IQWiG2022Onkologie

Nivolumab bei Adenokarzinom: IQWiG-Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Bericht des IQWiG (G22-13) befasst sich mit einem Addendum zur Nutzenbewertung von Nivolumab. Es geht um die Erstlinienbehandlung bei Erwachsenen mit HER2-negativem, fortgeschrittenem oder metastasiertem Adenokarzinom des Magens, des gastroösophagealen Übergangs oder des Ösophagus.

Voraussetzung für die Therapie ist eine PD-L1-Expression der Tumoren mit einem Combined Positive Score (CPS) von ≥ 5. Nivolumab wird in diesem Anwendungsgebiet in Kombination mit einer fluoropyrimidin- und platinbasierten Chemotherapie eingesetzt.

Ziel des vorliegenden Berichts ist die Überprüfung der vom pharmazeutischen Unternehmer neu berechneten Patientenzahlen für die Zielpopulation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte diese ergänzende Bewertung in Auftrag gegeben.

Empfehlungen

Kritik an der Herstellerberechnung

Der Bericht bewertet die vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegte Schätzung von 338 bis 2633 GKV-Patienten als unterschätzt. Die maßgeblichen Gründe für diese Bewertung umfassen:

  • Eine zu starke Einschränkung auf Personen, die ausschließlich eine palliative Erstlinienbehandlung erhalten.

  • Die Nichtberücksichtigung von Betroffenen, die nach einer Therapie in einem früheren Stadium einen Progress erleiden.

  • Die Einbeziehung von ungetesteten Proben bei der Ermittlung des HER2-negativen Anteils, was zu einer künstlichen Verringerung der Zielpopulation führt.

Korrigierte Anteilswerte für HER2-Status

Laut Bericht ist es für die Herleitung der Zielpopulation angemessener, nur die tatsächlich getesteten Personen zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich folgende korrigierte Anteilswerte für den negativen HER2-Status:

  • 70 % bis 85 % für das Adenokarzinom des Ösophagus

  • 77 % bis 88 % für das Adenokarzinom des Magens

  • 67 % bis 81 % für das Adenokarzinom des gastroösophagealen Übergangs

Neue Schätzung der Zielpopulation

Unter Anwendung der korrigierten HER2-Raten und der neuen Daten zur PD-L1-Expression (CPS ≥ 5) berechnet das Institut eine angepasste GKV-Zielpopulation. Es ergibt sich eine Gesamtzahl von 503 bis 3095 Patientinnen und Patienten.

Die Verteilung auf die jeweiligen Indikationsgebiete wird im Bericht wie folgt aufgeschlüsselt:

FragestellungTumorlokalisationBerechnete GKV-Zielpopulation
1Adenokarzinom des Ösophagus99 bis 875 Personen
2Adenokarzinom des Magens oder gastroösophagealen Übergangs404 bis 2220 Personen

Der Bericht betont, dass auch diese korrigierten Zahlen weiterhin als Unterschätzung der tatsächlichen Versorgungsrealität anzusehen sind.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Einschätzung der relevanten Zielpopulation für Nivolumab weist der Bericht darauf hin, dass ungetestete oder unklare HER2-Status-Ergebnisse die wahren Patientenanteile verzerren können. Es wird betont, dass für die Ermittlung der infrage kommenden Population nur die Gruppe mit einem tatsächlich vorliegenden Testergebnis maßgeblich ist.

Häufig gestellte Fragen

Der Bericht bewertet Nivolumab zur Erstlinienbehandlung von HER2-negativen, fortgeschrittenen Adenokarzinomen des Magens, Ösophagus oder gastroösophagealen Übergangs. Voraussetzung ist laut Dokument eine PD-L1-Expression mit einem CPS ≥ 5.

Das Institut berechnet eine Zielpopulation von 503 bis 3095 Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Zahl vermutlich weiterhin eine Unterschätzung darstellt.

Die Berechnungen wurden als zu niedrig eingestuft, da unter anderem ungetestete Patienten in die Ratenberechnung einflossen. Zudem wurden laut Bericht Personen ignoriert, die nach einer früheren Therapie einen Progress erlitten haben.

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Quelle: IQWiG G22-13: Nivolumab (Adenokarzinom des Magens, des gastroösophagealen Übergangs oder des Ösophagus) - 2. Addendum zum Auftrag A21-146 (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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