G-BA2018

Rurioctocog alfa pegol: Zusatznutzen bei Hämophilie A

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V aus dem Jahr 2018. Gegenstand des Verfahrens ist der Wirkstoff Rurioctocog alfa pegol, der unter dem Handelsnamen Adynovi® vertrieben wird.

Hämophilie A ist eine angeborene Blutgerinnungsstörung, die durch einen Mangel an Faktor VIII verursacht wird. Dies führt zu einer erhöhten Blutungsneigung, weshalb Betroffene häufig auf eine prophylaktische oder bedarfsgerechte Substitutionstherapie angewiesen sind.

Diese Zusammenfassung basiert auf dem Kurztext der G-BA-Bewertung.

Empfehlungen

Die G-BA-Bewertung definiert die formalen Rahmenbedingungen für den Einsatz des bewerteten Wirkstoffs.

Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Dokumentation ist Rurioctocog alfa pegol (Adynovi®) für folgende Indikationen zugelassen:

  • Behandlung von Blutungen bei Personen mit Hämophilie A (kongenitaler Faktor-VIII-Mangel).

  • Prophylaxe von Blutungen bei der genannten Personengruppe.

  • Die Anwendung ist für Personen ab einem Alter von 12 Jahren vorgesehen.

Zusatznutzen und Vergleichstherapie

Gemäß den Beschlussdokumenten vom 01.11.2018 wird das Ausmaß des Zusatznutzens für Rurioctocog alfa pegol als nicht belegt eingestuft.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie für die Bewertung wurde ein rekombinanter Blutgerinnungsfaktor VIII herangezogen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für Rurioctocog alfa pegol (Adynovi®) in der G-BA-Bewertung von 2018 kein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie belegt wurde.

Häufig gestellte Fragen

Der Wirkstoff ist für Personen ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Hämophilie A.

Das Präparat wird zur Behandlung und Prophylaxe von Blutungen eingesetzt. Es richtet sich an Personen mit einem kongenitalen Faktor-VIII-Mangel.

Laut dem G-BA-Beschluss aus dem Jahr 2018 ist ein Zusatznutzen für Rurioctocog alfa pegol nicht belegt. Dies bezieht sich auf den Vergleich mit der festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Rurioctocog alfa pegol (Hämophilie A, ≥ 12 Jahre) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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