Brentuximab Vedotin: Therapie bei CD30+ Hodgkin-Lymphom
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2017 befasst sich mit der frühen Nutzenbewertung von Brentuximab Vedotin (Adcetris). Das Medikament wird zur Behandlung des Hodgkin-Lymphoms eingesetzt.
Da es sich um ein sogenanntes Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden) handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen gemäß § 35a SGB V bereits durch die Zulassung als belegt. Das Ausmaß des Zusatznutzens wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Anschluss bewertet.
Der IQWiG-Bericht fokussiert sich daher auftragsgemäß ausschließlich auf die Ermittlung der Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie auf die zu erwartenden Therapiekosten.
💡Praxis-Tipp
Laut Bericht ist vor dem Beginn der Behandlung mit Brentuximab Vedotin sowie regelmäßig im weiteren Verlauf eine Überprüfung der Leberfunktion erforderlich. Es wird betont, dass diese notwendigen Kontrolluntersuchungen bei der Therapieplanung berücksichtigt werden müssen.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist das Medikament für Erwachsene mit CD30+ Hodgkin-Lymphom zugelassen, die nach einer autologen Stammzelltransplantation ein erhöhtes Rezidiv- oder Progressionsrisiko aufweisen.
Der Bericht verweist auf die Fachinformation, wonach die Behandlung begonnen werden sollte, sobald sich die behandelte Person nach klinischer Einschätzung von der autologen Stammzelltransplantation erholt hat.
Gemäß den Angaben im Bericht erfolgt die Anwendung in 21-tägigen Zyklen. Die maximale Behandlungsdauer wird mit 16 Zyklen angegeben.
Das IQWiG beziffert die Jahrestherapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung auf etwa 189.000 Euro pro Patient. Diese setzen sich primär aus den reinen Arzneimittelkosten zusammen.
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Quelle: IQWiG G16-09: Brentuximab Vedotin (Hodgkin-Lymphom mit erhöhtem Rezidiv- oder Progressionsrisiko) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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