Andexanet alfa (Ondexxya): Indikation und Dosierung
Hintergrund
Die vorliegende Zusammenfassung basiert auf den Verfahrensdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Andexanet alfa (Ondexxya). Es handelt sich um eine Neubewertung nach Fristablauf für das therapeutische Gebiet der Aufhebung einer medikamentösen Antikoagulation.
Direkte Faktor-Xa-Inhibitoren (FXa-Inhibitoren) werden häufig zur Prophylaxe und Therapie thromboembolischer Ereignisse eingesetzt. Bei lebensbedrohlichen oder nicht kontrollierbaren Blutungen kann eine rasche Aufhebung der gerinnungshemmenden Wirkung erforderlich sein.
Der G-BA-Beschluss vom 22.01.2026 regelt die Bewertung des Zusatznutzens in diesem spezifischen Anwendungsgebiet. Die Befristung des aktuellen Beschlusses ist auf den 01.07.2027 festgelegt.
Empfehlungen
Anwendungsgebiet
Laut G-BA-Dokument ist Andexanet alfa (Ondexxya) für folgende Indikation vorgesehen:
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Anwendung bei Erwachsenen
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Vorherige Behandlung mit einem direkten Faktor-Xa-Inhibitor (Apixaban oder Rivaroxaban)
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Erforderliche Aufhebung der Antikoagulation aufgrund lebensbedrohlicher oder nicht kontrollierbarer Blutungen
Nutzenbewertung und Vergleichstherapie
Der vorliegende Quelltext enthält die administrativen Verfahrensdaten. Für die inhaltlichen Ergebnisse verweist der G-BA transparent auf die zugehörigen Beschlussdokumente:
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Die konkrete zweckmäßige Vergleichstherapie wird in den Tragenden Gründen definiert.
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Das tatsächliche Ergebnis der Nutzenbewertung (Ausmaß des Zusatznutzens) ist dem Beschlusstext vom 22.01.2026 zu entnehmen.
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Der Beschluss zur Neubewertung nach Fristablauf ist bis zum 01.07.2027 befristet.
💡Praxis-Tipp
Laut G-BA-Dokument ist die Anwendung von Andexanet alfa spezifisch auf die Aufhebung der Antikoagulation durch die direkten Faktor-Xa-Inhibitoren Apixaban oder Rivaroxaban bei lebensbedrohlichen oder unkontrollierbaren Blutungen beschränkt.
Häufig gestellte Fragen
Gemäß den G-BA-Unterlagen ist Andexanet alfa für Personen vorgesehen, die mit den direkten Faktor-Xa-Inhibitoren Apixaban oder Rivaroxaban behandelt werden.
Die Anwendung ist laut G-BA erforderlich, wenn aufgrund lebensbedrohlicher oder nicht kontrollierbarer Blutungen eine Aufhebung der Antikoagulation notwendig ist.
Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie die Ergebnisse zum Zusatznutzen sind nicht im administrativen Verfahrenstext, sondern in den Tragenden Gründen und dem Beschlusstext des G-BA vom 22.01.2026 dokumentiert.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Andexanet alfa (Neubewertung nach Fristablauf: Aufhebung der medikamentösen Antikoagulation) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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