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Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau
Zusammenfassung
publiziert bei: AWMF-Leitlinien-Register Nr. 054/002 Klasse: 1 Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau* In der Bundesrepublik Deutschland ist das Leichenschauwesen durch landesrechtliche Bestimmungen in speziellen Gesetzen über das Leichen-, Friedhofs- und Bestattungswesen oder in entsprechenden Verordnungen geregelt. Die Leichenschau ist eine ärztliche Aufgabe. Die vorliegende Leitlinie enthält länderübergreifende Standards
Kerninformationen
eine Leichenschau durch einen Arzt durchgeführt und darüber eine ärztliche Bescheinigung (Todesbescheinigung, Leichenschauschein oder Totenschein = Synonyma) ausgestellt werden. Als menschliche Leiche gilt in der Regel der Körper eines Verstorbenen, bei dem sichere Zeichen des Todes bestehen oder b...
nicht vor, besteht eine Fehlgeburt. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Leichenschau besteht dann nicht. Die Regelungen der Länder verpflichten den Leichenschauarzt zu folgenden Feststellungen: • Tod • Personalien • Todeszeit • Todesart • Todesursache 1. Wer darf die Leichenschau durchführe...
des Verstorbenen berechtigt, den Arzt, der den Verstorbenen wegen der dem Tod unmittelbar vorausgegangenen Krankheit behandelt hat, als Leichenschauarzt abzulehnen. Macht der Angehörige von diesem Recht Gebrauch, hat er unverzüglich selbst zu veranlassen, dass ein anderer Arzt die Leichenschau vorn...
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