ovarialkarzinom soll eine genetische Testung (u.a. BRCA1/2) angeboten werden.
  • Ein alleiniger CA 125-Anstieg bei asymptomatischen Patientinnen rechtfertigt keinen sofortigen Therapiebeginn, da dies keinen Überlebensvorteil bietet.
  • Kein bildgebendes Verfahren kann das operative Staging ersetzen oder die Operabilität verlässlich vorhersagen.
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Hintergrund

Das Ovarialkarzinom ist die häufigste tödliche gynäkologische Krebserkrankung nach dem Brustkrebs. Etwa 75 % der Fälle werden in einem fortgeschrittenen Stadium diagnostiziert. Die aktuelle S3-Leitlinie definiert klare Standards für die Früherkennung, Diagnostik, Patientenaufklärung und genetische Beratung.

Früherkennung und Screening

Ein Screening mittels Tumormarker (CA 125) und Ultraschall hat keinen nachweisbaren Einfluss auf die Mortalität.

PopulationEmpfehlungEmpfehlungsgrad
NormalbevölkerungEin generelles Screening soll nicht durchgeführt werden.A
RisikopopulationenEin Screening soll nicht durchgeführt werden.A

Hinweis: Frauen mit hohem Risiko sollten interdisziplinär (Gynäkologe und Humangenetiker) beraten und über die Möglichkeit einer prophylaktischen Operation aufgeklärt werden.

Diagnostik

Symptomatik

Patientinnen weisen oft lange unspezifische Symptome auf. Weitergehende Untersuchungen sollten eingeleitet werden, wenn folgende Symptome wiederholt und anhaltend (insbesondere bei Frauen > 50 Jahre) auftreten:

  • Völlegefühl
  • Blähungen
  • Unklare abdominelle Schmerzen oder Beschwerden
  • Zunahme der Miktionsfrequenz

Apparative Diagnostik

Bei Verdacht auf eine ovarielle Raumforderung soll als erste Maßnahme eine gynäkologische Spiegel- und Tastuntersuchung sowie eine Transvaginalsonographie (TVS) durchgeführt werden.

Diagnostik-ZielMethode der WahlBemerkung
PrimärdiagnostikTransvaginalsonographieUbiquitär verfügbar, Methode der ersten Wahl
AusbreitungsdiagnostikCT, MRT, PET/CTGleichwertig für lokales Staging, besser für restliches Abdomen
OperabilitätOperatives StagingKein apparatives Verfahren kann das operative Staging verlässlich ersetzen

Rezidivdiagnostik

Das Vorgehen unterscheidet sich nach der Symptomatik der Patientin:

  • Asymptomatische Patientinnen: Ein früherer präsymptomatischer Beginn einer Rezidivbehandlung (allein aufgrund eines erhöhten CA 125-Wertes) ist nicht mit einem verbesserten Überleben verbunden. Das Vorgehen sollte individuell diskutiert werden (Empfehlungsgrad B).
  • Symptomatische Patientinnen: Bei Auftreten von Symptomen kann eine weiterführende apparative Diagnostik (CT, PET/CT, MRT) eingeleitet werden (Empfehlungsgrad 0).

Genetik und Beratung

Die Diagnose einer genetischen Prädisposition (z.B. HBOC oder Lynch-Syndrom) hat therapeutische Relevanz für die Patientin und ihre Angehörigen.

  • Patientinnen mit der Diagnose eines Ovarialkarzinoms sollen über das Risiko einer hereditären Erkrankung aufgeklärt und eine genetische Testung angeboten werden (Empfehlungsgrad A).
  • Die Testung umfasst Hochrisiko-Gene wie BRCA1, BRCA2, RAD51C, BRIP1 sowie Lynch-assoziierte Mutationen.

Kriterien für HNPCC-Analyse (Lynch-Syndrom)

Bei Verdacht auf Lynch-Syndrom gelten spezifische Kriterien für die Indexperson:

KriteriensystemKernpunkte
Amsterdam-II-KriterienMind. 3 Angehörige mit HNPCC-assoziiertem Karzinom, 2 aufeinanderfolgende Generationen, mind. 1 Patient < 50 Jahre
Modifizierte Bethesda-KriterienKolorektales Karzinom < 50 Jahre, synchrone/metachrone HNPCC-Tumoren, MSI-H-typische Morphologie

Patientenaufklärung

Die Aufklärung soll nach den Prinzipien einer patientenzentrierten Kommunikation erfolgen. Dazu gehören:

  • Ausdruck von Empathie und aktives Zuhören
  • Vermeidung von medizinischem Fachvokabular
  • Einbeziehung der Patientin in die Entscheidungsfindung (Shared Decision Making)
  • Angebot zur Einbeziehung von Angehörigen
  • Angebot einer psychoonkologischen Unterstützung

Berufskrankheit

Gibt es anamnestische Hinweise auf eine berufliche Exposition gegenüber Asbest, ist der Arzt gesetzlich verpflichtet, den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden.

💡Praxis-Tipp

Leiten Sie bei unklaren abdominellen Beschwerden (Völlegefühl, Blähungen, Zunahme der Miktionsfrequenz) bei Frauen über 50 Jahren frühzeitig eine transvaginale Sonographie ein. Bieten Sie zudem jeder Ovarialkarzinom-Patientin eine genetische Beratung an.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Weder in der Normalbevölkerung noch bei Risikogruppen konnte durch CA 125 und Ultraschall eine Senkung der Mortalität nachgewiesen werden. Ein generelles Screening soll nicht durchgeführt werden.
Oft treten unspezifische Symptome wie Völlegefühl, Blähungen, unklare abdominelle Schmerzen oder eine Zunahme der Miktionsfrequenz auf, besonders bei Frauen über 50 Jahren.
Allen Patientinnen mit der Diagnose eines Ovarialkarzinoms soll eine genetische Testung (z.B. auf BRCA1/2 und Lynch-Syndrom) angeboten werden.
Bei asymptomatischen Patientinnen bringt ein früher Therapiebeginn aufgrund eines CA 125-Anstiegs keinen Überlebensvorteil. Bei Symptomen kann eine weiterführende Bildgebung (CT, PET/CT, MRT) erfolgen.
Nein. Es existiert keine apparative diagnostische Maßnahme, die ein operatives Staging beim Ovarialkarzinom ersetzen und die Operabilität verlässlich einschätzen kann.

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