Amphetamine im Urin (AMPU): Leitlinie Gesundheit.gv.at

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: Gesundheit.gv.at (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Amphetamine sind illegale Rauschmittel mit einer stark stimulierenden Wirkung auf das Zentralnervensystem. Zu den klinischen Effekten zählen unter anderem eine Steigerung der Aufmerksamkeit, Euphorie, Blutdrucksteigerung und Angstreaktionen.

Das Drogenscreening im Urin ist eine etablierte Methode zum Nachweis dieser Substanzen. Die Leitlinie von Gesundheit.gv.at beschreibt die laborchemische Bestimmung von Amphetaminen im Harn (AMPU) für den klinischen Alltag.

Zu den erfassten Substanzen gehören neben Amphetamin auch Methamphetamin und Chloroamphetamin. Die Nachweisdauer im Urin beträgt in der Regel drei bis vier Tage nach der Einnahme.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernaspekte zur Bestimmung von Amphetaminen im Urin:

Indikation und Präanalytik

Ein Drogenscreening wird laut Leitlinie insbesondere bei akuten Vergiftungen, zum Nachweis einer Suchterkrankung sowie bei Entzugsbehandlungen eingesetzt.

Als Untersuchungsmaterial wird der erste Morgenharn empfohlen. Um vorsätzliche Probenmanipulationen (beispielsweise durch starke Flüssigkeitszufuhr) auszuschließen, wird eine begleitende Bestimmung folgender Parameter empfohlen:

  • Kreatinin im Harn

  • pH-Wert

  • Osmolalität

  • Spezifisches Gewicht und Temperatur

Analytik und Cut-offs

Für das initiale Screening werden üblicherweise Immunoassays verwendet. Die Leitlinie unterscheidet zwischen dem initialen Screening und der zwingend erforderlichen Bestätigungsdiagnostik:

MethodeVerfahrenstypTypischer Cut-offSpezifität
ImmunoassayIndirektes Screening500 oder 1.000 ng/mLGering (Kreuzreaktionen möglich)
GC/MSDirektes ReferenzverfahrenSubstanzspezifischHoch (exakte Quantifizierung)

Bestätigungsdiagnostik

Die Leitlinie betont, dass Immunoassays aufgrund von Kreuzreaktionen nur ein vorläufiges Ergebnis liefern. Es wird gefordert, dass jedes positive Screening-Ergebnis mit einer analytisch korrekten Referenzmethode bestätigt wird.

Hierfür wird die Gas-Chromatographie/Massenspektrometrie (GC/MS) empfohlen. Dies gilt laut Leitlinie immer bei rechtsmedizinischen Fragestellungen sowie in sensiblen klinischen Situationen.

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie weist darauf hin, dass die Verwendung von ephedrinhaltigen, schleimhautabschwellenden Nasentropfen zu einem falsch-positiven Amphetamin-Testergebnis im Urin führen kann. Zudem wird betont, dass Immunoassays generell anfällig für Kreuzreaktionen sind. Daher ist bei positiven Befunden stets ein Abgleich mit den Kreuzreaktionslisten des Labors sowie eine Bestätigung mittels GC/MS erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie sind Amphetamine nach der Einnahme noch etwa drei bis vier Tage im Harn nachweisbar. Die genaue Dauer kann jedoch von der Konzentration des Harns und dem verwendeten Cut-off abhängen.

Die für das Screening verwendeten Immunoassays arbeiten mit Antikörpern, die Kreuzreaktionen mit nicht relevanten Substanzen aufweisen können. Die Leitlinie fordert daher eine Bestätigung durch ein Referenzverfahren wie die GC/MS, um falsch-positive Ergebnisse auszuschließen.

Um eine Verdünnung oder Manipulation der Probe zu erkennen, wird die Bestimmung von Kreatinin, pH-Wert, Osmolalität, spezifischem Gewicht und der Temperatur des Urins empfohlen. Ein stark verdünnter Urin kann die Drogenkonzentration unter den Cut-off senken.

Die Leitlinie gibt an, dass Amphetamin-Tests üblicherweise auf einen Schwellenwert (Cut-off) von 500 oder 1.000 ng/mL eingestellt sind. Ein Wert oberhalb dieser Grenze wird im Screening als positiv gewertet.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: Laborwert: Amphetamine/Urin (AMPU) (Gesundheit.gv.at, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien