AkdÄ2014Pharmakologie

Amygdalin: Cyanid-Intoxikation und Kontraindikation

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) warnen vor bedenklichen Stoffen in der Medizin. Ein besonderer Fokus liegt auf der Cyanid-Intoxikation durch Amygdalin, welches oft in der alternativen Krebstherapie eingesetzt wird.

Amygdalin kommt natürlich in Pfirsich- und Aprikosenkernen vor. Aus der Substanz kann toxische Blausäure freigesetzt werden, wobei die Toxizität besonders bei oraler Einnahme stark erhöht ist.

Gemäß dem Arzneimittelgesetz (AMG) ist es verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen. Die AMK stellt hierzu eine Liste zur Verfügung, um Apothekern und Ärzten die Nutzen-Risiko-Abwägung bei individuell angefertigten Rezepturarzneimitteln zu erleichtern.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verbot bedenklicher Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz Vorrang vor dem apothekerlichen Kontrahierungszwang hat. Bei unzureichender Datenlage zu einer Rezeptur wird eine proaktive Absprache zwischen Arzt und Apotheker zur strengen Nutzen-Risiko-Abwägung empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Aus Amygdalin kann im Körper toxisches Cyanid (Blausäure) freigesetzt werden. Die AkdÄ warnt, dass die Toxizität besonders bei oraler Einnahme stark erhöht ist und zu lebensbedrohlichen Intoxikationen führen kann.

Ja, laut AMK hat das Verbot bedenklicher Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz Vorrang vor der Apothekenbetriebsordnung. Wenn ein begründeter Verdacht auf schädliche Wirkungen besteht, darf die Rezeptur nicht angefertigt werden.

Schöllkraut wird in der AMK-Liste aufgrund seiner hepatotoxischen Eigenschaften als bedenklich eingestuft. Dies gilt insbesondere, wenn bestimmte Tageshöchstdosen an Gesamtalkaloiden überschritten werden.

Laut dem Update der AMK-Liste von 2018 wurde Kava-Kava (Piper methysticum) aus der Liste der bedenklichen Stoffe gestrichen, da der Zulassungswiderruf aufgehoben wurde. Die Zubereitungen unterliegen jedoch weiterhin der Verschreibungspflicht.

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Quelle: AkdÄ Bekanntgabe: Cyanid-Intoxikation nach oraler Amygdalin-Behandlung (AkdÄ, 2014). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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