Komplexer Hilfebedarf: Soziale Arbeit & Risikobewertung
Hintergrund
Die NICE-Leitlinie NG216 behandelt die Planung, Durchführung und Überprüfung von Interventionen der sozialen Arbeit für Erwachsene mit komplexem Hilfebedarf. Sie richtet sich an Sozialarbeiter, Pflegekräfte und multidisziplinäre Teams.
Ein komplexer Bedarf entsteht häufig durch eine Kombination aus Krankheit, Behinderung und besonderen Lebensumständen. Es wird eine partnerschaftliche Entscheidungsfindung zwischen Fachkräften und den betroffenen Personen gefördert.
Ein zentraler Aspekt ist die Berücksichtigung von Intersektionalität und individuellen Lebenserfahrungen. Dadurch sollen Ungleichheiten beim Zugang zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen abgebaut werden.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für die soziale Arbeit:
Prinzipien und Kommunikation
Es wird betont, dass Menschen mit Respekt behandelt und ihre Entscheidungen unterstützt werden sollen. Die gelebte Erfahrung der Betroffenen ist als valide anzuerkennen.
Bei jedem Kontakt ist zu prüfen, ob ein Bedarf an Unterstützung bei der Kommunikation oder durch einen Anwalt (Advocacy) besteht.
Es wird empfohlen, bei der Planung der Unterstützung spezifische Merkmale zu berücksichtigen, die zu Diskriminierung führen können (Kernaussage).
| Kategorie | Beispiele laut Leitlinie |
|---|---|
| Geschützte Merkmale | Alter, Behinderung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religion |
| Lebensumstände | Obdachlosigkeit, Sucht, Flüchtlingsstatus, kognitive Beeinträchtigung |
Bedarfsermittlung
Es wird geraten, die Bedarfsermittlung flexibel an die Bedürfnisse der Person anzupassen, um Stress zu minimieren.
Folgende Vorbereitungen werden vorgeschlagen:
-
Bereitstellung barrierefreier Informationen über den Ablauf und die Ziele
-
Klärung der Präferenzen für Ort und Art der Beurteilung
-
Angebot einer unterstützten Selbsteinschätzung, falls gewünscht
Risikobewertung
Risiken sollen als Teil eines ganzheitlichen Prozesses bewertet werden, der auch die Stärken und Wünsche der Person einbezieht.
Es wird davor gewarnt, eine fehlende Urteilsfähigkeit anzunehmen, nur weil eine Person eine als riskant empfundene Entscheidung trifft.
Bei Personen mit eingeschränkter Urteilsfähigkeit wird empfohlen, die aktuellen Wünsche zu ermitteln und die am wenigsten restriktiven Maßnahmen zu wählen.
Krisenintervention
Bei einer ungeplanten Eskalation des Bedarfs wird empfohlen, die sozialen Umstände und den kulturellen Hintergrund der Person zu berücksichtigen.
Vorab erstellte Krisenpläne oder Patientenverfügungen sollen zwingend in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Multidisziplinäre Zusammenarbeit
Für eine effektive Teamarbeit wird die Entwicklung gemeinsamer Werte und Ziele empfohlen.
Organisationen sollten den regelmäßigen Informationsaustausch und interdisziplinäre Schulungen fördern.
💡Praxis-Tipp
Laut Leitlinie darf eine fehlende Urteilsfähigkeit nicht allein deshalb angenommen werden, weil eine Person eine Entscheidung trifft, die von Fachkräften als riskant oder unklug wahrgenommen wird.
Häufig gestellte Fragen
Es wird eine flexible und stressminimierende Herangehensweise empfohlen. Die Person sollte vorab barrierefreie Informationen erhalten und über Ort sowie Art der Beurteilung mitentscheiden können.
Die Risikobewertung sollte ganzheitlich erfolgen und Stärken sowie Wünsche der Person einbeziehen. Es wird empfohlen, auf standardisierte Risikovorhersagen wie "hoch" oder "niedrig" zu verzichten und stattdessen konkrete Strategien zur Risikominderung zu benennen.
Bei einer Krisenintervention sollen die am wenigsten restriktiven Maßnahmen gewählt werden. Vorab erstellte Krisenpläne und die aktuellen Wünsche der Person sind zwingend zu berücksichtigen.
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Quelle: NICE NG216: Medicines associated with dependence or withdrawal symptoms (NICE). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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