BfArM2007

Lumiracoxib (Prexige): Ruhen der Zulassung (BfArM)

Diese Leitlinie stammt aus 2007 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2007)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf einer kurzen Arzneimittel-Sicherheitswarnung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2007.

Lumiracoxib (Handelsname Prexige) ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der selektiven COX-2-Hemmer (Coxibe). Es handelte sich um ein nichtsteroidales Antirheumatikum (NSAR), das zur symptomatischen Behandlung von Arthrose und akuten Schmerzen eingesetzt wurde.

Aufgrund von schweren Sicherheitsbedenken, insbesondere im Hinblick auf das Risiko von Leberschäden (Hepatotoxizität), kam es zu regulatorischen Eingriffen. Das BfArM reagierte auf diese Risiken mit einer entsprechenden Anordnung zum Schutz der Patienten.

Empfehlungen

Die Sicherheitswarnung des BfArM formuliert folgende zentrale regulatorische Maßnahmen:

Ruhen der Zulassung

  • Das BfArM hat am 19. November 2007 das Ruhen der Zulassung für alle Lumiracoxib-haltigen Arzneimittel angeordnet.

  • Gemäß der Anordnung dürfen Lumiracoxib-haltige Arzneimittel ab sofort nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

  • Dies betrifft alle Präparate mit diesem Wirkstoff, einschließlich des bekannten Handelsnamens Prexige.

Kontraindikationen

Aufgrund des Ruhens der Zulassung durch das BfArM ist die Anwendung von Lumiracoxib-haltigen Arzneimitteln (wie Prexige) obsolet. Das Medikament darf nicht mehr in den Verkehr gebracht oder verschrieben werden.

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💡Praxis-Tipp

Da Lumiracoxib (Prexige) aufgrund des Ruhens der Zulassung nicht mehr verfügbar ist, wird empfohlen, bei Patienten mit Arthrose oder akuten Schmerzen auf alternative Analgetika oder andere zugelassene COX-2-Hemmer auszuweichen. Dabei sollte stets das individuelle kardiovaskuläre, gastrointestinale und hepatische Risikoprofil der Patienten berücksichtigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Das BfArM hat 2007 das Ruhen der Zulassung für Lumiracoxib angeordnet. Hintergrund waren schwere Sicherheitsbedenken, insbesondere das Risiko für schwerwiegende Leberschäden (Hepatotoxizität).

Nein, laut der Anordnung des BfArM dürfen Lumiracoxib-haltige Arzneimittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die Anwendung ist somit obsolet.

Als Alternativen stehen andere zugelassene selektive COX-2-Hemmer (wie Celecoxib oder Etoricoxib) sowie klassische NSAR zur Verfügung. Die Auswahl sollte sich nach dem individuellen Risikoprofil des Patienten richten.

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