Mundgesundheit in Pflegeheimen: Leitlinie (NICE)
📋Auf einen Blick
- •Die Mundgesundheit muss bei allen Bewohnern unmittelbar bei der Aufnahme in das Pflegeheim beurteilt werden.
- •Natürliche Zähne sollten mindestens zweimal täglich mit fluoridhaltiger Zahnpasta geputzt werden.
- •Zahnprothesen müssen täglich gereinigt, nachts herausgenommen und idealerweise markiert werden.
- •Chlorhexidin wird nicht für den routinemäßigen täglichen Gebrauch bei allen Bewohnern empfohlen.
- •Pflegeheime müssen klare Richtlinien zur Mundgesundheit und zum Zugang zu zahnärztlichen Diensten etablieren.
Hintergrund
Schlechte Mundgesundheit beeinträchtigt die Fähigkeit zu essen, zu sprechen und am sozialen Leben teilzunehmen. Die NICE-Leitlinie definiert die Sicherstellung der Mundgesundheit als grundlegendes Menschenrecht und formuliert klare Anforderungen an Pflegeheime, Pflegepersonal und zahnärztliche Dienste, um die zahnmedizinische Versorgung von Erwachsenen in Pflegeeinrichtungen zu verbessern.
Assessment und Pflegeplanung
Die Beurteilung der Mundgesundheit muss unmittelbar bei Aufnahme eines Bewohners erfolgen, unabhängig von der Dauer oder dem Zweck des Aufenthalts.
| Maßnahme | Durchführung / Bemerkung |
|---|---|
| Initiales Assessment | Nutzung eines validierten Instruments (z. B. Oral Health Assessment Tool). |
| Anamnese | Erfassung der bisherigen Mundpflegeroutine, Art der Zahnbürste und Prothesenpflege. |
| Zahnarztkontakt | Erfassung des letzten Zahnarztbesuchs; bei Bedarf direkten Termin vereinbaren. |
| Dokumentation | Ergebnisse und Termine zwingend im persönlichen Pflegeplan festhalten. |
| Reevaluation | Regelmäßige Überprüfung und Anpassung bei veränderten Bedürfnissen. |
Tägliche Mundpflege
Das Pflegepersonal muss die Bewohner täglich bei der Mundpflege unterstützen, basierend auf dem individuellen Pflegeplan.
| Bereich | Empfohlene Maßnahmen |
|---|---|
| Natürliche Zähne | Mindestens zweimal täglich mit fluoridhaltiger Zahnpasta putzen. |
| Zahnprothesen | Tägliche Reinigung (Bürsten, Entfernen von Speiseresten), nachts herausnehmen. |
| Hilfsmittel | Wahlfreiheit bei Zahnbürsten (manuell/elektrisch) und Reinigungsprodukten gewähren. |
| Prothesenmarkierung | Prothesen sollten (idealerweise schon im Labor) markiert werden, um Verwechslungen zu vermeiden. |
Medikamentöse und ergänzende Maßnahmen
Die Leitlinie äußert sich spezifisch zu häufig verwendeten Zusätzen in der Mundpflege:
| Wirkstoff / Produkt | Empfehlung | Begründung laut Leitlinie |
|---|---|---|
| Chlorhexidin | Nicht für den routinemäßigen täglichen Gebrauch bei allen Bewohnern empfohlen. | Risiko von Überempfindlichkeitsreaktionen (Anaphylaxie); ersetzt nicht die mechanische Plaqueentfernung. |
| Xylitol-Kaugummi | Kann als Ergänzung erwogen werden. | Bietet Vorteile für Erwachsene mit natürlichen Zähnen, sofern Kauen und Schlucken sicher möglich sind. |
| Hochfluorid-Zahnpasta | Nach zahnärztlicher Verordnung. | Tägliche Anwendung gemäß ärztlicher Verschreibung im Pflegeplan verankern. |
Schulung und organisatorische Maßnahmen
Pflegeheime müssen sicherstellen, dass das Personal die Auswirkungen unbehandelter Zahnschmerzen auf das Verhalten und die Allgemeingesundheit (z. B. Aspirationspneumonie) versteht – insbesondere bei Patienten mit Demenz oder Kommunikationsstörungen. Es müssen klare Richtlinien bestehen, wie bei Verweigerung der Mundpflege vorzugehen ist und wie der Zugang zu zahnärztlichen Notdiensten und Routinekontrollen gewährleistet wird.
💡Praxis-Tipp
Verlassen Sie sich bei der Mundpflege nicht auf Chlorhexidin-Spülungen als Ersatz für das Zähneputzen. Die mechanische Plaqueentfernung (zweimal täglich) bleibt der Goldstandard, während Chlorhexidin wegen Anaphylaxie-Risiken nicht routinemäßig bei allen Bewohnern eingesetzt werden sollte.