AkdÄ2023

Fluorchinolone Anwendungsbeschränkung: AkdÄ Warnung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf einer kurzen Bekanntgabe der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2023. Chinolon- und Fluorchinolon-haltige Antibiotika werden seit vielen Jahren zur Behandlung bakterieller Infektionen eingesetzt.

Während ältere Chinolone ein eher enges Wirkspektrum gegen gramnegative Erreger aufwiesen, zeichnen sich neuere Fluorchinolone durch eine breitere Wirksamkeit aus. Aufgrund von potenziell schweren und langanhaltenden Nebenwirkungen unterliegen diese Wirkstoffklassen jedoch zunehmenden Anwendungsbeschränkungen.

In Deutschland sind aktuell verschiedene Fluorchinolone zugelassen. Die AkdÄ ruft in diesem Zusammenhang zur konsequenten Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) auf, um die Arzneimittelsicherheit weiter zu überwachen.

Empfehlungen

Die Mitteilung der AkdÄ fokussiert sich auf die Sensibilisierung für Anwendungsbeschränkungen und die Meldung von Nebenwirkungen:

Betroffene Wirkstoffe

Laut der Publikation sind in Deutschland aktuell folgende Fluorchinolone zugelassen und von den Diskussionen um Anwendungsbeschränkungen betroffen:

  • Ciprofloxacin

  • Delafloxacin (laut Quelle aktuell noch nicht auf dem Markt erhältlich)

  • Levofloxacin

  • Moxifloxacin

  • Norfloxacin

  • Ofloxacin

Meldung von Nebenwirkungen

Die AkdÄ betont die Wichtigkeit der Pharmakovigilanz bei dieser Antibiotikaklasse. Es wird darum gebeten, unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) sowie Verdachtsfälle konsequent zu melden.

Für die Meldung von Nebenwirkungen und Medikationsfehlern verweist die Publikation auf die Online-Meldemöglichkeit über die Website der AkdÄ. Alternativ kann der Berichtsbogen verwendet werden, der regelmäßig im Deutschen Ärzteblatt abgedruckt wird.

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💡Praxis-Tipp

Die AkdÄ erinnert daran, bei der Verordnung von Fluorchinolonen wie Ciprofloxacin oder Levofloxacin auf mögliche unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu achten und jeden Verdachtsfall konsequent zu melden. Eine lückenlose Dokumentation und Meldung über die AkdÄ-Website oder den offiziellen Berichtsbogen trägt maßgeblich zur Arzneimittelsicherheit bei.

Häufig gestellte Fragen

Laut der AkdÄ-Mitteilung sind in Deutschland derzeit Ciprofloxacin, Delafloxacin, Levofloxacin, Moxifloxacin, Norfloxacin und Ofloxacin zugelassen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Delafloxacin aktuell noch nicht auf dem Markt erhältlich ist.

Die Publikation erklärt, dass früher angewendete Chinolone ein eher enges Wirkspektrum aufwiesen, das primär gegen gramnegative Erreger gerichtet war. Neuere Fluorchinolone verfügen hingegen über eine breitere antibakterielle Wirksamkeit.

Die AkdÄ bittet darum, unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Verdachtsfälle online über ihre Website zu melden. Alternativ kann der Berichtsbogen genutzt werden, der regelmäßig im Deutschen Ärzteblatt abgedruckt wird.

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Quelle: AkdÄ Bekanntgabe: Anwendungsbeschränkung von Fluorchinolonen („UAW-News International") (AkdÄ, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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