Begutachtung psychischer Störungen: Leitlinie (AWMF)
📋Auf einen Blick
- •Die sorgfältige Aufarbeitung der Aktenlage ist zwingende Voraussetzung und muss vor der Exploration erfolgen.
- •Die Befunddokumentation erfordert eine strikte Trennung zwischen subjektiven Beschwerden und objektiven Befunden.
- •Zur Beurteilung von Funktions- und Fähigkeitsstörungen dient die ICF (z.B. mittels Mini-ICF-APP) als Orientierungsgrundlage.
- •Eine explizite Beschwerdenvalidierung (Plausibilitäts- und Konsistenzprüfung) ist zwingender Bestandteil jedes Gutachtens.
- •Die Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit erfordert den Abgleich individueller Fähigkeiten mit dem spezifischen Anforderungsprofil.
Hintergrund
Die Begutachtung psychischer und psychosomatischer Störungen erfordert eine strukturierte Vorgehensweise zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit und zur Klärung von Kausalitätsfragen. Grundlage der Beurteilung von Einschränkungen ist die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF).
Aufarbeitung der Aktenlage und Exploration
Eine sorgfältige Aufarbeitung der Aktenlage ist notwendige Voraussetzung und sollte bereits vor der Untersuchung erfolgen, um als Vorlage für die Exploration zu dienen. Die Exploration selbst umfasst mehrere Bausteine:
- Biographische Anamnese: Chronologische Erfassung der sozialen und psychischen Entwicklung.
- Systematische Exploration: Strukturierte Erfassung von Vorgeschichte, Krankheitsentwicklung und funktionellen Beeinträchtigungen.
- Freie Exploration: Raum für die subjektive Perspektive des Probanden.
- Sozial- und Berufsanamnese: Schul- und Berufsausbildung, Werdegang, aktueller Status und Merkmale der letzten Tätigkeit.
Bei Sprachbarrieren ist ein professioneller Dolmetscher hinzuzuziehen. Personen aus dem privaten Umfeld dürfen nicht als Übersetzer fungieren.
Klinische Befunderhebung
In der Befunddokumentation muss eine klar ersichtliche Trennung zwischen den subjektiven Angaben des Probanden und den objektiv erhobenen Symptomen erfolgen.
| Subjektive Ebene (Beschwerdenebene) | Objektive Ebene (Befundebene) |
|---|---|
| Grübeln, Ängste, innere Unruhe | Äußeres Erscheinungsbild |
| Schlafstörungen, Morgentief | Kontaktverhalten, Affekt |
| Sozialer Rückzug, Suizidgedanken | Antrieb, Psychomotorik |
| Gefühl der Leistungsminderung | Formales Denken, Konzentration |
Testpsychologische Verfahren (Selbst- und Fremdbeurteilungsskalen, Leistungstests) dienen der Systematisierung, sind aber isoliert kaum aussagefähig und stets im klinischen Gesamtkontext zu bewerten.
Erfassung von Funktionsstörungen (ICF)
Krankheiten werden nach ICD oder DSM diagnostiziert, deren tatsächliche Auswirkungen auf den Alltag werden jedoch nach der ICF bewertet. Für psychische Störungen hat sich das Mini-ICF-APP in der gutachterlichen Praxis bewährt. Es erfasst fähigkeitsbezogene Aktivitätsbereiche wie:
- Anpassung an Regeln und Routinen
- Strukturierung von Aufgaben
- Flexibilität und Umstellungsfähigkeit
- Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
- Interaktions- und Kommunikationsfähigkeit
Beschwerdenvalidierung
Eine explizite und nachvollziehbare Beschwerdenvalidierung ist zwingender Bestandteil jedes Gutachtens. Kernstück ist die Plausibilitäts- und Konsistenzprüfung. Es müssen intentionale Verhaltensweisen unterschieden werden:
- Simulation: Bewusste Vortäuschung von Beschwerden für externale Ziele (z.B. Rente).
- Aggravation: Bewusste Überhöhung einer realen Störung für externale Ziele.
- Dissimulation: Bagatellisierung von Problemen (z.B. zur Erlangung der Fahreignung).
Folgende Diskrepanzen weisen auf nicht im geklagten Umfang vorhandene Störungen hin:
| Art der Diskrepanz | Beschreibung |
|---|---|
| Subjektiv vs. Objektiv | Massive subjektive Beschwerden vs. fehlende erkennbare Beeinträchtigung in der Untersuchung |
| Angaben vs. Aktenlage | Widersprüche zwischen eigenen Angaben und fremdanamnestischen Informationen |
| Beschwerden vs. Alltag | Schwere subjektive Beeinträchtigung bei weitgehend intaktem psychosozialen Funktionsniveau |
| Beschwerden vs. Therapie | Ausmaß der Beschwerden passt nicht zur geringen Inanspruchnahme therapeutischer Hilfe |
| Medikamente vs. Labor | Angegebene Einnahme von Medikamenten ohne Nachweis im Blutserum |
Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit
Die Leistungsbeurteilung ergibt sich aus dem Abgleich der dem Individuum möglichen Aktivitäten mit dem beruflichen Anforderungsprofil. Die rechtlichen Rahmenbedingungen definieren den Maßstab:
| Rechtsgebiet | Kriterium für Leistungsfähigkeit |
|---|---|
| Gesetzliche Rentenversicherung | Quantitative Einsatzfähigkeit auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" (z.B. <3h, 3-<6h, >6h) |
| Private Berufsunfähigkeit | Bezug auf den zuletzt ausgeübten Beruf (meist 50% Schwelle) |
| Beamtenrecht | Dienstunfähigkeit für die Erfüllung der spezifischen Dienstpflichten |
Die Prognose der Leistungsfähigkeit leitet sich maßgeblich aus dem Langzeitverlauf, der individuellen Krankheitsverarbeitung und der Angemessenheit bisheriger Therapien ab.
💡Praxis-Tipp
Trennen Sie im schriftlichen Gutachten strikt zwischen subjektiven Beschwerden (nutzen Sie hierfür den Konjunktiv) und objektiv erhobenen Befunden. Verwenden Sie das Mini-ICF-APP zur strukturierten Dokumentation von Fähigkeitsstörungen.