Fenoterol in der Geburtshilfe: Rote-Hand-Brief
Hintergrund
Kurzwirksame Beta-2-Sympathomimetika (SABAs) werden in der Geburtshilfe traditionell zur Tokolyse (Wehenhemmung) eingesetzt. In Deutschland ist Fenoterol (bekannt unter dem Handelsnamen Partusisten®) der einzige zugelassene Wirkstoff aus dieser Klasse für geburtshilfliche Indikationen.
Dieser Artikel basiert auf dem Rote-Hand-Brief des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2013. Da der Quelltext sehr kurz ist, wurden allgemeine medizinische Hintergrundinformationen zur Einordnung ergänzt.
Rote-Hand-Briefe dienen dazu, medizinische Fachkreise über neu erkannte, sicherheitsrelevante Erkenntnisse zu Arzneimitteln zu informieren. In diesem Fall geht es um wichtige Anwendungseinschränkungen für bestimmte Darreichungsformen in der Geburtshilfe.
Empfehlungen
Der Rote-Hand-Brief des BfArM formuliert klare Einschränkungen für den Einsatz von kurzwirksamen Beta-Agonisten (SABAs) in der Geburtshilfe:
Anwendungseinschränkungen
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Es wird darauf hingewiesen, dass oral anzuwendende SABAs in geburtshilflichen Indikationen nicht mehr angewendet werden dürfen.
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Ebenso wird betont, dass rektal anzuwendende SABAs für diese Indikationen nicht mehr zulässig sind.
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Diese Restriktion betrifft in Deutschland insbesondere den Wirkstoff Fenoterol (Partusisten®), da dieser das einzige für diese Indikationen zugelassene SABA auf dem deutschen Markt ist.
Kontraindikationen
Laut Rote-Hand-Brief besteht ein Anwendungsverbot für folgende Darreichungsformen in der Geburtshilfe:
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Orale Anwendung von SABAs (inklusive Fenoterol)
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Rektale Anwendung von SABAs (inklusive Fenoterol)
💡Praxis-Tipp
Der Rote-Hand-Brief betont das absolute Anwendungsverbot für orale und rektale Darreichungsformen von Fenoterol in der Geburtshilfe. In der klinischen Praxis bedeutet dies, dass für die Tokolyse auf diese Applikationswege vollständig verzichtet wird.
Häufig gestellte Fragen
Nein, laut Rote-Hand-Brief des BfArM dürfen oral anzuwendende kurzwirksame Beta-Agonisten (SABAs) in geburtshilflichen Indikationen nicht mehr eingesetzt werden.
In Deutschland betrifft diese Einschränkung den Wirkstoff Fenoterol (Handelsname Partusisten®). Er ist das einzige SABA, das hierzulande für geburtshilfliche Indikationen zugelassen ist.
Ja, der Rote-Hand-Brief schließt neben den oralen auch die rektal anzuwendenden SABAs von der Nutzung in der Geburtshilfe aus.
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Quelle: Rote-Hand-Brief zu kurzwirksamen Beta-Agonisten/Beta-2-Sympathomimetika (SABAs) für geburtshilfliche Indikationen - einschließlich Partusisten® (Fenoterol): Anwendungseinschränkungen (BfArM, 2013). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.