BfArM2023

Valproat väterliche Exposition: BfArM-Sicherheitswarnung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert über eine laufende Risikobewertung durch den PRAC (Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz). Es wird das potenzielle Risiko von neurologischen Entwicklungsstörungen bei Kindern untersucht, deren Väter valproathaltige Arzneimittel eingenommen haben.

Grundlage der Auswertung ist eine retrospektive Beobachtungsstudie aus Dänemark, Norwegen und Schweden. Diese wurde im Nachgang des Risikobewertungsverfahrens von 2018 für Pharmaunternehmen verpflichtend angeordnet.

Erste Ergebnisse deuten auf ein möglicherweise erhöhtes Risiko hin, wenn die väterliche Exposition in den drei Monaten vor der Empfängnis stattfand. Die endgültige Bewertung der Daten steht jedoch noch aus, da methodische Einschränkungen geprüft werden müssen.

Empfehlungen

Die Warnung des BfArM umfasst folgende Kernaspekte zur aktuellen Datenlage und zum klinischen Umgang:

Studiendesign und Vergleichsgruppen

Die zugrundeliegende Beobachtungsstudie vergleicht das Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen (inklusive Autismus-Spektrum-Störungen) zwischen verschiedenen väterlichen Medikationsgruppen:

Väterliche MedikationArzneimittelklasseUntersuchte Risiken bei Nachkommen
ValproatAntiepileptikumNeurologische Entwicklungsstörungen
LamotriginAntiepileptikum (Vergleichsgruppe)Neurologische Entwicklungsstörungen
LevetiracetamAntiepileptikum (Vergleichsgruppe)Neurologische Entwicklungsstörungen

Einschränkungen der Studiendaten

Laut BfArM hat der PRAC wichtige methodische Einschränkungen bei den vorläufigen Studiendaten festgestellt. Die Pharmaunternehmen wurden aufgefordert, korrigierte Analysen vorzulegen.

Folgende Punkte werden aktuell kritisch geprüft:

  • Die genaue Definition der neurologischen Entwicklungsstörungen in der Studie

  • Die spezifische Art der Epilepsie, da Valproat bei bestimmten Syndromen mit inhärenten Entwicklungsstörungen häufiger verschrieben wird

  • Bekannt gewordene Fehler in der norwegischen Registerdatenbank

Vorläufige klinische Empfehlungen

Bis zum Abschluss der PRAC-Bewertung und einer EU-weiten Empfehlung gelten laut BfArM folgende Hinweise für die Praxis:

  • Kein eigenmächtiger Therapieabbruch: Männliche Patienten dürfen die Valproat-Einnahme nicht ohne ärztliche Rücksprache beenden

  • Risiko bei Absetzen: Ein plötzlicher Therapieabbruch birgt das Risiko von Anfällen oder einer Verschlechterung der bipolaren Störung

  • Frauen in der Schwangerschaft: Die strengen Vorgaben zur Vermeidung einer Valproat-Exposition bei Frauen behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit

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💡Praxis-Tipp

Männliche Patienten unter Valproat-Therapie sollten über das laufende Risikobewertungsverfahren aufgeklärt werden. Es wird jedoch ausdrücklich davor gewarnt, die Medikation aufgrund der vorläufigen Daten ohne ärztliche Rücksprache abzusetzen, da dies zu einer gefährlichen Exazerbation der Grunderkrankung führen kann.

Häufig gestellte Fragen

Laut BfArM wird aktuell ein potenzielles Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen bei Kindern nach väterlicher Valproat-Exposition geprüft. Es wird jedoch dringend davon abgeraten, die Medikation ohne ärztliche Rücksprache abzusetzen, um Anfälle zu vermeiden.

Erste Studienergebnisse deuten auf ein möglicherweise erhöhtes Risiko hin, wenn der Vater in den drei Monaten vor der Empfängnis Valproat eingenommen hat. Die Datenlage wird derzeit vom PRAC noch abschließend bewertet.

Nein, die bisherigen Warnhinweise für Frauen bleiben bestehen. Die Vorgaben zur Vermeidung einer Valproat-Exposition während der Schwangerschaft aufgrund des Risikos für Fehlbildungen haben laut BfArM weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit.

In der retrospektiven Beobachtungsstudie wurde das Risiko unter Valproat mit dem Risiko unter den Antiepileptika Lamotrigin und Levetiracetam verglichen.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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