Misoprostol zur Geburtseinleitung: IQWiG-Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet den Zusatznutzen von Misoprostol zur Geburtseinleitung. Die Bewertung erfolgt im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie mit Dinoproston.

In der Vergangenheit wurde Misoprostol häufig als Off-Label-Use in Form des Präparats Cytotec eingesetzt. Aufgrund von Dosierungsungenauigkeiten und unerwünschten Ereignissen kam es zu einem Rote-Hand-Brief und einem Importstopp für dieses Medikament.

Mittlerweile ist der Wirkstoff als orales Präparat regulär für diese Indikation zugelassen. Die Anwendung wird ab der 37. Schwangerschaftswoche bei unzureichender Zervixreife, definiert als ein Bishop-Score von unter 7, empfohlen.

Empfehlungen

Das IQWiG kommt in seiner Bewertung zu dem Schluss, dass ein Zusatznutzen von Misoprostol gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt ist.

Eingereichte Evidenz

Der pharmazeutische Unternehmer reichte für die Bewertung die randomisierte kontrollierte Studie Young 2020 ein. Diese vergleicht die orale Gabe von Misoprostol mit der vaginalen Anwendung von Dinoproston.

Laut Bericht ist diese Studie jedoch nicht geeignet, um die Fragestellung der Nutzenbewertung zu beantworten. Weder die eingesetzte Intervention noch die Vergleichstherapie bilden den deutschen Versorgungsalltag adäquat ab.

Kritik an der Intervention

In der Studie wurden geteilte Tabletten des nicht für die Geburtseinleitung zugelassenen Präparats Cytotec verwendet. Das IQWiG bemängelt folgende Punkte:

  • Eine Bioäquivalenz zum in Deutschland zugelassenen Präparat Angusta ist nicht nachgewiesen.

  • Durch das Zerkleinern der Tabletten kann eine korrekte Dosierung nicht gewährleistet werden.

  • Es ist unklar, ob die zugelassene Maximaldosis von 200 µg in 24 Stunden in der Studie überschritten wurde.

Kritik an der Vergleichstherapie

Als Vergleichstherapie kam in der Studie das Präparat Prostin zum Einsatz, welches in Deutschland ebenfalls nicht zugelassen ist. Der Vergleich mit dem in Deutschland verfügbaren Minprostin wird als nicht sachgerecht eingestuft.

  • Minprostin ist erst bei einer ausreichenden Geburtsreife (Bishop-Score von 4 oder größer) zugelassen.

  • Die Dosierungsvorgaben und Maximaldosen der beiden Dinoproston-Präparate unterscheiden sich deutlich.

Dosierung

Der Bericht vergleicht die Dosierungsvorgaben des in der Studie verwendeten Präparats Prostin mit dem in Deutschland verfügbaren Minprostin Vaginalgel, um die mangelnde Vergleichbarkeit aufzuzeigen:

PräparatInitiale DosisFolgedosis (nach 6 Stunden)Maximaldosis
Prostin (Studie)1-2 mg (abhängig von Parität und Bishop-Score)1-2 mg3-4 mg
Minprostin (Deutschland)1 mg1-2 mg3 mg in 24 Stunden

Kontraindikationen

Der Bericht verweist auf Rote-Hand-Briefe des BfArM zu den eingesetzten Wirkstoffen:

  • Vor der Off-Label-Anwendung von Cytotec-Tabletten zur Geburtseinleitung wird aufgrund von Dosierungsungenauigkeiten bei der Tablettenteilung gewarnt.

  • Bei Dinoproston-haltigen Präparaten wird davor gewarnt, die empfohlene Dosierung zu überschreiten oder das Dosierungsintervall zu verkürzen, da dies das Risiko für eine uterine Überstimulation erhöht.

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💡Praxis-Tipp

Laut Bericht ist bei der medikamentösen Geburtseinleitung strikt auf die Verwendung zugelassener Präparate in der korrekten Dosierung zu achten. Es wird explizit davor gewarnt, nicht dafür konzipierte Tabletten zu teilen, da dies zu ungenauen Wirkstoffkonzentrationen und einem erhöhten Risiko für unerwünschte Ereignisse führen kann.

Häufig gestellte Fragen

Gemäß Fachinformation wird die Anwendung ab der 37. Schwangerschaftswoche empfohlen. Voraussetzung ist eine unzureichende Reife des Gebärmutterhalses, was als ein Bishop-Score von unter 7 definiert wird.

Der IQWiG-Bericht stuft den Zusatznutzen von Misoprostol gegenüber Dinoproston als nicht belegt ein. Es liegen keine geeigneten Studiendaten vor, die einen fairen Vergleich der in Deutschland zugelassenen Präparate ermöglichen.

In der Studie wurden Präparate verwendet, die in Deutschland für diese Indikation nicht zugelassen sind. Zudem konnte keine Bioäquivalenz zu den hier verfügbaren Medikamenten nachgewiesen werden.

Ein Rote-Hand-Brief des BfArM warnt ausdrücklich vor der Off-Label-Anwendung von Cytotec in der Geburtshilfe. Das Zerkleinern der Tabletten führt zu ungenauen Dosierungen und birgt erhebliche gesundheitliche Risiken.

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Quelle: IQWiG A21-114: Misoprostol (Geburtseinleitung) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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