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Ohrerkrankungen (H60-H95): ICD-10-GM 2026 Kodierung

KI-generierte Zusammenfassung, nicht ärztlich geprüft|Quelle: BfArM (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt die an die deutschen Verhältnisse angepasste Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM) heraus. Diese Zusammenfassung basiert auf der Version 2026.

Das Kapitel VIII der ICD-10-GM umfasst die Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes. Es deckt den systematischen Kodierbereich von H60 bis H95 ab.

Die korrekte Verschlüsselung ist für die medizinische Dokumentation im deutschen Gesundheitssystem essenziell. Die Klassifikation unterteilt die Erkrankungen primär nach anatomischen Gesichtspunkten in verschiedene Untergruppen.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Kodierung von Ohrerkrankungen wird empfohlen, stets auf die zahlreichen Exklusionen des Kapitels VIII zu achten, da beispielsweise infektiöse Grunderkrankungen oder Neubildungen des Ohres in anderen Kapiteln verschlüsselt werden. Zudem erfordern die gelisteten Sternkodes (wie H82* für Schwindelsyndrome) zwingend die zusätzliche Angabe der zugrundeliegenden Erkrankung als Kreuzkode.

Häufig gestellte Fragen

Laut der ICD-10-GM Version 2026 werden Krankheiten des Innenohres im Bereich H80 bis H83 verschlüsselt.

Das BfArM sieht hierfür den Sternkode H82* vor. Dieser wird für Schwindelsyndrome bei anderenorts klassifizierten Krankheiten verwendet und erfordert einen primären Kreuzkode.

Nein, die Klassifikation schließt angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien explizit aus diesem Kapitel aus. Diese werden im Bereich Q00 bis Q99 abgebildet.

Krankheiten des Mittelohres und des Warzenfortsatzes sind gemäß BfArM in der Gruppe H65 bis H75 zusammengefasst.

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Quelle: ICD-10-GM 2026 Kapitel VIII: Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes (H60-H95) (BfArM, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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