Menschenrechte in der Psychiatrie: Leitlinien-Vorgaben
Hintergrund
Die WHO-Leitlinie fordert einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der psychiatrischen Versorgung. Es wird betont, dass traditionelle biomedizinische Modelle und zwangsbasierte Ansätze durch menschenrechtsbasierte, personenzentrierte Konzepte ersetzt werden müssen.
Laut Leitlinie sind psychische Gesundheit und Wohlbefinden stark von sozialen, wirtschaftlichen und physischen Umweltfaktoren abhängig. Bisherige Gesetzgebungen legitimieren oft Menschenrechtsverletzungen wie Freiheitsentzug und Zwangsbehandlungen.
Die Leitlinie basiert auf der UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD). Sie zielt darauf ab, die rechtliche Handlungsfähigkeit von Menschen mit psychosozialen Behinderungen zu stärken und gemeindenahe Versorgungsstrukturen aufzubauen.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für eine menschenrechtsbasierte psychiatrische Versorgung:
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
Laut Leitlinie wird empfohlen, jegliche Form der Diskriminierung in der psychiatrischen Versorgung gesetzlich zu verbieten. Dies schließt die Verweigerung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit psychosozialen Behinderungen ein.
Es wird betont, dass psychiatrische Diagnosen niemals als Grundlage für die Einschränkung von Grundrechten herangezogen werden dürfen. Die Leitlinie fordert zudem die Gleichstellung von physischer und psychischer Gesundheit im Gesundheitssystem.
Rechtliche Handlungsfähigkeit und Entscheidungsfindung
Die Leitlinie empfiehlt die vollständige Abschaffung der stellvertretenden Entscheidungsfindung (wie Vormundschaften). Stattdessen sollen Modelle der unterstützten Entscheidungsfindung etabliert werden.
Dabei wird empfohlen, folgende Prinzipien zu verankern:
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Der Wille und die Präferenzen der betroffenen Person haben stets Vorrang
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Die Unterstützung muss freiwillig sein und kann jederzeit beendet werden
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Patientenverfügungen und Vorausplanungen sind rechtlich bindend anzuerkennen
Vermeidung von Zwang und unfreiwilliger Behandlung
Es wird ein vollständiges Verbot von unfreiwilligen Einweisungen und Zwangsbehandlungen empfohlen. Jede psychiatrische Intervention erfordert laut Leitlinie die freie und informierte Einwilligung der betroffenen Person.
Die Leitlinie fordert die sofortige Beendigung folgender Praktiken:
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Mechanische, physische und chemische Fixierungen
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Isolierung und Einzelunterbringung
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Unfreiwillige Elektrokrampftherapie (EKT) und Psychochirurgie
Gemeindenahe Versorgung und Deinstitutionalisierung
Es wird empfohlen, psychiatrische Einrichtungen und Großeinrichtungen schrittweise zu schließen (Deinstitutionalisierung). Die freiwerdenden finanziellen und personellen Ressourcen sollen in gemeindenahe Dienste fließen.
Die Leitlinie rät zum Aufbau folgender Versorgungsstrukturen:
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Kriseninterventionsdienste, die rund um die Uhr verfügbar sind
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Von Betroffenen geleitete Peer-Support-Angebote
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Integration der psychiatrischen Versorgung in die primäre Gesundheitsversorgung
Entkriminalisierung und Zugang zum Recht
Die Leitlinie empfiehlt nachdrücklich die Entkriminalisierung von Suizid und Suizidversuchen. Zudem wird gefordert, dass Menschen mit psychosozialen Behinderungen uneingeschränkten Zugang zum Justizsystem erhalten.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie weist nachdrücklich darauf hin, dass in Krisensituationen auf Deeskalation und den Aufbau von Vertrauen gesetzt werden soll, anstatt auf Zwangseinweisungen oder Fixierungen zurückzugreifen. Es wird empfohlen, den Willen und die Präferenzen der betroffenen Person auch in akuten Krisen als handlungsleitend zu betrachten. Die Einbindung von Peer-Support-Mitarbeitern wird als besonders wertvoll für die Krisenbewältigung hervorgehoben.
Häufig gestellte Fragen
Die WHO-Leitlinie empfiehlt ein vollständiges Verbot von Zwangsbehandlungen und unfreiwilligen Einweisungen. Es wird betont, dass jede medizinische Maßnahme auf der freien und informierten Einwilligung der betroffenen Person basieren muss.
Laut Leitlinie wird empfohlen, psychiatrische Patientenverfügungen und Vorausplanungen als rechtlich bindend anzuerkennen. Diese Instrumente sollen sicherstellen, dass der Wille der Person auch in Krisensituationen respektiert wird.
Es wird empfohlen, in akuten Krisen auf gemeindenahe, nicht-medizinische Kriseninterventionsdienste und Deeskalation zurückzugreifen. Die Leitlinie warnt davor, Suizidalität als Rechtfertigung für Freiheitsentzug oder Zwangsmaßnahmen heranzuziehen.
Die Leitlinie fordert die vollständige Abschaffung von mechanischen, physischen und chemischen Fixierungen sowie von Isolierungsmaßnahmen. Stattdessen wird der Einsatz von Deeskalationstechniken und beruhigenden Umgebungen empfohlen.
Es wird empfohlen, stellvertretende Entscheidungsfindungen wie Vormundschaften vollständig abzuschaffen. Die Leitlinie rät dazu, diese durch Modelle der unterstützten Entscheidungsfindung zu ersetzen, bei denen der Wille der Person maßgeblich bleibt.
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Quelle: Mental health, human rights and legislation: guidance and practice (WHO, 2023). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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