IQWiG2018Onkologie

Atezolizumab bei NSCLC: PD-L1-Status und Zusatznutzen

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet den Zusatznutzen von Atezolizumab. Das Anwendungsgebiet umfasst das lokal fortgeschrittene oder metastasierte nicht kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) bei Erwachsenen nach vorheriger Chemotherapie.

Laut Bericht sollten Personen mit aktivierenden EGFR-Mutationen oder ALK-positiven Tumoren zuvor eine auf diese Mutationen zielgerichtete Therapie erhalten haben.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde für die Hauptfragestellung Docetaxel, Pemetrexed oder Nivolumab festgelegt. Für Personen, bei denen diese Optionen nicht angezeigt sind, gilt Best supportive Care (BSC) als Vergleichstherapie.

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💡Praxis-Tipp

Laut IQWiG-Bericht ist die Bestimmung des PD-L1-Expressionsstatus (Tumorzellen und Immunzellen) entscheidend für die Einschätzung des zu erwartenden Nutzens. Während bei einem hohen PD-L1-Status (TC3 oder IC3) ein erheblicher Zusatznutzen beim Gesamtüberleben beobachtet wird, ist dieser bei einem niedrigen Status nicht belegt.

Häufig gestellte Fragen

Laut Bericht beträgt die empfohlene Dosis 1200 mg. Diese wird alle drei Wochen als intravenöse Infusion verabreicht.

Der IQWiG-Bericht zeigt, dass nur bei einem hohen PD-L1-Status (TC3 oder IC3) ein erheblicher Zusatznutzen beim Gesamtüberleben besteht. Bei einem niedrigen Status ist der Zusatznutzen nicht quantifizierbar.

Die festgelegte Vergleichstherapie umfasst Docetaxel, Pemetrexed oder Nivolumab. Ist dies nicht angezeigt, gilt Best supportive Care als Vergleichstherapie.

Der Bericht warnt vor immunvermittelten schweren unerwünschten Ereignissen. Bei Verdacht auf solche Ereignisse wird eine sofortige diagnostische Abklärung empfohlen.

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Quelle: IQWiG A17-50: Atezolizumab (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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