IQWiG2025

Zystische Fibrose (Deutivacaftor): IQWiG Nutzenbewertung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) umfasst die Dossierbewertung für die Wirkstoffkombination Deutivacaftor/Tezacaftor/Vanzacaftor. Das Arzneimittel wird zur Behandlung der zystischen Fibrose (CF) eingesetzt.

Da es sich um ein zugelassenes Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen gemäß § 35a SGB V bereits durch die Zulassung als belegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das IQWiG daher ausschließlich mit der Prüfung spezifischer ökonomischer und epidemiologischer Parameter.

Ziel der Bewertung ist die Überprüfung der vom pharmazeutischen Unternehmer (pU) vorgelegten Daten. Dazu gehören die Anzahl der zu behandelnden Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die zu erwartenden Therapiekosten.

Empfehlungen

Der IQWiG-Bericht bewertet die Angaben des pharmazeutischen Unternehmers zur Zielpopulation und zu den Kosten wie folgt:

Zielpopulation und Anwendungsgebiet

Die Wirkstoffkombination ist für Personen ab 6 Jahren mit zystischer Fibrose zugelassen. Voraussetzung ist das Vorliegen von mindestens einer Nicht-Klasse-I-Mutation im CFTR-Gen.

Laut Bericht schließt dies Personen mit zwei Klasse-I-Mutationen (Null-Mutationen) aus. Bei dieser Gruppe ist nicht mit einem Ansprechen auf die Modulatortherapie zu rechnen.

Bewertung der Patientenzahlen

Der pharmazeutische Unternehmer ermittelte für das Jahr 2025 eine Zielpopulation von 5493 GKV-versicherten Personen. Das IQWiG stuft das methodische Vorgehen als rechnerisch weitgehend nachvollziehbar ein.

Dennoch ist die angegebene Patientenzahl laut Bewertung mit Unsicherheiten behaftet. Die maßgeblichen Gründe hierfür sind:

  • Die methodische Einschränkung auf Personen mit Verlaufsdaten und aktueller Einwilligung im Deutschen Mukoviszidose-Register.

  • Die Annahme, dass ohne diese Einschränkung von einer höheren Gesamtpatientenzahl auszugehen ist.

  • Die potenzielle Erfassung von Personen mit Mutationen, die nicht zwingend vom genauen Anwendungsgebiet umfasst sind.

Therapiekosten

Die Jahrestherapiekosten für das zu bewertende Arzneimittel belaufen sich auf 196.406,24 Euro pro behandelter Person.

TherapieZielpopulationJahrestherapiekosten
Deutivacaftor / Tezacaftor / VanzacaftorZystische Fibrose (ab 6 J., mind. 1 Nicht-Klasse-I-Mutation)196.406,24 €

Diese Kosten bestehen laut Bericht ausschließlich aus Arzneimittelkosten. Das IQWiG bewertet die Angaben zu den Kosten der Therapie für die GKV als plausibel.

Kontraindikationen

Der Bericht verweist auf die in der Fachinformation benannte Kontraindikation. Eine Anwendung ist bei einer Überempfindlichkeit gegen die aktiven Substanzen oder deren Trägerstoffe kontraindiziert.

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💡Praxis-Tipp

Der Bericht weist darauf hin, dass bei Personen mit sehr seltenen, nicht explizit in der Fachinformation gelisteten Mutationen ein individueller Therapieversuch erwogen werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass der potenzielle Nutzen die Risiken überwiegt und eine strenge ärztliche Überwachung erfolgt.

Häufig gestellte Fragen

Das Arzneimittel wird bei zystischer Fibrose eingesetzt, wenn mindestens eine Nicht-Klasse-I-Mutation im CFTR-Gen vorliegt. Personen mit zwei Klasse-I-Mutationen sind von der Behandlung ausgeschlossen.

Laut IQWiG-Bericht belaufen sich die Jahrestherapiekosten auf 196.406,24 Euro pro Person. Diese setzen sich ausschließlich aus den Arzneimittelkosten zusammen.

Die Zulassung umfasst die Behandlung von Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 6 Jahren.

Gemäß Bericht kann eine Behandlung bei nicht gelisteten Mutationen in Erwägung gezogen werden, wenn der Nutzen die Risiken überwiegt. Dies erfordert jedoch eine strenge ärztliche Überwachung.

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Quelle: IQWiG G25-24: Deutivacaftor/Tezacaftor/Vanzacaftor (Zystische Fibrose) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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