Lusutrombopag: Indikation bei schwerer Thrombozytopenie
Hintergrund
Lusutrombopag wird zur Behandlung einer schweren Thrombozytopenie bei Erwachsenen mit chronischer Lebererkrankung (CLD) eingesetzt, bei denen ein invasiver Eingriff geplant ist.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legte als zweckmäßige Vergleichstherapie das beobachtende Abwarten fest. Dies schließt die Gabe von Thrombozytentransfusionen ein, sofern diese medizinisch indiziert sind.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertete den Zusatznutzen von Lusutrombopag auf Basis der Studien L-PLUS 1, L-PLUS 2 und M0626 im Vergleich zu Placebo.
💡Praxis-Tipp
Das IQWiG betont, dass die Indikation für eine Thrombozytentransfusion vor invasiven Eingriffen nicht allein von einem starren Thrombozytengrenzwert abhängig gemacht werden sollte. Es wird eine patientenindividuelle Bewertung des Blutungsrisikos unter Einbezug von Blutungssymptomatik und Art des Eingriffs empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Die empfohlene Dosis beträgt 3 mg Lusutrombopag einmal täglich über einen Zeitraum von 7 Tagen. Der geplante invasive Eingriff sollte erst ab Tag 9 nach Behandlungsbeginn durchgeführt werden.
Nein, das IQWiG hat festgestellt, dass ein Zusatznutzen von Lusutrombopag gegenüber dem beobachtenden Abwarten nicht belegt ist. Grund dafür ist die mangelhafte Umsetzung der zweckmäßigen Vergleichstherapie in den Zulassungsstudien.
Laut Fachinformation ist insbesondere auf thrombotische und thromboembolische Komplikationen, wie Portalvenenthrombosen, zu achten. Häufige Nebenwirkungen in den Studien waren zudem Kopfschmerzen und Übelkeit.
Bei leichter bis mittelschwerer Leberinsuffizienz (Child-Pugh A und B) ist keine Dosisanpassung erforderlich. Bei schwerer Leberinsuffizienz (Child-Pugh C) liegen nur begrenzte Daten vor, weshalb eine Anwendung nur bei positivem Nutzen-Risiko-Verhältnis empfohlen wird.
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Quelle: IQWiG A21-157: Lusutrombopag (Thrombozytopenie) - Nutzenbewertung gemäß §35a SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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