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NICE

Mundgesundheit in Pflegeheimen: Leitlinie (NICE)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf NICE Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Die Mundgesundheit muss bei allen Bewohnern unmittelbar bei der Aufnahme in das Pflegeheim beurteilt werden.
  • Natürliche Zähne sollten mindestens zweimal täglich mit fluoridhaltiger Zahnpasta geputzt werden.
  • Zahnprothesen müssen täglich gereinigt, nachts herausgenommen und idealerweise markiert werden.
  • Chlorhexidin wird nicht für den routinemäßigen täglichen Gebrauch bei allen Bewohnern empfohlen.
  • Pflegeheime müssen klare Richtlinien zur Mundgesundheit und zum Zugang zu zahnärztlichen Diensten etablieren.
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Hintergrund

Schlechte Mundgesundheit beeinträchtigt die Fähigkeit zu essen, zu sprechen und am sozialen Leben teilzunehmen. Die NICE-Leitlinie definiert die Sicherstellung der Mundgesundheit als grundlegendes Menschenrecht und formuliert klare Anforderungen an Pflegeheime, Pflegepersonal und zahnärztliche Dienste, um die zahnmedizinische Versorgung von Erwachsenen in Pflegeeinrichtungen zu verbessern.

Assessment und Pflegeplanung

Die Beurteilung der Mundgesundheit muss unmittelbar bei Aufnahme eines Bewohners erfolgen, unabhängig von der Dauer oder dem Zweck des Aufenthalts.

MaßnahmeDurchführung / Bemerkung
Initiales AssessmentNutzung eines validierten Instruments (z. B. Oral Health Assessment Tool).
AnamneseErfassung der bisherigen Mundpflegeroutine, Art der Zahnbürste und Prothesenpflege.
ZahnarztkontaktErfassung des letzten Zahnarztbesuchs; bei Bedarf direkten Termin vereinbaren.
DokumentationErgebnisse und Termine zwingend im persönlichen Pflegeplan festhalten.
ReevaluationRegelmäßige Überprüfung und Anpassung bei veränderten Bedürfnissen.

Tägliche Mundpflege

Das Pflegepersonal muss die Bewohner täglich bei der Mundpflege unterstützen, basierend auf dem individuellen Pflegeplan.

BereichEmpfohlene Maßnahmen
Natürliche ZähneMindestens zweimal täglich mit fluoridhaltiger Zahnpasta putzen.
ZahnprothesenTägliche Reinigung (Bürsten, Entfernen von Speiseresten), nachts herausnehmen.
HilfsmittelWahlfreiheit bei Zahnbürsten (manuell/elektrisch) und Reinigungsprodukten gewähren.
ProthesenmarkierungProthesen sollten (idealerweise schon im Labor) markiert werden, um Verwechslungen zu vermeiden.

Medikamentöse und ergänzende Maßnahmen

Die Leitlinie äußert sich spezifisch zu häufig verwendeten Zusätzen in der Mundpflege:

Wirkstoff / ProduktEmpfehlungBegründung laut Leitlinie
ChlorhexidinNicht für den routinemäßigen täglichen Gebrauch bei allen Bewohnern empfohlen.Risiko von Überempfindlichkeitsreaktionen (Anaphylaxie); ersetzt nicht die mechanische Plaqueentfernung.
Xylitol-KaugummiKann als Ergänzung erwogen werden.Bietet Vorteile für Erwachsene mit natürlichen Zähnen, sofern Kauen und Schlucken sicher möglich sind.
Hochfluorid-ZahnpastaNach zahnärztlicher Verordnung.Tägliche Anwendung gemäß ärztlicher Verschreibung im Pflegeplan verankern.

Schulung und organisatorische Maßnahmen

Pflegeheime müssen sicherstellen, dass das Personal die Auswirkungen unbehandelter Zahnschmerzen auf das Verhalten und die Allgemeingesundheit (z. B. Aspirationspneumonie) versteht – insbesondere bei Patienten mit Demenz oder Kommunikationsstörungen. Es müssen klare Richtlinien bestehen, wie bei Verweigerung der Mundpflege vorzugehen ist und wie der Zugang zu zahnärztlichen Notdiensten und Routinekontrollen gewährleistet wird.

💡Praxis-Tipp

Verlassen Sie sich bei der Mundpflege nicht auf Chlorhexidin-Spülungen als Ersatz für das Zähneputzen. Die mechanische Plaqueentfernung (zweimal täglich) bleibt der Goldstandard, während Chlorhexidin wegen Anaphylaxie-Risiken nicht routinemäßig bei allen Bewohnern eingesetzt werden sollte.

Häufig gestellte Fragen

Unmittelbar bei der Aufnahme, unabhängig davon, ob es sich um Kurzzeit- oder Langzeitpflege handelt.
Mindestens zweimal täglich mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta.
Nein, die Leitlinie rät vom routinemäßigen Einsatz bei allen Bewohnern ab, da es die mechanische Reinigung nicht ersetzt und das Risiko von Überempfindlichkeitsreaktionen birgt.
Zahnprothesen (Voll- und Teilprothesen) sollten nachts herausgenommen und täglich von Speiseresten befreit und gebürstet werden.
Zahnärzte sollten sicherstellen, dass Prothesen bereits während der Herstellung im Labor angemessen markiert werden, um Verluste im Pflegeheim zu vermeiden.

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