Vitamin-D-Mangel Screening: USPSTF-Empfehlung (2021)
📋Auf einen Blick
- •Es gibt keinen Konsens über einen genauen Serum-Cut-off-Wert zur Definition eines Vitamin-D-Mangels.
- •Die Evidenz für den Nutzen eines Screenings bei asymptomatischen Erwachsenen ist unzureichend.
- •Das Verhältnis von Nutzen und Risiken eines allgemeinen Screenings kann derzeit nicht beurteilt werden (I-Statement).
Hintergrund
Vitamin D ist ein fettlösliches Vitamin, das eine wichtige Rolle in der Kalziumhomöostase und im Knochenstoffwechsel spielt. Zudem beeinflusst es viele zelluläre Regulationsfunktionen außerhalb des Skelettsystems.
Der Vitamin-D-Bedarf kann individuell variieren. Laut der US Preventive Services Task Force (USPSTF) gibt es derzeit keinen Konsens über:
- Einen einheitlichen Serum-Cut-off-Wert zur Definition eines Mangels
- Präzise Serumspiegel, die eine optimale Gesundheit oder ausreichende Versorgung repräsentieren
Zielgruppe des Screenings
Die Empfehlung richtet sich an eine spezifische Patientengruppe in der Primärversorgung:
| Einschlusskriterien | Ausschlusskriterien |
|---|---|
| In der Gemeinde lebende Erwachsene | Schwangere |
| Asymptomatische Personen | Personen mit Anzeichen oder Symptomen eines Vitamin-D-Mangels |
| Personen mit Erkrankungen, für die eine Vitamin-D-Therapie empfohlen wird |
Empfehlung der USPSTF
Die USPSTF hat die Evidenz zu Nutzen und Risiken eines Screenings sowie einer frühzeitigen Behandlung evaluiert (Update der Empfehlung von 2014).
- Kernaussage: Die aktuelle Evidenz ist unzureichend, um das Verhältnis von Nutzen und Risiken eines Screenings auf Vitamin-D-Mangel bei asymptomatischen Erwachsenen zu beurteilen (I-Statement).
- Begründung: Es mangelt an genereller Evidenz bezüglich der Vorteile eines solchen Screenings. Daher kann die Balance zwischen Nutzen und potenziellen Schäden nicht bestimmt werden.
💡Praxis-Tipp
Verzichten Sie bei asymptomatischen, nicht-schwangeren Erwachsenen ohne spezifische Indikation auf ein routinemäßiges Screening des Vitamin-D-Spiegels, da ein klinischer Nutzen laut USPSTF nicht belegt ist.