Patientenerfahrung Psychiatrie: Leitlinien-Empfehlung
Hintergrund
Die NICE-Leitlinie CG136 befasst sich mit der Verbesserung der Patientenerfahrung in psychiatrischen Einrichtungen für Erwachsene. Sie betont die Wichtigkeit einer Behandlung, die von Mitgefühl, Würde und Respekt geprägt ist.
Ein zentrales Anliegen der Leitlinie ist es, die Autonomie der Betroffenen zu fördern und Stigmatisierung aktiv abzubauen. Dabei wird die Bedeutung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Fachpersonal, Betroffenen und deren Angehörigen hervorgehoben.
Die Empfehlungen decken den gesamten Behandlungspfad ab, von der ersten Kontaktaufnahme über die ambulante und stationäre Versorgung bis hin zur Entlassung und Krisenintervention.
Empfehlungen
Die NICE-Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen zur Optimierung der psychiatrischen Versorgung:
Kommunikation und Beziehungsaufbau
Es wird empfohlen, eine vertrauensvolle, empathische und nicht wertende Beziehung zu den Betroffenen aufzubauen. Die Leitlinie betont, dass die Autonomie gefördert und eine aktive Teilnahme an Behandlungsentscheidungen unterstützt werden sollte.
Zudem wird geraten, die Kommunikation an individuelle Bedürfnisse anzupassen:
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Klare Erklärung medizinischer Fachbegriffe
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Bereitstellung von unabhängigen Dolmetschern bei Sprachbarrieren
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Nutzung von Kommunikationshilfen bei kognitiven oder sensorischen Einschränkungen
Zugang und Assessment
Laut Leitlinie sollte bei einer Überweisung innerhalb von drei Wochen ein persönlicher Termin angeboten werden. Das Assessment sollte in einer warmen, respektvollen Atmosphäre stattfinden, wobei ausreichend Zeit für die Schilderung der Probleme eingeplant werden muss.
Es wird empfohlen, Betroffenen nach dem Assessment folgende Informationen bereitzustellen:
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Eine verständliche Erklärung der gestellten Diagnose
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Schriftliches Material in einem zugänglichen Format
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Detaillierte Informationen zu verschiedenen Behandlungsoptionen und deren Nebenwirkungen
Stationäre Behandlung
Bei einer stationären Aufnahme empfiehlt die Leitlinie, den formalen Aufnahmeprozess innerhalb von zwei Stunden nach Ankunft zu beginnen. Die Betroffenen sollten zeitnah über die Station, verfügbare Behandlungen und ihre Rechte informiert werden.
Für den stationären Aufenthalt werden folgende Angebote empfohlen:
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Tägliche Einzelsitzungen von mindestens einer Stunde mit einer bekannten Fachkraft
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Wöchentliche Einzelsitzungen von mindestens 20 Minuten mit dem behandelnden Facharzt
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Zugang zu sinnvollen und kulturell angemessenen Aktivitäten an sieben Tagen in der Woche
Krisenintervention und Zwangsmaßnahmen
In Krisensituationen wird eine fachärztliche Beurteilung innerhalb von vier Stunden nach der Überweisung empfohlen. Die Leitlinie rät dazu, Behandlungen im häuslichen Umfeld zu bevorzugen, um Klinikaufenthalte zu vermeiden.
Bei der Anwendung von Unterbringungsmaßnahmen und bei Zwangsmaßnahmen gelten strenge Vorgaben:
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Fixierungen und Zwangsmedikation dürfen nur als letztes Mittel eingesetzt werden.
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Vorab müssen alle Möglichkeiten der Verhandlung und Überzeugung ausgeschöpft sein.
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Nach einer Zwangsmaßnahme muss den Betroffenen der Grund erklärt und psychologische Unterstützung angeboten werden.
💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Praxisaspekt der Leitlinie ist die proaktive Erstellung von Krisenplänen und Patientenverfügungen (Advance Statements), insbesondere bei schweren Erkrankungen. Es wird dringend empfohlen, diese Dokumente vor Beginn einer neuen Behandlung oder in einer akuten Krise systematisch in der Akte zu prüfen, um die Autonomie der Betroffenen auch in Ausnahmesituationen bestmöglich zu wahren.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt, dass Betroffenen innerhalb von drei Wochen nach der Überweisung ein persönliches Gespräch angeboten wird. Bei akuten Krisen sollte eine fachärztliche Beurteilung sogar innerhalb von vier Stunden stattfinden.
Es wird empfohlen, stationären Patienten täglich eine mindestens einstündige Einzelsitzung mit einer ihnen bekannten Fachkraft anzubieten. Zusätzlich sollte laut Leitlinie mindestens einmal wöchentlich ein 20-minütiges Gespräch mit dem zuständigen Facharzt erfolgen.
Zwangsmaßnahmen, einschließlich Fixierung und medikamentöser Ruhigstellung, werden strikt als letztes Mittel eingestuft. Die Leitlinie betont, dass zuvor alle milderen Mittel der Kommunikation und Deeskalation ausgeschöpft werden müssen.
Es wird empfohlen, die Einbindung von Angehörigen aktiv zu fördern, sofern die betroffene Person dem zustimmt. Lehnt der Betroffene dies ab, sollte dies respektiert werden, wobei den Angehörigen dennoch allgemeine Informationen zu Unterstützungsangeboten zur Verfügung gestellt werden können.
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Quelle: CG136: Service user experience in adult mental health: improving the experience of care for people using adult NHS mental health services (NICE). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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