Palliativversorgung: Bedarfsermittlung und Koordination

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: NICE (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die NICE-Leitlinie NG142 befasst sich mit der Struktur und Bereitstellung von Versorgungsangeboten für Erwachsene am Lebensende. Dies umfasst die Betreuung in den letzten Lebenswochen und -monaten, bei einigen Erkrankungen auch über Jahre hinweg.

Zur Zielgruppe gehören Menschen mit fortgeschrittenen, unheilbaren Erkrankungen sowie Personen mit allgemeiner Gebrechlichkeit. Ebenso eingeschlossen sind Patienten, bei denen ein hohes Risiko besteht, innerhalb der nächsten zwölf Monate oder durch eine plötzliche akute Krise zu versterben.

Die Leitlinie deckt nicht die klinische Versorgung von Erwachsenen ab, bei denen der Tod innerhalb weniger Stunden oder Tage erwartet wird. Der Fokus liegt vielmehr auf der frühzeitigen Identifikation, der ganzheitlichen Bedarfsermittlung und der Koordination der multiprofessionellen Teams.

Empfehlungen

Die NICE-Leitlinie NG142 formuliert folgende Kernempfehlungen zur Strukturierung der Versorgung am Lebensende:

Identifikation und Assessment

Laut Leitlinie wird empfohlen, systematische Instrumente zur frühzeitigen Identifikation von Patienten am Lebensende zu nutzen. Genannt werden hierbei beispielhaft das Gold Standards Framework oder das Supportive and Palliative Care Indicators Tool (SPICT).

Es wird eine ganzheitliche Bedarfsermittlung (Holistic Needs Assessment) empfohlen, sobald angenommen wird, dass sich eine Person dem Lebensende nähert. Diese Erhebung sollte dokumentiert und bei Bedarf wiederholt werden.

Zusätzlich betont die Leitlinie die Wichtigkeit, auch die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen systematisch zu erfassen und zu unterstützen.

Behandlungsplanung und Advance Care Planning

Die Leitlinie empfiehlt eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Behandlungen, um die Therapielast zu reduzieren. Es wird angeraten, mit dem Patienten zu besprechen, welche Behandlungen optimiert und welche wenig hilfreichen Maßnahmen beendet werden können.

Ein zentraler Baustein ist das Advance Care Planning (ACP). Hierzu formuliert die Leitlinie folgende Anforderungen an die Versorger:

  • Ein Angebot zur vorausschauenden Versorgungsplanung für alle Patienten am Lebensende

  • Die Einbindung von Angehörigen und wichtigen Bezugspersonen, sofern der Patient zustimmt

  • Die Sicherstellung, dass eine Kopie des ACP-Dokuments am Aufenthaltsort des Patienten oder bei Aufnahmen verfügbar ist

Koordination und Informationsaustausch

Es wird eine nahtlose Koordination zwischen Gesundheits- und Sozialwesen empfohlen. Die Leitlinie rät zur Nutzung elektronischer Informationssysteme, die über verschiedene Einrichtungen hinweg zugänglich sind.

Für die multiprofessionelle Versorgung wird empfohlen, dass die Teams über spezifische Kompetenzen verfügen. Dazu gehören:

  • Symptomkontrolle, Hydratation und Ernährung

  • Psychologische, soziale und spirituelle Unterstützung

  • Hilfe bei Aktivitäten des täglichen Lebens und Zugang zu Hilfsmitteln

Sektorenübergreifender Transfer und Bereitschaftsdienst

Um Verzögerungen zu vermeiden, wird die Entwicklung von Richtlinien für einen reibungslosen Transfer zwischen den Versorgungssettings empfohlen. Dies schließt Vereinbarungen mit Rettungsdiensten ein, um Patienten an ihren bevorzugten Sterbeort zu verlegen.

Für die außerreguläre Versorgungszeit (Out-of-hours) empfiehlt die Leitlinie den Zugang zu:

  • Einer 24/7 verfügbaren medizinischen Fachkraft mit Zugriff auf die Patientenakte und das ACP

  • Einer speziellen telefonischen Beratungslinie für das Lebensende

  • Einem Apotheken-Notdienst mit Zugang zu Medikamenten für die Symptomkontrolle

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie weist darauf hin, dass Patienten mit fortschreitenden Nicht-Tumor-Erkrankungen (wie Herzinsuffizienz oder Demenz) häufig zu spät oder gar nicht für eine spezialisierte Palliativversorgung identifiziert werden. Es wird daher betont, systematische Identifikationsinstrumente wie SPICT disziplinübergreifend einzusetzen. So kann eine rechtzeitige vorausschauende Versorgungsplanung auch abseits der Onkologie sichergestellt werden.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie empfiehlt, frühzeitig mit der Planung zu beginnen, sobald ein Patient voraussichtlich in das letzte Lebensjahr eintritt. Dies gilt auch für Personen mit allgemeiner Gebrechlichkeit oder einem hohen Risiko für akute, lebensbedrohliche Krisen.

Es wird die Nutzung etablierter Systeme wie des Gold Standards Frameworks, des Amber Care Bundles oder des SPICT (Supportive and Palliative Care Indicators Tool) empfohlen. Diese Werkzeuge unterstützen laut Leitlinie den rechtzeitigen Beginn von Versorgungsgesprächen.

Ein Advance Care Planning umfasst laut Leitlinie die Wünsche, Werte und Präferenzen des Patienten für zukünftige Behandlungen. Es wird empfohlen, dass eine Kopie dieses Plans stets am aktuellen Aufenthaltsort des Patienten verfügbar ist.

Es wird ein 24/7-Zugang zu einer medizinischen Fachkraft empfohlen, die Zugriff auf die Patientenakte und den Notfallplan hat. Zudem rät die Leitlinie zur Einrichtung einer speziellen Beratungshotline sowie eines Apotheken-Notdienstes für Palliativmedikamente.

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Quelle: NG142: End of life care for adults: service delivery (NICE, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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