NICE

Langzeit-AU: Wiedereingliederung und Arbeitsfähigkeit

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: NICE|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die NICE-Leitlinie NG146 befasst sich mit dem Management von krankheitsbedingten Fehlzeiten am Arbeitsplatz und der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit. Der Fokus liegt dabei auf Langzeitkrankschreibungen von vier oder mehr Wochen sowie auf wiederkehrenden Kurzzeitkrankschreibungen.

Ziel der Leitlinie ist es, Arbeitgeber, Personalverantwortliche und medizinische Fachkräfte dabei zu unterstützen, betroffenen Personen eine sichere und nachhaltige Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Dabei wird betont, dass eine unterstützende Unternehmenskultur und frühzeitige Interventionen entscheidend sind.

Die Empfehlungen richten sich sowohl an das Management und Personalwesen als auch an diejenigen, die die Arbeitsfähigkeit beurteilen und bescheinigen. Zudem werden spezifische Ansätze für häufige Ursachen von Fehlzeiten, wie muskuloskelettale und psychische Erkrankungen, thematisiert.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für das Management von krankheitsbedingten Fehlzeiten:

Beurteilung der Arbeitsfähigkeit

Laut Leitlinie sollte die Arbeitsfähigkeitsbescheinigung von der medizinischen Fachkraft ausgestellt werden, die den aktuellsten Kenntnisstand über die Gesundheit der Person hat. Dies können Ärzte, Pflegekräfte, Ergotherapeuten, Apotheker oder Physiotherapeuten sein.

Bei einer voraussichtlichen Abwesenheit von mehr als vier Wochen wird empfohlen, eine Überweisung an Rehabilitations- und Unterstützungsdienste zu erwägen. Die betroffene Person sollte ermutigt werden, regelmäßigen Kontakt zum Arbeitsplatz zu halten.

Kommunikation und Kontaktpflege

Es wird empfohlen, dass Organisationen regelmäßig Kontakt zu arbeitsunfähigen Mitarbeitern halten. Dieser Kontakt sollte laut Leitlinie so früh wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Krankschreibung, erfolgen.

Die Leitlinie betont, dass die Kommunikation sensibel und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sein muss. Es sollte vermittelt werden, dass der Zweck des Kontakts die Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz ist.

Arbeitsplatzanpassungen und Rückkehr

Wenn eine Person mit Anpassungen an den Arbeitsplatz zurückkehren kann, empfiehlt die Leitlinie, diese in einem schriftlichen Rückkehrplan festzuhalten. Dieser Plan sollte einen Zeitrahmen für die Umsetzung enthalten und regelmäßig überprüft werden.

Mögliche Anpassungen umfassen laut Leitlinie:

  • Flexible Arbeitszeiten oder eine stufenweise Rückkehr

  • Reduzierte Stundenzahlen

  • Änderungen am Arbeitsplatz oder an den Aufgabenbereichen

Können empfohlene Anpassungen nicht umgesetzt werden, sollte die Person gemäß Leitlinie weiterhin als arbeitsunfähig eingestuft werden. Die Gründe dafür sind der Person schriftlich darzulegen.

Spezifische Erkrankungen

Für Personen mit muskuloskelettalen Erkrankungen und einer Abwesenheit von über vier Wochen werden spezifische Interventionen empfohlen. Dazu gehören Programme mit abgestufter Aktivität oder Arbeitsplatzbewertungen durch qualifiziertes Personal.

Bei einer Rückkehr nach einer Krankschreibung aufgrund einer häufigen psychischen Erkrankung empfiehlt die Leitlinie eine strukturierte, dreimonatige Unterstützungsintervention. Diese zielt darauf ab, die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Ausfalls zu verringern.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Ein zentraler Hinweis der Leitlinie ist der Umgang mit empfohlenen Arbeitsplatzanpassungen, die betrieblich nicht umsetzbar sind. In solchen Fällen betont die Leitlinie, dass die betroffene Person weiterhin als nicht arbeitsfähig zu behandeln ist, anstatt eine ungeschützte Rückkehr zu erzwingen. Zudem wird empfohlen, die Gründe für die Nicht-Umsetzbarkeit transparent und schriftlich zu kommunizieren.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie sollte die Bescheinigung von der Fachkraft mit dem aktuellsten Wissen über den Gesundheitszustand ausgestellt werden. Dies schließt neben Ärzten auch registrierte Pflegekräfte, Ergotherapeuten, Apotheker und Physiotherapeuten ein.

Die Leitlinie empfiehlt, so früh wie möglich Kontakt aufzunehmen. Dies sollte spätestens innerhalb der ersten vier Wochen der krankheitsbedingten Abwesenheit geschehen, um Unterstützung anzubieten.

Wenn eine Rückkehr nur mit Anpassungen möglich ist, diese aber nicht realisiert werden können, gilt die Person laut Leitlinie weiterhin als arbeitsunfähig. Die Gründe hierfür sollten der Person schriftlich mitgeteilt werden.

Bei häufigen psychischen Erkrankungen empfiehlt die Leitlinie eine strukturierte Unterstützungsintervention über einen Zeitraum von drei Monaten nach der Rückkehr. Dies soll helfen, erneute Fehlzeiten zu vermeiden und umfasst regelmäßige Follow-up-Gespräche.

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Quelle: NG146: Workplace health: long-term sickness absence and capability to work (NICE). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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