Betäubungsmittel: Sichere Anwendung und Verwaltung (NICE)
📋Auf einen Blick
- •Betäubungsmittel-Register müssen für 2 Jahre ab dem Datum des letzten Eintrags aufbewahrt werden.
- •Verordnungen von Betäubungsmitteln sollten eine Bedarfsmenge von maximal 30 Tagen nicht überschreiten.
- •Bestandskontrollen sollten in der Regel mindestens einmal wöchentlich und im Vier-Augen-Prinzip erfolgen.
- •Die Vernichtung von Betäubungsmittel-Beständen (Schedule 2) erfordert zwingend die Anwesenheit eines autorisierten Zeugen.
Hintergrund
Betäubungsmittel (Controlled Drugs) unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben, da sie ein hohes Missbrauchspotenzial aufweisen und erheblichen Schaden verursachen können. Die NICE-Leitlinie definiert Prozesse für Organisationen und medizinisches Personal, um eine sichere Handhabung von der Verordnung bis zur Entsorgung zu gewährleisten.
Governance und Verantwortlichkeiten
Jede Organisation muss klare Verantwortlichkeiten definieren, um die Sicherheit im Umgang mit Betäubungsmitteln zu garantieren.
- Accountable Officer: Ernennung eines Verantwortlichen (Controlled Drugs Accountable Officer), der die Prozesse in der Organisation qualitätssichert.
- SOPs (Standard Operating Procedures): Es müssen verbindliche Arbeitsanweisungen für Lagerung, Transport, Vernichtung und Entsorgung etabliert werden.
- Risikobewertung: Die Prozesse müssen an das jeweilige Sicherheitsrisiko (niedrig, mittel, hoch) der Einrichtung angepasst werden.
Dokumentation und Aufbewahrungsfristen
Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell. Für verschiedene Dokumentenarten gelten spezifische Aufbewahrungsfristen:
| Dokumentenart | Aufbewahrungsfrist | Bemerkung |
|---|---|---|
| Betäubungsmittel-Register | 2 Jahre | Ab dem Datum des letzten Eintrags |
| Anforderungsscheine (Requisitions) | 2 Jahre | Ab dem Datum der Anforderung |
| Rechnungen | 6 Jahre | Für Betäubungsmittel |
| Vernichtungsprotokolle | Min. 7 Jahre | Für patienteneigene Betäubungsmittel |
Verordnung von Betäubungsmitteln
Bei der Verschreibung müssen Nutzen und Risiken (Abhängigkeit, Überdosierung, Diversion) stets sorgfältig abgewogen werden.
- Verordnungsmenge: Verschreiben Sie nur eine Menge, die den klinischen Bedarf für maximal 30 Tage deckt. Ausnahmen müssen in der Patientenakte explizit begründet werden.
- Opioid-Umrechnung: Verwenden Sie anerkannte Leitfäden zur Dosisumrechnung, um die Gesamtopioidlast (Total Opioid Load) korrekt zu erfassen.
- Bedarfsmedikation ("when required"): Dokumentieren Sie klare Anweisungen zur Einnahme sowie die maximale Tagesdosis.
- Informationspflicht: Klären Sie Patienten über die Wirkdauer, den Zweck und mögliche Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit auf.
Bestandskontrolle (Stock Checks)
- Häufigkeit: In den meisten Organisationen mindestens einmal wöchentlich, basierend auf einer lokalen Risikobewertung.
- Durchführung: Abgleich des Registerbestands mit dem tatsächlichen Bestand (inklusive visueller Inspektion von Flüssigkeiten).
- Vier-Augen-Prinzip: Bestandskontrollen sollten nach Möglichkeit von zwei Personen durchgeführt werden.
Verabreichung und Dokumentation
Bei der Verabreichung an Patienten müssen folgende Daten zwingend und zeitnah dokumentiert werden, um Verzögerungen oder Doppelgaben zu vermeiden:
| Erforderliche Angabe | Details |
|---|---|
| Patientendaten | Name des Patienten |
| Zeitpunkt | Datum und exakte Uhrzeit der Verabreichung |
| Medikament | Name, Formulierung, Stärke und verabreichte Dosis |
| Personal | Name und Unterschrift/Kürzel der verabreichenden Person |
| Zeuge | Name und Unterschrift/Kürzel eines anwesenden Zeugen |
Umgang mit Restmengen: Bleiben nach der Verabreichung Reste übrig, müssen die verabreichte Menge, die zu entsorgende Menge sowie die Unterschriften der entsorgenden Person und eines Zeugen im Register dokumentiert werden.
Vernichtung und Entsorgung
- Bestandsmedikamente (Schedule 2): Die Vernichtung erfordert zwingend die Anwesenheit eines autorisierten Zeugen.
- Dokumentation der Vernichtung: Festzuhalten sind Name, Stärke, Form, Menge, Datum sowie die Unterschriften der vernichtenden Person und des Zeugen.
- Flüssigkeiten: Leere Flaschen mit unwiederbringlichen Restmengen können ausgespült und im normalen pharmazeutischen Abfall entsorgt werden. Eine Dokumentation dieser minimalen Restmenge ist nicht erforderlich.
💡Praxis-Tipp
Verordnen Sie Betäubungsmittel standardmäßig für maximal 30 Tage und führen Sie Bestandskontrollen im BTM-Schrank stets im Vier-Augen-Prinzip durch.