IQWiG2018Onkologie

Atezolizumab bei NSCLC: IQWiG-Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A17-50 bewertet den Zusatznutzen von Atezolizumab bei erwachsenen Personen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem nicht kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC). Die Bewertung bezieht sich auf die palliative Behandlung nach einer vorherigen platinhaltigen Chemotherapie.

Bei Vorliegen von aktivierenden EGFR-Mutationen oder einem ALK-positivem Tumor wird vorausgesetzt, dass zuvor eine zielgerichtete Therapie erfolgte.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unter anderem Docetaxel festgelegt. Die Datengrundlage der Bewertung bilden die randomisierten kontrollierten Studien OAK und POPLAR.

Empfehlungen

Der Bericht unterteilt die Bewertung des Zusatznutzens anhand des PD-L1-Status der Erkrankten sowie der Eignung für bestimmte Vergleichstherapien.

Hoher PD-L1-Status (TC3 oder IC3)

Für die Subgruppe mit hoher PD-L1-Expression leitet das IQWiG einen Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen von Atezolizumab gegenüber Docetaxel ab.

Diese Einschätzung basiert auf folgenden Beobachtungen:

  • Einem statistisch signifikanten Vorteil beim Gesamtüberleben

  • Positiven Effekten im Bereich der Symptomatik, wie etwa bei Bluthusten, Schmerzen und Alopezie

  • Einem geringeren Risiko für schwerwiegende und schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3)

Niedriger PD-L1-Status (TC0/1/2 oder IC0/1/2)

Bei einer niedrigen PD-L1-Expression ergibt sich laut Bewertung ein Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen im Vergleich zu Docetaxel.

In dieser Gruppe zeigen sich zwar ebenfalls überwiegend positive Effekte bei den Nebenwirkungen. Es liegt jedoch kein Nachweis für einen Vorteil beim Gesamtüberleben vor.

Kontraindikation für Docetaxel

Für Personen, bei denen eine Therapie mit Docetaxel, Pemetrexed oder Nivolumab nicht angezeigt ist, dient Best Supportive Care (BSC) als Vergleichstherapie.

Da für diese Fragestellung keine verwertbaren Studiendaten vorgelegt wurden, gilt ein Zusatznutzen in dieser Konstellation als nicht belegt.

Unerwünschte Ereignisse

Die Auswertung der Nebenwirkungen zeigt ein gemischtes Bild mit Vor- und Nachteilen für Atezolizumab.

Folgende spezifische unerwünschte Ereignisse traten unter Atezolizumab seltener auf:

  • Alopezie und febrile Neutropenie

  • Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems

  • Erkrankungen des Gastrointestinaltraktes

Demgegenüber steht ein Hinweis auf einen höheren Schaden durch vermehrt auftretende immunvermittelte schwere unerwünschte Ereignisse.

Dosierung

Die in den bewerteten Studien angewendete zulassungskonforme Dosierung von Atezolizumab stellt sich wie folgt dar:

MedikamentDosisApplikationswegIntervall
Atezolizumab1200 mgIntravenöse InfusionAlle 3 Wochen
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💡Praxis-Tipp

Bei der Interpretation der Studiendaten wird darauf hingewiesen, dass Atezolizumab zwar das Risiko für allgemeine schwere unerwünschte Ereignisse senkt, jedoch gleichzeitig ein höheres Risiko für spezifische immunvermittelte schwere Nebenwirkungen birgt. Es wird empfohlen, dieses veränderte Nebenwirkungsprofil im klinischen Alltag zu berücksichtigen.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bewertung besteht bei einem hohen PD-L1-Status (TC3 oder IC3) ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen gegenüber Docetaxel. Dies begründet sich vor allem durch Vorteile beim Gesamtüberleben und bei der Symptomatik.

Ja, auch bei niedrigem PD-L1-Status (TC0/1/2 oder IC0/1/2) sieht der Bericht einen Zusatznutzen. Da jedoch kein Überlebensvorteil nachgewiesen wurde, wird dieser als nicht quantifizierbar eingestuft.

Der Gemeinsame Bundesausschuss legte Docetaxel, Pemetrexed oder Nivolumab als zweckmäßige Vergleichstherapie fest. In den bewerteten Studien OAK und POPLAR wurde Atezolizumab direkt mit Docetaxel verglichen.

Die Auswertung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität ergab keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen Atezolizumab und Docetaxel. Ein Zusatznutzen ist für diesen Endpunkt laut Bewertung nicht belegt.

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Quelle: IQWiG A17-50: Atezolizumab (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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