Misoprostol (Angusta): Indikation zur Geburtseinleitung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führte ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Misoprostol (Handelsname Angusta) durch. Es handelt sich hierbei um einen bekannten Wirkstoff, für den im Rahmen dieses Verfahrens ein neuer Unterlagenschutz gewährt wurde.
Misoprostol ist ein Prostaglandin-Analogon, das in der Geburtshilfe eingesetzt wird. Die Anwendung zielt darauf ab, die Zervixreifung zu fördern und Wehen auszulösen, wenn eine medizinische Indikation zur Beendigung der Schwangerschaft vorliegt.
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Rahmendaten des Bewertungsverfahrens. Der vorliegende Quelltext enthält ausschließlich formale Daten und keine Angaben zum konkreten Ausmaß des Zusatznutzens.
Empfehlungen
Die vorliegenden Dokumente definieren die formalen Rahmenbedingungen für den Einsatz des Präparats.
Anwendungsgebiet
Laut Dokumentation und der zugrundeliegenden Fachinformation wird Misoprostol (Angusta) für folgendes therapeutisches Gebiet eingesetzt:
- Geburtseinleitung (Kategorie: Sonstiges)
Verfahrensablauf der Nutzenbewertung
Der Bewertungsprozess ist in mehrere Phasen strukturiert:
-
Einreichung des Dossiers durch den pharmazeutischen Unternehmer (Norgine GmbH).
-
Veröffentlichung der Nutzenbewertung durch das IQWiG am 01.12.2021.
-
Durchführung eines schriftlichen Stellungnahmeverfahrens und einer mündlichen Anhörung im Januar 2022.
-
Veröffentlichung des finalen Beschlusses zur Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) am 17.02.2022.
💡Praxis-Tipp
Es ist zu beachten, dass die vorliegenden Dokumente lediglich den administrativen Ablauf des Nutzenbewertungsverfahrens abbilden und keine klinischen Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens enthalten.
Häufig gestellte Fragen
Das Präparat wird laut Fachinformation zur Geburtseinleitung eingesetzt.
Die finale Beschlussfassung zur Arzneimittel-Richtlinie erfolgte am 17.02.2022.
Das Dossier wurde vom pharmazeutischen Unternehmer Norgine GmbH eingereicht.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Misoprostol (Bekannter Wirkstoff mit neuem Unterlagenschutz: Geburtseinleitung) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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