BfArM2017

Valproat Patientenkarte: BfArM-Informationsbrief

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Informationsbrief des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2017 thematisiert die Einführung einer Patientenkarte für Arzneimittel, die Valproat und verwandte Substanzen enthalten. Zu den betroffenen Wirkstoffen zählen Valproat, Natriumvalproat, Valproinsäure, Valproat-Seminatrium und Valpromid.

Hintergrund dieser Maßnahme ist die Notwendigkeit einer ergänzenden Risikominimierung. Es soll sichergestellt werden, dass insbesondere Schwangere, weibliche Jugendliche und Frauen im gebärfähigen Alter regelmäßig über die Risiken einer Valproatexposition im Mutterleib aufgeklärt werden.

Die Patientenkarte dient als Ergänzung zur bestehenden Patientenbroschüre. Sie soll die Patientinnen unmittelbar im Zusammenhang mit der Einnahme des Arzneimittels an die potenziellen Gefahren für das ungeborene Kind erinnern.

Empfehlungen

Der BfArM-Informationsbrief formuliert folgende zentrale Handlungsanweisungen für das medizinische und pharmazeutische Fachpersonal:

Aufklärung und Abgabe

  • Es wird darum gebeten, jeder Patientin im gebärfähigen Alter bei jeder Verordnung oder Abgabe von Valproat die Patientenkarte auszuhändigen.

  • Die Inhalte der Patientenkarte sollen den Patientinnen durch den Arzt oder Apotheker entsprechend erläutert werden.

  • Die Karte ist als fester Bestandteil jeder Medikamentenpackung vorgesehen, um eine unmittelbare Information zu gewährleisten.

Beschaffung von Informationsmaterial

Laut BfArM stehen verschiedene Wege zur Verfügung, um zusätzliches Schulungsmaterial und weitere Patientenkarten zu beziehen:

  • Download über die Homepage des BfArM.

  • Download über die Webseiten der jeweiligen pharmazeutischen Unternehmen (z. B. Hexal AG und ratiopharm GmbH).

  • Kostenlose postalische Bestellung weiterer Karten über die im Informationsbrief angegebene Faxnummer beim Verlag oder direkt bei den genannten Herstellern.

Kontraindikationen

Der Informationsbrief warnt ausdrücklich vor den Risiken einer Valproatexposition im Mutterleib. Die Maßnahme zielt darauf ab, Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter vor diesen potenziell schweren fetalen Schädigungen zu schützen.

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💡Praxis-Tipp

Es wird empfohlen, die Aushändigung und Erläuterung der Valproat-Patientenkarte fest in den Verordnungs- und Abgabeprozess bei weiblichen Patientinnen im gebärfähigen Alter zu integrieren. Laut BfArM reicht die bloße Beilage in der Packung nicht aus; die aktive Aufklärung durch den verordnenden Arzt oder abgebenden Apotheker bei jedem Kontakt ist ein zentraler Bestandteil der Risikominimierung.

Häufig gestellte Fragen

Laut BfArM richtet sich die Patientenkarte insbesondere an Schwangere, weibliche Jugendliche und Frauen im gebärfähigen Alter.

Es wird darum gebeten, die Karte bei jeder Verordnung und bei jeder Abgabe von Valproat an Patientinnen im gebärfähigen Alter aktiv auszuhändigen und zu erläutern.

Zusätzliche Karten und Schulungsmaterialien können über die Homepages des BfArM und der Hersteller abgerufen oder kostenlos per Fax beim Verlag bestellt werden.

Die Regelung betrifft Arzneimittel mit den Wirkstoffen Valproat, Natriumvalproat, Valproinsäure, Valproat-Seminatrium und Valpromid.

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Quelle: Informationsbrief zur Einführung einer Patientenkarte für Arzneimittel, die Valproat und verwandte Substanzen enthalten (BfArM, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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