Metformin bei Niereninsuffizienz: BfArM-Sicherheitswarnung
Hintergrund
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat 2015 eine Aktualisierung der Fach- und Gebrauchsinformationen für metforminhaltige Arzneimittel veröffentlicht. Grundlage hierfür war ein europäisches Verfahren zur Bewertung neuer Daten bezüglich der Sicherheit von Metformin bei Patienten mit Niereninsuffizienz.
Ziel der Anpassung war eine Neudefinition der Kontraindikationsgrenzen in Bezug auf die Nierenfunktion. Dadurch wird der Einsatz von Metformin bei bestimmten Patientengruppen mit moderat eingeschränkter Nierenfunktion unter strengen Auflagen ermöglicht.
Empfehlungen
Die BfArM-Mitteilung formuliert folgende Kernaspekte für die Verordnung von Metformin bei eingeschränkter Nierenfunktion:
Anpassung der Kontraindikationsgrenze
Laut BfArM wurde die Grenze für die Kreatinin-Clearance (bzw. eGFR), ab der Metformin kontraindiziert ist, von vormals < 60 ml/min auf < 45 ml/min abgesenkt. Dies ermöglicht die Behandlung von Patienten mit einer Nierenfunktionseinschränkung vom Grad 3a.
Voraussetzung für diese Therapieausweitung ist, dass bei den betroffenen Patienten keine weiteren Erkrankungen vorliegen, die das Risiko für eine Laktatazidose erhöhen.
Überwachung und Therapieabbruch
Es wird eine engmaschige Kontrolle der Nierenfunktion im Intervall von 3 bis 6 Monaten empfohlen. Fällt die Kreatinin-Clearance oder eGFR unter den Wert von 45 ml/min, muss Metformin laut BfArM sofort abgesetzt werden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Das BfArM fordert besondere Aufmerksamkeit in klinischen Situationen, die zu einer akuten Verschlechterung der Nierenfunktion führen können. Hierzu zählen:
-
Dehydratation, beispielsweise durch schwere Diarrhö oder Erbrechen
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Einleitung einer Therapie mit Antihypertensiva
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Beginn einer Behandlung mit Diuretika
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Start einer Therapie mit nichtsteroidalen Antiphlogistika (NSAID)
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Patienten über das Risiko und die Symptome einer Laktatazidose aufgeklärt werden sollen.
Dosierung
Das BfArM gibt für Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion spezifische Dosierungsgrenzen vor:
| Nierenfunktion (Kreatinin-Clearance / eGFR) | Maximale Tagesdosis | Aufteilung |
|---|---|---|
| 45 bis < 60 ml/min (Grad 3a) | 1000 mg | In zwei Einzeldosen |
| < 45 ml/min | Kontraindiziert | - |
Kontraindikationen
Laut BfArM ist Metformin bei einer Kreatinin-Clearance oder eGFR von unter 45 ml/min streng kontraindiziert. Zudem darf das Medikament bei Patienten mit Nierenfunktionseinschränkung Grad 3a nicht eingesetzt werden, wenn zusätzliche Erkrankungen bestehen, die das Risiko für eine Laktatazidose erhöhen.
💡Praxis-Tipp
Bei Patienten mit einer Nierenfunktionseinschränkung vom Grad 3a (eGFR 45-59 ml/min) ist besondere Vorsicht geboten, wenn interkurrente Erkrankungen wie schwere Diarrhö auftreten oder neue Medikamente wie NSAID oder Diuretika angesetzt werden. Diese Faktoren können die Nierenfunktion akut unter die kritische Grenze von 45 ml/min verschlechtern, was ein sofortiges Absetzen von Metformin erfordert, um eine lebensbedrohliche Laktatazidose zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Laut BfArM ist Metformin ab einer Kreatinin-Clearance oder eGFR von unter 45 ml/min kontraindiziert. Zuvor lag dieser Grenzwert bei 60 ml/min.
Für Patienten mit einer Nierenfunktionseinschränkung vom Grad 3a (eGFR 45 bis < 60 ml/min) ist die maximale Tagesdosis auf 1000 mg beschränkt. Diese Dosis soll in zwei Einzeldosen verabreicht werden.
Das BfArM empfiehlt bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion eine engmaschige Kontrolle der Nierenwerte. Diese sollte alle 3 bis 6 Monate erfolgen.
Besondere Aufmerksamkeit wird bei der Einleitung einer Therapie mit Antihypertensiva, Diuretika oder nichtsteroidalen Antiphlogistika (NSAID) gefordert. Diese Medikamente können die Nierenfunktion akut verschlechtern und somit das Risiko einer Laktatazidose erhöhen.
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Quelle: Metformin: Aktualisierung der Fach- und Gebrauchsinformation hinsichtlich der Kontraindikation bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion (BfArM, 2015). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.