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Medizinisches Cannabis: NICE-Leitlinie (NG144)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf NICE Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Nabilon kann als Add-on bei refraktärer chemotherapieinduzierter Übelkeit erwogen werden.
  • Keine Empfehlung für Cannabis-Medikamente bei chronischen Schmerzen (außerhalb von Studien).
  • THC:CBD-Spray ist bei therapieresistenter MS-Spastik als 4-wöchiger Versuch indiziert.
  • Cannabidiol (CBD) wird bei speziellen Epilepsie-Syndromen (Dravet, Lennox-Gastaut) empfohlen.
  • Die Erstverordnung muss zwingend durch einen Facharzt mit entsprechender Expertise erfolgen.
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Hintergrund

Cannabis-basierte Arzneimittel umfassen laut der NICE-Leitlinie Produkte, die Cannabis, Cannabisextrakte oder isolierte Cannabinoide enthalten, sowie lizenzierte Präparate wie THC:CBD-Spray (Sativex) und Nabilon. Auch synthetische Verbindungen, die strukturell natürlichen Cannabinoiden entsprechen (z. B. Dronabinol), fallen darunter. Die Leitlinie bewertet die Evidenz für den Einsatz dieser Präparate bei vier Hauptindikationen: Übelkeit und Erbrechen, chronische Schmerzen, Spastik und Epilepsie.

Indikationen und Empfehlungen

IndikationWirkstoffEmpfehlungBemerkung
Chemotherapie-induzierte ÜbelkeitNabilonErwägen (Add-on)Nur bei Erwachsenen, wenn optimierte Standard-Antiemetika versagen.
Chronische SchmerzenTHC, CBD, Nabilon, DronabinolNicht anbietenAusnahme: Einsatz im Rahmen klinischer Studien.
MS-SpastikTHC:CBD-SprayAnbieten (4-Wochen-Versuch)Bei Erwachsenen mit moderater bis schwerer Spastik, wenn andere Medikation versagt.

Übelkeit und Erbrechen

Nabilon kann als Add-on-Therapie für Erwachsene mit chemotherapieinduzierter Übelkeit und Erbrechen erwogen werden, sofern die Symptome trotz optimierter konventioneller Antiemetika persistieren.

  • Interaktionen beachten: Besondere Vorsicht gilt bei der Kombination mit zentral dämpfenden Substanzen (ZNS-Depressiva) und anderen zentral wirksamen Medikamenten.

Chronische Schmerzen

Die Leitlinie spricht sich gegen den Einsatz von Cannabis-basierten Medikamenten zur Behandlung chronischer Schmerzen bei Erwachsenen aus.

  • Nabilon, Dronabinol, THC und THC-CBD-Kombinationen sollen nicht angeboten werden.
  • CBD soll ausschließlich im Rahmen klinischer Studien eingesetzt werden.
  • Ausnahme: Patienten, die bereits vor Veröffentlichung der Leitlinie (November 2019) im NHS auf diese Medikamente eingestellt wurden, dürfen die Therapie fortsetzen, solange Patient und Arzt dies für sinnvoll erachten.

Spastik bei Multipler Sklerose

Für Erwachsene mit moderater bis schwerer Spastik bei Multipler Sklerose wird ein 4-wöchiger Therapieversuch mit THC:CBD-Spray empfohlen, wenn:

  • Andere pharmakologische Behandlungen nicht wirksam waren.
  • Die Kosten für die ersten drei 10-ml-Ampullen vom Hersteller übernommen werden (Pay-for-Responder-Schema).

Nach 4 Wochen wird die Therapie nur fortgesetzt, wenn eine Reduktion der Spastik-Symptome um mindestens 20 % (auf einer numerischen Rating-Skala von 0-10) erreicht wurde. Die Einleitung und Überwachung muss durch einen Spezialisten für MS-Spastik erfolgen.

Schwere therapieresistente Epilepsie

Cannabidiol (CBD) wird in Kombination mit oder ohne Clobazam als Add-on-Therapie bei spezifischen Epilepsie-Syndromen für Patienten ab 2 Jahren empfohlen.

SyndromBegleitmedikationAbbruchkriterium
Tuberöse SkleroseMonotherapie oder Kombination< 30 % Reduktion der Anfallsfrequenz nach 6 Monaten
Lennox-Gastaut-SyndromClobazam< 30 % Reduktion der Drop-Seizures nach 6 Monaten
Dravet-SyndromClobazam< 30 % Reduktion der konvulsiven Anfälle nach 6 Monaten

Verordnung und Shared Care

Die Erstverordnung von unlizenzierten Cannabis-Medikamenten muss durch einen Facharzt erfolgen, der im Facharztregister eingetragen ist und ein besonderes Interesse an der zu behandelnden Erkrankung hat. Bei Kindern muss dies ein pädiatrischer Tertiärspezialist sein.

Nach der Erstverordnung kann die weitere Verschreibung im Rahmen eines Shared-Care-Agreements durch andere Ärzte (z. B. Hausärzte) erfolgen, sofern:

  • Der klinische Zustand des Patienten stabil ist.
  • Der übernehmende Arzt sich sicher in der Verordnungsentscheidung fühlt.
  • Die Dosisanpassung und Evaluation weiterhin durch den initiierenden Spezialisten erfolgt.

Wichtige Faktoren bei der Verordnung

Vor und während der Verordnung müssen folgende Aspekte zwingend berücksichtigt werden:

  • Bisheriger und aktueller Cannabiskonsum (inkl. illegale und frei verkäufliche Produkte).
  • Psychiatrische und medizinische Begleiterkrankungen (insb. Leber-/Niereninsuffizienz, Herz-Kreislauf-Erkrankungen).
  • Schwangerschaft und Stillzeit (Sativex und Nabilon sind in der Stillzeit kontraindiziert).
  • Bei Kindern: Mögliche Auswirkungen auf die psychologische, emotionale und kognitive Entwicklung sowie die Gehirnentwicklung.

Patienten müssen angewiesen werden, jeglichen Konsum von nicht-verschriebenem Cannabis (inkl. CBD-Produkte aus dem Internet) einzustellen.

💡Praxis-Tipp

Raten Sie Patienten dringend dazu, parallel zur ärztlichen Verordnung keine frei verkäuflichen oder illegalen Cannabisprodukte (inkl. CBD-Öle aus dem Internet) zu konsumieren, um unkalkulierbare Interaktionen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Ein Facharzt (Specialist Register) mit besonderem Interesse für die jeweilige Erkrankung. Bei Kindern muss es ein pädiatrischer Tertiärspezialist sein.
Nein, die Leitlinie rät von der Verordnung bei chronischen Schmerzen ab, es sei denn, der Einsatz erfolgt im Rahmen klinischer Studien.
Nach Versagen anderer Therapien als 4-wöchiger Versuch. Die Therapie wird nur bei einer Symptomreduktion von mindestens 20 % fortgesetzt.
Cannabidiol (oft in Kombination mit Clobazam) wird bei Dravet-Syndrom, Lennox-Gastaut-Syndrom und Tuberöser Sklerose eingesetzt, sofern andere Antiepileptika versagt haben.

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