Palliativversorgung: Bedarfsermittlung und Koordination

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: NICE (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die NICE-Leitlinie NG142 befasst sich mit der Organisation und Bereitstellung von Versorgungsstrukturen für Erwachsene am Lebensende. Dies umfasst die Betreuung in den letzten Lebenswochen und -monaten, bei einigen Erkrankungen auch über Jahre hinweg.

Zur Zielgruppe gehören Personen mit fortgeschrittenen, unheilbaren Erkrankungen sowie Menschen mit allgemeiner Gebrechlichkeit. Ebenso eingeschlossen sind Personen, bei denen das Risiko besteht, an einer plötzlichen akuten Krise zu versterben.

Die Leitlinie grenzt sich von der rein klinischen Versorgung in den allerletzten Lebenstagen ab. Der Fokus liegt auf einer vorausschauenden Planung, der Unterstützung von Angehörigen und der nahtlosen Koordination zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen.

Empfehlungen

Identifikation und Bedarfsermittlung

Die Leitlinie empfiehlt die Etablierung systematischer Prozesse zur frühzeitigen Identifikation von Personen am Lebensende. Hierfür wird die Nutzung von Instrumenten wie dem Gold Standards Framework, dem Amber Care Bundle oder dem SPICT-Tool nahegelegt.

Es wird eine initiale, ganzheitliche Bedarfsermittlung (Holistic Needs Assessment) empfohlen, die sorgfältig dokumentiert werden soll. Zudem betont die Leitlinie die Wichtigkeit, auch die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen systematisch zu erfassen.

Advance Care Planning (Vorausschauende Versorgungsplanung)

Laut Leitlinie soll allen Erwachsenen am Lebensende ein Advance Care Planning angeboten werden. Dabei wird besonders darauf hingewiesen, auch unterversorgte und vulnerable Gruppen zu berücksichtigen.

Es wird empfohlen, folgende Aspekte sicherzustellen:

  • Eine Kopie der Patientenverfügung oder des Versorgungsplans soll am Wohnort oder bei Aufnahmen in Einrichtungen stets verfügbar sein.

  • Angehörige und wichtige Bezugspersonen sollen in die Planung einbezogen werden, sofern die betroffene Person zustimmt.

  • Bei fehlender Einwilligungsfähigkeit müssen Prozesse etabliert sein, um die Ansichten der Angehörigen rechtskonform zu berücksichtigen.

Therapieüberprüfung und multiprofessionelle Versorgung

Die Leitlinie rät dazu, bestehende Behandlungspläne regelmäßig zu überprüfen, um die Lebensqualität zu optimieren. Es wird empfohlen, unhilfreiche Behandlungen zu beenden und die Belastung durch routinemäßige Termine zu reduzieren.

Für eine umfassende Betreuung wird der Zugang zu einem hochqualifizierten, multiprofessionellen Team gefordert. Dieses soll physische, psychologische, soziale sowie spirituelle und kulturelle Bedürfnisse abdecken.

Koordination und Transition

Es wird eine nahtlose Koordination zwischen primärärztlicher Versorgung, Krankenhäusern und Hospizen empfohlen. Hierfür sollen laut Leitlinie idealerweise einrichtungsübergreifende elektronische Informationssysteme genutzt werden.

Für den Transfer zwischen verschiedenen Versorgungssettings formuliert die Leitlinie folgende Kernanforderungen:

  • Bereitstellung von Transportdiensten, die eine verzögerungsfreie und würdevolle Verlegung ermöglichen.

  • Vorab-Organisation von Pflegepaketen und Hilfsmitteln am Zielort.

  • Etablierung klarer Verlegungsrichtlinien zwischen Rettungsdiensten und Akutversorgern.

Außerhalb der regulären Dienstzeiten (Out-of-hours)

Um Krisen in der Nacht oder am Wochenende zu vermeiden, wird eine 24-stündige Erreichbarkeit medizinischen Fachpersonals empfohlen. Dieses Personal muss zwingend Zugriff auf die Patientenakten und den Advance Care Plan haben.

Zusätzlich wird die Einrichtung einer speziellen telefonischen Beratungslinie für die End-of-Life-Care empfohlen. Auch der Zugang zu Notfallapotheken für die schnelle Bereitstellung von Medikamenten zur Symptomkontrolle wird als essenziell eingestuft.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Ein häufiger Fehler in der Palliativversorgung ist die späte oder fehlende Einbindung der pflegenden Angehörigen. Die Leitlinie betont, dass die Belastung von Betreuungspersonen oft übersehen wird und empfiehlt nachdrücklich, deren Unterstützungsbedarf proaktiv zu evaluieren. Dabei wird darauf hingewiesen, dass junge Pflegende (Young Carers) völlig andere Unterstützungsbedürfnisse haben als ältere Angehörige.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie nennt beispielhaft Instrumente wie das Gold Standards Framework, das Amber Care Bundle oder das Supportive and Palliative Care Indicators Tool (SPICT). Es wird empfohlen, solche systematischen Tools zu nutzen, um frühzeitig Gespräche über die vorausschauende Versorgungsplanung initiieren zu können.

Es wird empfohlen, bestehende Behandlungspläne kritisch zu überprüfen und an die veränderten Bedürfnisse anzupassen. Die Leitlinie rät dazu, unhilfreiche Behandlungen abzusetzen und die Belastung durch unnötige Routineuntersuchungen zu minimieren.

Laut Leitlinie muss rund um die Uhr medizinisches Fachpersonal erreichbar sein, das Zugriff auf die Patientenakte und den Advance Care Plan hat. Zudem wird der Zugang zu einer spezialisierten Beratungslinie sowie zu Apotheken für die akute Symptomkontrolle gefordert.

Es wird empfohlen, dass die betroffene Person eine Kopie ihres Advance Care Plans an ihrem Wohnort aufbewahrt. Bei einer Aufnahme in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz sollte dieses Dokument laut Leitlinie stets mitgeführt werden.

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Quelle: NICE Guideline on End of Life Care for Adults (NICE, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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