ICD-10-GM 2026: Krankheiten des Ohres (H60-H95)
Hintergrund
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt die an die deutschen Verhältnisse angepasste Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM) heraus. Diese Zusammenfassung basiert auf der Version 2026.
Das Kapitel VIII der ICD-10-GM umfasst die Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes. Es deckt den systematischen Kodierbereich von H60 bis H95 ab.
Die korrekte Verschlüsselung ist für die medizinische Dokumentation im deutschen Gesundheitssystem essenziell. Die Klassifikation unterteilt die Erkrankungen primär nach anatomischen Gesichtspunkten in verschiedene Untergruppen.
Empfehlungen
Die ICD-10-GM Version 2026 strukturiert das Kapitel VIII nach anatomischen Regionen. Das BfArM gliedert den Bereich H60-H95 in vier Hauptgruppen.
Hauptgruppen der Ohrerkrankungen
Die Klassifikation sieht folgende systematische Einteilung vor:
| Kode-Bereich | Krankheitsgruppe |
|---|---|
| H60-H62 | Krankheiten des äußeren Ohres |
| H65-H75 | Krankheiten des Mittelohres und des Warzenfortsatzes |
| H80-H83 | Krankheiten des Innenohres |
| H90-H95 | Sonstige Krankheiten des Ohres |
Sternkodes (Manifestationskodes)
Laut BfArM enthält dieses Kapitel spezifische Sternschlüsselnummern für Manifestationen am Ohr bei anderenorts klassifizierten Krankheiten. Diese erfordern im deutschen Kodiersystem in der Regel einen primären Kreuzkode, der die zugrundeliegende Ätiologie beschreibt.
Folgende Sternkodes sind im Kapitel VIII definiert:
-
H62.-* Krankheiten des äußeren Ohres bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
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H67.-* Otitis media bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
-
H75.-* Sonstige Krankheiten des Mittelohres und des Warzenfortsatzes bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
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H82* Schwindelsyndrome bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
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H94.-* Sonstige Krankheiten des Ohres bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
Kontraindikationen
Das BfArM definiert für das Kapitel VIII (H60-H95) spezifische Exklusionen. Folgende Krankheitsgruppen sind aus diesem Kapitel ausgeschlossen und müssen in anderen Kapiteln kodiert werden:
-
Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
-
Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
-
Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96)
-
Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
-
Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
-
Neubildungen (C00-D48)
-
Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
-
Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen (S00-T98)
💡Praxis-Tipp
Bei der Kodierung von Ohrerkrankungen wird empfohlen, stets auf die zahlreichen Exklusionen des Kapitels VIII zu achten, da beispielsweise infektiöse Grunderkrankungen oder Neubildungen des Ohres in anderen Kapiteln verschlüsselt werden. Zudem erfordern die gelisteten Sternkodes (wie H82* für Schwindelsyndrome) zwingend die zusätzliche Angabe der zugrundeliegenden Erkrankung als Kreuzkode.
Häufig gestellte Fragen
Laut der ICD-10-GM Version 2026 werden Krankheiten des Innenohres im Bereich H80 bis H83 verschlüsselt.
Das BfArM sieht hierfür den Sternkode H82* vor. Dieser wird für Schwindelsyndrome bei anderenorts klassifizierten Krankheiten verwendet und erfordert einen primären Kreuzkode.
Nein, die Klassifikation schließt angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien explizit aus diesem Kapitel aus. Diese werden im Bereich Q00 bis Q99 abgebildet.
Krankheiten des Mittelohres und des Warzenfortsatzes sind gemäß BfArM in der Gruppe H65 bis H75 zusammengefasst.
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Quelle: ICD-10-GM 2026 Kapitel VIII: Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes (H60-H95) (BfArM, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.