BfArM2011

Methergin (Methylergometrin): Marktrücknahme & Sicherheit

Diese Leitlinie stammt aus 2011 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2011)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf einem kurzen Informationsbrief des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2011.

Methylergometrinmaleat (Methergin®) ist ein Uterotonikum, das in der Geburtshilfe traditionell zur Prävention und Therapie von postpartalen Blutungen sowie bei Uterusatonie eingesetzt wird.

Der vorliegende Informationsbrief adressiert ein aufgetretenes Sicherheitsrisiko, das eine Änderung der verfügbaren Darreichungsformen auf dem Markt erforderlich machte.

Empfehlungen

Der Informationsbrief des BfArM formuliert folgende zentrale Sicherheitsinformationen:

Marktrücknahme der oralen Lösung

Laut BfArM wurde die Methergin® Lösung zum Einnehmen vom Markt genommen. Der pharmazeutische Unternehmer reagierte damit auf Fallberichte über unerwünschte Arzneimittelreaktionen.

Die Marktrücknahme begründet sich durch folgende Faktoren:

  • Auftreten von Medikationsfehlern

  • Unsachgemäßer Gebrauch bei Neugeborenen

  • Daraus resultierende unerwünschte Arzneimittelreaktionen

Sicherheit der Injektionslösung

Für die weiterhin verfügbare Methergin® Injektionslösung wurden zusätzliche Sicherheitsinformationen herausgegeben. Es wird empfohlen, die spezifischen Hinweise zur korrekten Applikation der Injektion zu berücksichtigen.

Kontraindikationen

Die Anwendung der Methergin® Lösung zum Einnehmen bei Neugeborenen führte zu unerwünschten Arzneimittelreaktionen durch Medikationsfehler. Das Präparat steht in dieser Darreichungsform nicht mehr zur Verfügung.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Methergin® Lösung zum Einnehmen aufgrund von Verwechslungs- und Anwendungsrisiken bei Neugeborenen nicht mehr verfügbar ist. Für die parenterale Therapie mit der Injektionslösung wird die Beachtung der aktualisierten Sicherheitsinformationen zur Applikation empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Laut BfArM erfolgte die Marktrücknahme aufgrund von Fallberichten über unerwünschte Arzneimittelreaktionen. Diese standen im Zusammenhang mit Medikationsfehlern und unsachgemäßem Gebrauch bei Neugeborenen.

Ja, die Methergin Injektionslösung bleibt laut Informationsbrief auf dem Markt. Es wurden jedoch ergänzende Sicherheitsinformationen zur korrekten Applikation herausgegeben.

Der Wirkstoff in Methergin ist Methylergometrinmaleat. Es handelt sich um ein Uterotonikum, das in der Geburtshilfe eingesetzt wird.

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Quelle: Informationsbrief zu Methergin® (Methylergometrinmaleat): Marktrücknahme von Methergin® Lösung zum Einnehmen, Sicherheitsinformationen für die Anwendung von Methergin® Injektionslösung (BfArM, 2011). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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