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Widerruf kardialer Indikationen für Dipyridamol: BfArM

Diese Leitlinie stammt aus 2000 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2000)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat im Jahr 2000 eine Sicherheitswarnung zu Dipyridamol-haltigen Arzneimitteln herausgegeben. Es wird der Widerruf der Zulassung für sämtliche kardialen Indikationen beabsichtigt.

Dipyridamol wirkt als Inhibitor der Adenosin-Wiederaufnahme in Erythrozyten und Endothelzellen. Dies führt zu einer erhöhten extrazellulären Adenosinkonzentration und einer Gefäßerweiterung an den Koronargefäßen.

Die negative Bewertung des BfArM stützt sich auf Verdachtsfälle schwerwiegender unerwünschter Arzneimittelwirkungen sowie auf eine nicht hinreichend belegte Wirksamkeit. Für die betroffenen Anwendungsgebiete stehen laut Warnung ausreichend therapeutische Alternativen zur Verfügung.

Empfehlungen

Die Warnung formuliert folgende Kernpunkte zum Einsatz von Dipyridamol:

Widerrufene Anwendungsgebiete

Laut BfArM ist der Einsatz von Dipyridamol in folgenden kardialen Indikationen nicht mehr gerechtfertigt:

  • Chronische Koronarinsuffizienz und Angina pectoris

  • Chronische Herzinsuffizienz und "Altersherz"

  • Vorbeugung und Nachbehandlung des Herzinfarktes

  • Verhütung von arteriellen und venösen Thromben (auch postoperativ)

Fehlender Wirksamkeitsnachweis

Die Behörde stellt fest, dass in plazebokontrollierten Studien kein Beleg für die Wirksamkeit bei chronischer Koronarinsuffizienz erbracht wurde. Auch bei der Reinfarktprophylaxe oder nach Bypass-Operationen zeigt die Kombination mit Acetylsalicylsäure (ASS) keinen Zusatznutzen gegenüber einer ASS-Monotherapie.

Therapeutische Alternativen

Das BfArM verweist auf etablierte therapeutische Alternativen, sodass durch den Widerruf keine Behandlungslücke entsteht. Zu diesen Alternativen zählen:

  • Andere Plättchenfunktionshemmer (z.B. ASS)

  • Nitroglycerin und lang wirksame orale Nitratzubereitungen

  • ACE-Hemmer

  • Kardioselektive Betablocker

Dosierung

Das BfArM warnt vor dosisabhängigen ischämischen Symptomen durch Dipyridamol. Folgende Dosis-Risiko-Beziehungen werden in der Warnung beschrieben:

ApplikationswegDosisBeobachtete KomplikationenPatientengruppe
Intravenös oder Oral300 - 400 mgSymptome einer schwerwiegenden kardialen IschämieAllgemein
Oral75 - 100 mgAngina pectoris, ischämische EKG-Veränderungen, HerzinfarktVorgeschädigte Patienten

Kontraindikationen

Der sogenannte Koronar-Steal-Effekt wird für die kardialen Nebenwirkungen verantwortlich gemacht. Dabei kommt es zu einer Perfusionsumverteilung von poststenotischen endokardnahen Bezirken auf gut durchblutete epikardiale Schichten.

Die zerebrale Indikation (Vorbeugung von Schlaganfällen bei TIA/PRIND) bleibt bestehen, jedoch werden die Kontraindikationen laut BfArM zwingend erweitert. Die Anwendung ist künftig bei folgenden Zuständen kontraindiziert:

  • Koronare Herzerkrankung (z.B. instabile Angina pectoris, kürzlicher Myokardinfarkt)

  • Subvalvuläre Aortenstenose

  • Hämodynamische Instabilität (z.B. dekompensierte Herzinsuffizienz, schwere Hypotonie, hypotone Kollapszustände)

Zudem warnt das BfArM vor folgenden kardialen Nebenwirkungen, die im Zusammenhang mit der Gabe beobachtet wurden:

  • Präkordialer Thoraxschmerz und (instabile) Angina pectoris

  • Herzinfarkt und Re-Infarkt (in Einzelfällen mit tödlichem Verlauf)

  • Herzrhythmusstörungen (Tachyarrhythmie, Kammerflimmern)

  • Überleitungsstörungen (Schenkelblock)

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💡Praxis-Tipp

Die BfArM-Warnung hebt hervor, dass Dipyridamol bei Patienten mit koronarer Herzkrankheit einen gefährlichen Koronar-Steal-Effekt auslösen kann. Es wird betont, dass bereits niedrige orale Dosen von 75 bis 100 mg bei vorgeschädigten Personen zu Ischämien oder Infarkten führen können. Daher ist die Substanz bei kardialer Komorbidität strikt kontraindiziert, selbst wenn sie primär für zerebrale Indikationen erwogen wird.

Häufig gestellte Fragen

Das BfArM begründet den Widerruf mit einem negativen Nutzen-Risiko-Verhältnis. Es fehlt der Wirksamkeitsnachweis in Studien, während gleichzeitig schwere kardiale Nebenwirkungen auftreten.

Laut Warnung führt Dipyridamol zu einer Perfusionsumverteilung am Herzen. Blut wird von schlecht durchbluteten, poststenotischen Bereichen in gut durchblutete epikardiale Schichten umgeleitet, was Ischämien auslöst.

Die zerebrale Indikation zur Vorbeugung von Schlaganfällen bleibt laut BfArM bestehen. Allerdings wurden die Kontraindikationen deutlich erweitert, insbesondere um kardiale Vorerkrankungen.

Die Behörde verweist auf etablierte Standardtherapien, sodass keine Versorgungslücke entsteht. Dazu gehören Acetylsalicylsäure (ASS), Nitrate, ACE-Hemmer und kardioselektive Betablocker.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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