Vorausplanung (ACP): Beratung und Patientenverfügung

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: NICE (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die NICE-Leitlinie NG108 befasst sich mit der Entscheidungsfindung bei Personen ab 16 Jahren, die aktuell oder in Zukunft möglicherweise nicht über die volle geistige Kapazität verfügen. Sie basiert auf den Prinzipien des britischen Mental Capacity Act 2005.

Ziel ist es, medizinisches und pflegerisches Personal dabei zu unterstützen, die Autonomie der Betroffenen bestmöglich zu fördern. Personen sollen befähigt werden, eigene Entscheidungen zu treffen, solange dies möglich ist.

Wenn die Entscheidungsfähigkeit fehlt, stellt die Leitlinie sicher, dass die Betroffenen im Mittelpunkt des Prozesses bleiben. Alle stellvertretenden Entscheidungen müssen stets im besten Interesse der Person getroffen werden.

Empfehlungen

Die NICE-Leitlinie formuliert zentrale Empfehlungen zur Beurteilung und Unterstützung der Entscheidungsfähigkeit.

Grundprinzipien der Entscheidungsfindung

Laut Leitlinie muss bei jeder Person zunächst von einer vorhandenen Entscheidungsfähigkeit ausgegangen werden, bis das Gegenteil bewiesen ist. Es wird betont, dass eine Person nicht allein deshalb als unfähig eingestuft werden darf, weil sie eine als unklug empfundene Entscheidung trifft.

Unterstützung bei der Entscheidungsfindung

Es wird empfohlen, alle praktikablen Schritte zu unternehmen, um eine Person bei der eigenen Entscheidungsfindung zu unterstützen. Die Leitlinie rät zu folgenden Maßnahmen:

  • Bereitstellung von Informationen in zugänglichen, individuell angepassten Formaten

  • Einbezug von visuellen Hilfsmitteln oder Kommunikationshilfen

  • Einbindung von Vertrauenspersonen oder unabhängigen Fürsprechern, sofern die Person dies wünscht

Vorausplanung (Advance Care Planning)

Die Leitlinie empfiehlt, allen Personen mit einem Risiko für einen Kapazitätsverlust eine Vorausplanung anzubieten. Dies betrifft beispielsweise Menschen mit fortschreitenden Erkrankungen und sollte in einem kollaborativen Prozess geschehen.

Dabei wird empfohlen, die Wünsche, Werte und Überzeugungen der Person frühzeitig zu dokumentieren. Diese Dokumente sollen laut Leitlinie regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, solange die Person noch entscheidungsfähig ist.

Beurteilung der mentalen Kapazität

Wenn Zweifel an der Kapazität bestehen, wird eine strukturierte, fallspezifische Beurteilung empfohlen. Die Leitlinie betont, dass die Kapazität immer entscheidungsspezifisch und zeitbezogen beurteilt werden muss.

Für eine fundierte Beurteilung wird empfohlen:

  • Den optimalen Zeitpunkt für die Entscheidung zu wählen

  • Störfaktoren wie akute Angst oder Schmerzen zu minimieren

  • Bei komplexen Fällen Spezialisten wie Logopäden oder Psychologen hinzuzuziehen

Entscheidungen im besten Interesse

Wird eine fehlende Kapazität für eine spezifische Entscheidung festgestellt, müssen alle weiteren Schritte im besten Interesse der Person erfolgen. Die Leitlinie fordert, dass der Entscheidungsträger für diesen Prozess klar benannt wird.

Es wird empfohlen, bei der Ermittlung des besten Interesses folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Frühere und gegenwärtige Wünsche, Gefühle und Werte der Person

  • Schriftliche Vorausverfügungen

  • Die Perspektive von Angehörigen, Betreuern und unabhängigen Fürsprechern

Die Leitlinie rät zudem, stets die Option zu wählen, die die Rechte und Freiheiten der Person am wenigsten einschränkt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie warnt ausdrücklich davor, mangelnde Krankheitseinsicht pauschal mit fehlender Entscheidungsfähigkeit gleichzusetzen. Es wird betont, dass dies zwei unterschiedliche Konzepte sind. Wenn eine mangelnde Einsicht als relevant für die Kapazität erachtet wird, muss laut Leitlinie exakt dokumentiert werden, wie genau sich dies auf die konkrete Entscheidungsfähigkeit auswirkt.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie empfiehlt, die Beurteilung auf einen Zeitpunkt zu verschieben, an dem die Person weniger ängstlich oder verwirrt ist, sofern die Entscheidung aufschiebbar ist. Es wird betont, dass die Kapazität immer zeit- und entscheidungsspezifisch bewertet werden muss.

Ja, laut Leitlinie darf eine Person nicht allein deshalb als entscheidungsunfähig eingestuft werden, weil sie eine objektiv unkluge oder riskante Entscheidung trifft. Die Autonomie der Person hat Vorrang, solange die kognitive Fähigkeit zur Entscheidungsfindung nachweislich vorhanden ist.

In diesem Fall muss laut Leitlinie ein klar definierter Entscheidungsträger die Entscheidung im besten Interesse der betroffenen Person treffen. Es wird empfohlen, dabei stets frühere Wünsche, Werte und Angehörige in den Prozess einzubeziehen.

Die Leitlinie weist darauf hin, dass einzelne Instrumente wie die Mini-Mental-Status-Untersuchung (MMST) zwar nützliche Zusatzinformationen liefern können. Sie dürfen jedoch nicht als alleinige Grundlage für die Beurteilung der Entscheidungsfähigkeit herangezogen werden.

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Quelle: NICE Guideline on Advance Care Planning (NICE, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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