BfArM2025

T-Rezept für Lenalidomid & Co: BfArM-Sicherheitswarnung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Sicherheitswarnung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2025 fasst die strengen gesetzlichen Vorgaben für die Verordnung von Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid in Deutschland zusammen. Diese immunmodulatorischen Substanzen (IMiDs) gehören zu den umsatzstärksten onkologischen Medikamenten, insbesondere bei der Therapie des multiplen Myeloms.

Hintergrund der strengen Regulation ist die ausgeprägte teratogene Wirkung dieser Wirkstoffgruppe. Um ungeborene Kinder vor schweren Fehlbildungen zu schützen, unterliegen die Verschreibung und Abgabe einem engmaschigen Kontrollsystem.

Empfehlungen

Die BfArM-Sicherheitswarnung definiert klare Vorgaben für den Verordnungsprozess.

Indikationen der Wirkstoffe

Die drei Wirkstoffe unterscheiden sich laut BfArM vor allem in ihren Anwendungsgebieten.

WirkstoffIndikationenWeitere Anwendungen
ThalidomidMultiples Myelom (Erstlinie, ältere/nicht transplantierbare Personen)Lepra-Erythema nodosum, andere Autoimmunerkrankungen (Off-Label)
LenalidomidMultiples Myelom, Myelodysplastisches Syndrom, Mantelzell- und follikuläres LymphomBreites Indikationsspektrum (Off-Label)
PomalidomidMultiples Myelom nach Vortherapie (Rezidiv, refraktär)Fokus auf refraktäres Multiples Myelom

Vorgaben für das T-Rezept

Die Verordnung darf ausschließlich auf personengebundenen, nummerierten T-Rezepten des BfArM erfolgen. Es dürfen keine weiteren Arzneimittel auf demselben Rezept verordnet werden. Bis zur Einführung des elektronischen T-Rezepts ist die Papierform verpflichtend.

Der verschreibende Arzt muss auf dem Rezept die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, die Aushändigung des Informationsmaterials sowie den Zulassungsstatus (In-Label oder Off-Label) bestätigen.

Für die Verordnungsmengen und Gültigkeit gelten folgende Vorgaben:

PersonenkreisHöchstmenge pro T-RezeptGültigkeit des Rezeptes
Gebärfähige FrauenBedarf für maximal 4 Wochen6 Tage ab Ausstellungsdatum
Alle anderen PersonengruppenBedarf für maximal 12 Wochen6 Tage ab Ausstellungsdatum

Schwangerschaftsverhütungsprogramm

Aufgrund der hohen Teratogenität ist ein striktes Schwangerschaftsverhütungsprogramm vorgeschrieben. Für gebärfähige Frauen gilt:

  • Anwendung einer zuverlässigen Verhütungsmethode ab 4 Wochen vor Therapiebeginn.

  • Fortführung der Verhütung während der Behandlung und bis 4 Wochen nach Absetzen.

  • Medizinisch überwachter, negativer Schwangerschaftstest vor jeder Rezeptausstellung.

Für männliche Personen wird die Nutzung eines Kondoms beim Sexualverkehr mit gebärfähigen Frauen während der Einnahme und für mindestens 7 Tage nach Behandlungsende gefordert. Dies gilt auch nach einer erfolgten Vasektomie.

Zudem sind Blut- und Samenspenden während der Therapie und für einen definierten Zeitraum danach untersagt.

Aufklärung und Dokumentation

Vor Therapiebeginn muss eine umfassende Aufklärung über die Risiken erfolgen. Dem Behandelten müssen behördlich genehmigte Schulungsmaterialien ausgehändigt werden, darunter ein Leitfaden, eine Patientenkarte und ein Formular zur Bestätigung der Risikoaufklärung.

Die erfolgte Aufklärung und das Verständnis der Informationen müssen ärztlich dokumentiert werden. Die Abgabe der Präparate über den Versandhandel ist gesetzlich nicht gestattet.

Kontraindikationen

Das BfArM warnt ausdrücklich vor der starken teratogenen (fruchtschädigenden) Wirkung der Wirkstoffe, insbesondere von Thalidomid.

Folgende Einschränkungen werden betont:

  • Keine Abgabe der Präparate im Versandhandel.

  • Verbot von Blut- und Samenspenden während der Therapie und für einen definierten Zeitraum danach.

  • Keine Verordnung weiterer Arzneimittel auf dem T-Rezept.

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💡Praxis-Tipp

Die Sicherheitswarnung betont, dass männliche Personen auch nach einer erfolgreichen Vasektomie zwingend ein Kondom benutzen müssen. Dies wird damit begründet, dass Thalidomid weiterhin in der Samenflüssigkeit enthalten sein kann. Zudem ist zu beachten, dass T-Rezepte unabhängig von der Personengruppe immer nur 6 Tage ab Ausstellungsdatum gültig sind.

Häufig gestellte Fragen

Laut BfArM ist ein T-Rezept ab dem Ausstellungsdatum für exakt 6 Tage gültig. Dies gilt unabhängig davon, für welche Personengruppe das Medikament verordnet wird.

Die Vorgaben des BfArM untersagen dies strikt. Auf einem T-Rezept dürfen ausschließlich die dafür vorgesehenen Wirkstoffe wie Lenalidomid verordnet werden.

Die Höchstmenge richtet sich nach dem Personenkreis. Für gebärfähige Frauen darf maximal der Bedarf für 4 Wochen verordnet werden, für alle anderen Personengruppen der Bedarf für bis zu 12 Wochen.

Das BfArM schreibt vor, dass auch nach einer Vasektomie beim Sexualverkehr mit gebärfähigen Frauen ein Kondom verwendet werden muss. Diese Regelung gilt während der Einnahme und für mindestens 7 Tage nach Behandlungsende.

Gemäß der Apothekenbetriebsordnung ist die Abgabe dieser Präparate im Versandhandel nicht gestattet. Die Einlösung muss in einer Vor-Ort-Apotheke erfolgen.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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