Retinaler Venenverschluss (RVO): Ranibizumab-Dosierung

Diese Leitlinie stammt aus 2013 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: NICE (2013)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Ein retinaler Venenverschluss (RVO) führt durch eine Thrombose zu einem erhöhten kapillären Druck in der Netzhaut. Dies verursacht eine erhöhte Durchlässigkeit der Kapillaren und den Austritt von Blut sowie Plasma, was in einem Makulaödem resultiert.

Diese pathologischen Veränderungen lösen eine vermehrte Ausschüttung des vaskulären endothelialen Wachstumsfaktors (VEGF) aus. Ranibizumab ist ein VEGF-A-Inhibitor, der das Ödem reduziert und den Sehverlust begrenzt oder die Sehkraft verbessert.

Die vorliegende NICE-Leitlinie bewertet den Einsatz von Ranibizumab bei Sehstörungen, die durch ein Makulaödem infolge eines zentralen (CRVO) oder Venenastverschlusses (BRVO) der Netzhaut verursacht werden.

Empfehlungen

Die NICE-Leitlinie formuliert spezifische Kriterien für den Einsatz von Ranibizumab bei retinalen Venenverschlüssen.

Indikationen bei RVO

Eine Behandlung mit Ranibizumab wird als Option bei folgenden Krankheitsbildern empfohlen:

  • Bei einem Makulaödem infolge eines zentralen Netzhautvenenverschlusses (CRVO)

  • Bei einem Makulaödem infolge eines Venenastverschlusses (BRVO), sofern eine Laserkoagulation keinen Nutzen erbracht hat

  • Bei BRVO, wenn eine Laserkoagulation aufgrund des Ausmaßes der Makulablutung nicht geeignet ist

Behandlungsabbruch und Fortführung

Eine Fortführung der Therapie wird nicht empfohlen, wenn sich die Sehschärfe über den Verlauf der ersten drei Injektionen nicht verbessert.

Personen, die bereits mit Ranibizumab behandelt werden und deren Erkrankung die genannten Kriterien nicht erfüllt, sollten die Behandlung fortsetzen können. Dies gilt so lange, bis ein Abbruch als klinisch angemessen erachtet wird.

Dosierung

Für die Anwendung von Ranibizumab gelten folgende Vorgaben:

MedikamentDosisIndikationAnwendungsschema
Ranibizumab0,5 mgMakulaödem bei RVOMonatliche intravitreale Injektionen

Die Behandlung wird monatlich fortgesetzt, bis die maximale Sehschärfe erreicht ist. Dies ist der Fall, wenn die Sehschärfe über drei aufeinanderfolgende Monate stabil geblieben ist.

Danach erfolgt eine monatliche Überwachung der Sehschärfe. Die Behandlung wird wieder aufgenommen, wenn die Überwachung einen durch das Makulaödem bedingten Verlust der Sehschärfe anzeigt.

Das Intervall zwischen zwei Dosen darf einen Monat nicht unterschreiten.

Kontraindikationen

Folgende Kontraindikationen bestehen für die Anwendung von Ranibizumab:

  • Bekannte Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der Hilfsstoffe

  • Aktive oder vermutete okuläre oder periokuläre Infektionen

  • Aktive schwere intraokulare Entzündungen

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Ein wichtiges Kriterium für den Behandlungsabbruch ist das fehlende Ansprechen in der Frühphase, weshalb eine Fortführung der Therapie bei ausbleibender Verbesserung der Sehschärfe nach den ersten drei Injektionen nicht empfohlen wird.

Häufig gestellte Fragen

Bei einem BRVO wird Ranibizumab erst empfohlen, wenn eine Laserkoagulation keinen Nutzen erbracht hat. Eine primäre Gabe ist auch möglich, wenn die Laserkoagulation aufgrund einer ausgedehnten Makulablutung nicht geeignet ist.

Die Injektionen erfolgen initial monatlich, bis die Sehschärfe über drei aufeinanderfolgende Monate stabil bleibt. Das Intervall zwischen zwei Dosen darf dabei einen Monat nicht unterschreiten.

Ein Behandlungsabbruch wird empfohlen, wenn sich die Sehschärfe über den Verlauf der ersten drei Injektionen nicht verbessert. Bei einem späteren Verlust der Sehschärfe kann die Therapie nach einer Pause wieder aufgenommen werden.

Zu den häufigsten unerwünschten Wirkungen am Auge zählen Glaskörperentzündungen (Vitritis), Glaskörperabhebung und Netzhautblutungen. Auch Sehstörungen, Augenschmerzen und ein erhöhter Augeninnendruck werden häufig berichtet.

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Quelle: NICE Guideline on Retinal Vein Occlusion (NICE, 2013). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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