Tumorgenetik: Diagnostik und Variantenklassifikation
Hintergrund
Die molekulargenetische Diagnostik bei Tumorerkrankungen ist eine wesentliche Voraussetzung für die moderne Präzisionsmedizin. Die AWMF-S1-Leitlinie "Tumorgenetik" definiert Standards für diesen diagnostischen Gesamtprozess.
Durch den zunehmenden Einsatz umfangreicher Genpanels, Exom- oder Genomanalysen an Tumormaterial steigt die Wahrscheinlichkeit, neben somatischen auch konstitutionelle (erbliche) Varianten zu detektieren. Die korrekte Einordnung dieser Varianten ist entscheidend für die Therapie und die Einschätzung familiärer Krebsrisiken.
Die Leitlinie betont die Notwendigkeit, humangenetische und molekularpathologische Analysen in den klinischen Kontext einzubetten. Dies umfasst die interdisziplinäre Indikationsstellung, Aufklärung und die Diskussion in molekularen Tumorboards.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie warnt davor, aus einer alleinigen Tumorsequenzierung auf das Vorliegen oder Fehlen eines erblichen Tumorrisikosyndroms zu schließen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei der Verwendung von Blut oder Speichel als nicht-Tumorprobe klonale Ereignisse, wie die klonale Hämatopoese (CHIP), das Vorliegen einer erblichen Variante vortäuschen können. In solchen Fällen ist eine sorgfältige Materialauswahl entscheidend.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie ist eine Aufklärung nach dem Gendiagnostikgesetz zwingend erforderlich, wenn eine diagnostische Aussage zu therapierelevanten Keimbahnvarianten getroffen werden soll. Zielt die Untersuchung rein auf somatische Varianten im Tumorgewebe ab, greift primär das Patientenrechtegesetz.
Die Leitlinie stuft die Liquid Biopsy als komplementäre Methode ein, die der gewebebasierten Analytik bei ausreichendem Tumorzellgehalt unterlegen ist. Sie kommt vor allem in Betracht, wenn initial nicht ausreichend repräsentatives Gewebe verfügbar ist oder eine Re-Biopsie im Rezidiv klinisch nicht möglich ist.
Gemäß der Leitlinie sind diese Begriffe nicht eindeutig definiert und können zu Fehlinterpretationen führen. Es wird stattdessen empfohlen, Abweichungen von der Referenzsequenz nach den standardisierten Nomenklaturen der HGVS als "Variante" zu bezeichnen.
Da bei der Analyse zirkulierender zellfreier DNA (cfDNA) auch DNA des hämatopoetischen Systems analysiert wird, fordert die Leitlinie eine parallele Analyse von nicht-Tumor-DNA. Nur so lassen sich konstitutionelle und somatische Varianten eindeutig zuordnen.
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Quelle: Tumorgenetik – Genetische Diagnostik bei malignen Erkrankungen (AWMF). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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