Medizinisches Cannabis: Indikation und Verschreibung
Hintergrund
Die NICE-Leitlinie NG144 behandelt die Verschreibung von medizinischen Cannabisprodukten. Sie fokussiert sich auf die Anwendungsbereiche therapierefraktäre Übelkeit und Erbrechen, chronische Schmerzen, Spastik sowie schwere, behandlungsresistente Epilepsie.
Zu den umfassten Produkten gehören pflanzliche Cannabinoide wie reines Cannabidiol (CBD), synthetische Verbindungen wie Dronabinol sowie zugelassene Präparate wie Nabilon und THC:CBD-Spray.
Die Leitlinie definiert zudem klare Rahmenbedingungen für die Verordnung und die gemeinsame Betreuung (Shared Care) durch Spezialisten und andere behandelnde Ärzte.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert spezifische Empfehlungen für verschiedene Indikationsgebiete:
Therapierefraktäre Übelkeit und Erbrechen
Laut Leitlinie kann Nabilon als Zusatztherapie bei Erwachsenen mit Chemotherapie-induzierter Übelkeit und Erbrechen erwogen werden. Dies gilt für Fälle, in denen optimierte konventionelle Antiemetika keine ausreichende Wirkung zeigen.
Es wird empfohlen, bei der Verordnung von Nabilon mögliche Arzneimittelwechselwirkungen zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere zentral dämpfende Substanzen und andere zentral wirksame Medikamente.
Chronische Schmerzen
Die Leitlinie rät ausdrücklich davon ab, folgende Substanzen zur Behandlung chronischer Schmerzen bei Erwachsenen anzubieten:
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Nabilon
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Dronabinol
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THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol)
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Eine Kombination aus CBD und THC
Zudem wird empfohlen, CBD bei chronischen Schmerzen nur im Rahmen klinischer Studien einzusetzen. Erwachsene, die bereits vor Veröffentlichung der Leitlinie eine Therapie begonnen haben, können diese nach ärztlicher Einschätzung fortsetzen.
Spastik bei Multipler Sklerose
Es wird ein vierwöchiger Therapieversuch mit einem THC:CBD-Spray bei Erwachsenen mit mittelschwerer bis schwerer Spastik empfohlen. Voraussetzung ist, dass andere pharmakologische Behandlungen nicht wirksam waren.
Die Therapie sollte gemäß Leitlinie fortgesetzt werden, wenn sich die spastikbedingten Symptome nach vier Wochen um mindestens 20 Prozent auf einer numerischen Ratingskala gebessert haben. Die Einleitung und Überwachung muss durch einen Arzt mit spezieller Expertise für MS-Spastik erfolgen.
Schwere behandlungsresistente Epilepsie
Cannabidiol wird als Zusatztherapie bei Krampfanfällen infolge eines Tuberöse-Sklerose-Komplexes, Lennox-Gastaut-Syndroms oder Dravet-Syndroms ab einem Alter von zwei Jahren empfohlen.
Die Leitlinie fordert eine halbjährliche Überprüfung der Anfallsfrequenz. Die Behandlung mit Cannabidiol sollte abgebrochen werden, wenn die Frequenz nicht um mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Zeitraum vor Therapiebeginn gesunken ist.
Rahmenbedingungen der Verschreibung
Die Erstverschreibung von nicht als Betäubungsmittel zugelassenen Cannabisprodukten muss durch einen Facharzt erfolgen, der im Facharztregister eingetragen ist. Bei Kindern und Jugendlichen wird ein pädiatrischer Spezialist für die jeweilige Erkrankung gefordert.
Folgeverordnungen können im Rahmen einer "Shared Care"-Vereinbarung durch andere Ärzte ausgestellt werden. Dies setzt voraus, dass der klinische Zustand stabil ist und der übernehmende Arzt über ausreichende Expertise verfügt.
Dosierung
Die Leitlinie gibt keine absoluten Milligramm-Dosierungen vor, definiert jedoch klare Anwendungsvorgaben und Einschränkungen für die jeweiligen Wirkstoffe:
| Wirkstoff / Präparat | Indikation laut Leitlinie | Anwendungsvorgabe |
|---|---|---|
| Nabilon | Chemotherapie-induzierte Übelkeit | Nur als Add-on bei unzureichender Standardtherapie |
| THC:CBD-Spray | MS-bedingte Spastik | 4-Wochen-Versuch; Fortsetzung nur bei ≥20% Besserung |
| Cannabidiol (CBD) | Schwere Epilepsiesyndrome | Abbruch bei <30% Anfallsreduktion nach 6 Monaten |
| THC / Dronabinol | Chronische Schmerzen | Nicht zur Behandlung empfohlen |
Kontraindikationen
Die Leitlinie nennt folgende Kontraindikationen und Warnhinweise:
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Stillen stellt eine Kontraindikation für THC:CBD-Spray (Sativex) und Nabilon dar.
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Es wird auf die begrenzte Evidenz zur Sicherheit von medizinischem Cannabis während der Schwangerschaft und Stillzeit hingewiesen.
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Bei der Verschreibung für Säuglinge, Kinder und Jugendliche wird besondere Vorsicht hinsichtlich der strukturellen und funktionellen Gehirnentwicklung sowie der kognitiven Entwicklung empfohlen.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie rät explizit davon ab, medizinisches Cannabis (inklusive THC, CBD und Nabilon) zur Behandlung chronischer Schmerzen bei Erwachsenen außerhalb klinischer Studien zu verordnen. Zudem wird empfohlen, Patienten bei einer regulären Verschreibung von medizinischem Cannabis dringend anzuweisen, jeglichen Konsum von nicht verschriebenen, frei verkäuflichen oder illegalen Cannabisprodukten einzustellen, um unkalkulierbare Interaktionen zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie muss die Erstverschreibung durch einen Facharzt erfolgen, der im entsprechenden Facharztregister eingetragen ist. Dieser sollte zudem ein besonderes Interesse an der zu behandelnden Erkrankung aufweisen.
Ja, Folgeverordnungen können im Rahmen einer "Shared Care"-Vereinbarung durch andere Ärzte ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Zustand stabil ist und der übernehmende Arzt sich die Verschreibung zutraut.
Die Leitlinie empfiehlt, Cannabisprodukte wie THC, CBD oder Nabilon bei Erwachsenen mit chronischen Schmerzen nicht anzubieten. Eine Ausnahme bilden lediglich klinische Studien oder bereits bestehende Altverordnungen.
Es wird ein vierwöchiger Therapieversuch bei mittelschwerer bis schwerer Spastik empfohlen, wenn andere Medikamente versagt haben. Die Therapie wird laut Leitlinie nur fortgesetzt, wenn sich die Symptome um mindestens 20 Prozent bessern.
Cannabidiol wird als Zusatztherapie bei bestimmten schweren Epilepsieformen (wie dem Dravet-Syndrom) ab zwei Jahren empfohlen. Die Behandlung sollte abgebrochen werden, wenn die Anfallsfrequenz nach sechs Monaten nicht um mindestens 30 Prozent gesunken ist.
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Quelle: NICE NG144: Osteoporosis: assessing the risk of fragility fracture (NICE). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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