Gesundheitsrisiko kalte Wohnungen: Leitlinie (NICE)
📋Auf einen Blick
- •Gesundheitliche Probleme durch Kälte treten bereits bei normalen Wintertemperaturen (unter 6 °C) auf, nicht erst bei extremer Kälte.
- •Wohnungen sollten energetisch mindestens den SAP-Standard C (69-80), idealerweise B (81-91) erreichen.
- •Ein zentraler Ansprechpartner (Single-Point-of-Contact) für Gesundheit und Wohnen soll für vulnerable Personen etabliert werden.
- •Hausärzte und Pflegekräfte sollen den Heizbedarf vulnerabler Patienten mindestens einmal jährlich erheben.
- •Vor der Krankenhausentlassung muss sichergestellt werden, dass die Wohnung des Patienten ausreichend warm ist.
Hintergrund
Kalte Wohnungen stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar und tragen maßgeblich zu einer erhöhten Sterblichkeit und Morbidität in den Wintermonaten bei (Excess winter deaths). Die meisten kältebedingten Erkrankungen und Todesfälle werden nicht durch extreme Kälte oder Hypothermie verursacht, sondern durch kardiovaskuläre und respiratorische Probleme bei "normalen" Wintertemperaturen. Ein signifikanter Anstieg der gesundheitlichen Probleme ist bereits zu verzeichnen, wenn die Außentemperatur auf etwa 6 °C fällt.
Vulnerable Gruppen
Verschiedene Personengruppen sind besonders anfällig für die gesundheitlichen Folgen kalter Wohnungen. Die Leitlinie definiert folgende Gruppen als vulnerabel:
| Kategorie | Betroffene Personengruppen |
|---|---|
| Erkrankungen | Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen (insb. COPD, kindliches Asthma), psychische Erkrankungen |
| Demografie | Ältere Menschen (ab 65 Jahren), Haushalte mit kleinen Kindern (Neugeborene bis Schulalter), Schwangere |
| Soziales & Physis | Menschen mit Behinderungen, Personen mit geringem Einkommen |
Diagnostik und Assessment im Alltag
Mitarbeiter in der Primärversorgung und häuslichen Pflege spielen eine Schlüsselrolle bei der Identifikation gefährdeter Personen.
- Jährliches Assessment: Der Heizbedarf von Patienten sollte mindestens einmal im Jahr beurteilt werden (z. B. bei Hausbesuchen).
- Sensibilisierung: Es muss beachtet werden, dass Patienten Schwierigkeiten bei der Bezahlung von Heizkosten oft aus Scham verbergen (z. B. wird die Heizung nur bei angekündigten Besuchen eingeschaltet).
- Aufklärung: Gefährdete Personen müssen über die gesundheitlichen Risiken kalter Wohnungen aufgeklärt und an entsprechende Hilfsangebote verwiesen werden.
- Dokumentation: Assessments und eingeleitete Maßnahmen sind in der Patientenakte zu dokumentieren.
Entlassungsmanagement
Die Entlassung aus dem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung erfordert eine vorausschauende Planung bezüglich der Wohnsituation.
| Maßnahme | Zeitpunkt | Bemerkung |
|---|---|---|
| Assessment | Frühzeitig (z. B. bei Aufnahme) | Prüfen, ob die Wohnung für die Rückkehr ausreichend warm ist. Ganzjährig durchzuführen. |
| Koordination | Vor der Entlassung | Einfache Maßnahmen (Heizung vorab einschalten) bis hin zu komplexen (Reparatur der Heizanlage). |
| Überweisung | Bei Bedarf | Nutzung des zentralen Überweisungssystems für Gesundheit und Wohnen. |
Strategische Maßnahmen und Standards
Um das Problem kalter Wohnungen systematisch anzugehen, fordert die Leitlinie strukturelle Maßnahmen:
- Zentrale Anlaufstelle: Einrichtung eines "Single-Point-of-Contact" (zentrales Überweisungssystem für Gesundheit und Wohnen) für vulnerable Personen.
- Energiestandards (SAP-Rating): Wohnungen sollten energetisch saniert werden. Das Minimum ist ein SAP-Rating der Stufe C (69 bis 80), idealerweise sollte Stufe B (81 bis 91) erreicht werden.
- Mythenaufklärung: Verbreitete Irrtümer müssen korrigiert werden (z. B. dass Alkohol wärmt, Hypothermie das Hauptproblem sei oder das Schlafen in kalten Schlafzimmern gesundheitsfördernd wirke).
💡Praxis-Tipp
Fragen Sie bei Hausbesuchen, insbesondere bei Patienten mit COPD oder Herzinsuffizienz, aktiv nach der Raumtemperatur und den Heizkosten. Achten Sie auf versteckte Hinweise für Energiearmut, da Patienten dies oft aus Scham verschweigen.