Urothelkarzinom: Enfortumab Vedotin Erstlinientherapie
Hintergrund
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat den Zusatznutzen von Enfortumab Vedotin in Kombination mit Pembrolizumab bewertet. Die Bewertung bezieht sich auf die Erstlinientherapie bei erwachsenen Personen mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom.
Voraussetzung für diese Therapie ist, dass die Betroffenen für eine platinhaltige Chemotherapie infrage kommen. Die Bewertung basiert auf den Daten der randomisierten, kontrollierten Phase-3-Studie EV-302 / KN-A39.
Es wird zwischen zwei Fragestellungen unterschieden: Personen, für die Cisplatin geeignet ist, und Personen, für die Cisplatin nicht geeignet ist. Als zweckmäßige Vergleichstherapie diente jeweils eine platinbasierte Chemotherapie (Cisplatin oder Carboplatin plus Gemcitabin), gefolgt von einer Avelumab-Erhaltungstherapie.
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht weist darauf hin, dass unter der Kombinationstherapie vermehrt schwere immunvermittelte unerwünschte Ereignisse sowie periphere Neuropathien und Hautreaktionen auftreten können. Es wird beschrieben, dass eine engmaschige Überwachung dieser spezifischen Nebenwirkungen im klinischen Alltag von besonderer Bedeutung ist.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG sieht einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen bei Cisplatin-geeigneten Personen. Bei Cisplatin-ungeeigneten Personen wird ein Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen abgeleitet.
Laut IQWiG-Bericht kommt es vermehrt zu immunvermittelten unerwünschten Ereignissen, peripherer Neuropathie, Hautreaktionen und Augenerkrankungen. Gleichzeitig ist die Gesamtrate an schweren unerwünschten Ereignissen im Vergleich zur Chemotherapie geringer.
Enfortumab Vedotin wird in einer Dosis von 1,25 mg/kg an den Tagen 1 und 8 eines 21-tägigen Zyklus verabreicht. Pembrolizumab wird mit 200 mg an Tag 1 desselben Zyklus gegeben.
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Quelle: IQWiG A24-98: Enfortumab Vedotin (Urothelkarzinom, Erstlinie) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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