Implantate nach Kopf-Hals-Bestrahlung: S3-Leitlinie AWMF
📋Auf einen Blick
- •Zahnärztliche Untersuchung und Sanierung sind vor Beginn der onkologischen Therapie zwingend erforderlich.
- •Implantationen post radiationem sollen erst 6 bis 12 Monate nach der Bestrahlung erfolgen.
- •Eine prothetische Belastung darf frühestens nach 3 Monaten stattfinden.
- •Knochenaugmentationen nach einer Strahlentherapie sollten vermieden werden.
- •Eine systemische Antibiotikaprophylaxe ist bei der Implantation obligatorisch.
Hintergrund
Die Implantatversorgung bei Patienten im Zusammenhang mit einer Kopf-Hals-Bestrahlung erfordert eine enge interdisziplinäre Abstimmung zwischen Radioonkologen, Chirurgen und Prothetikern. Vor Beginn der onkologischen Therapie muss zwingend eine Untersuchung, Dokumentation und gegebenenfalls Sanierung des Zahnstatus erfolgen, um das Risiko einer infizierten Osteoradionekrose (IORN) zu minimieren.
Risikograduierung des Knochenlagers
Die Implantatposition zeigt bezogen auf das knöcherne Lager eine zunehmende Risikograduierung. Die prothetisch ideale Position sollte stets gegen eine chirurgisch risikoärmere oder prognostisch günstigere Position abgewogen werden:
| Risikograd | Knochenlager |
|---|---|
| 1 (Geringstes Risiko) | Unbestrahlter ortsständiger Knochen |
| 2 | Bestrahlter ortsständiger Knochen außerhalb des Zielvolumens |
| 3 | Unbestrahlter augmentierter Knochen |
| 4 | Bestrahlter ortsständiger Knochen innerhalb des Zielvolumens |
| 5 (Höchstes Risiko) | Bestrahlter augmentierter Knochen |
Zeitpunkte für Implantation und Belastung
| Phase | Empfehlung | Bemerkung |
|---|---|---|
| Vor Strahlentherapie | Therapie bestehender periimplantärer Infektionen | Zwingend erforderlich zur IORN-Prävention. Implantation zeitnah vor Bestrahlung ist möglich. |
| Nach Strahlentherapie (post radiationem) | 6 bis 12 Monate abwarten | Ermöglicht das Abklingen früher und verzögerter Strahlenfolgen an den Weichgeweben. |
| Prothetische Belastung | Frühestens 3 Monate nach Implantation | Gilt für post radiationem inserierte Implantate. Sofortbelastung ist nicht untersucht. |
Operatives Vorgehen und Augmentation
- Minimalinvasivität: Für den Zugang soll die Knochenoberfläche durch subperiostale Präparation so gering wie möglich exponiert werden.
- Implantatmaterial: Bisher liegen ausschließlich Daten für Titanimplantate vor. Zirkoniumdioxid-Keramikimplantate sind in diesem Kontext wissenschaftlich nicht untersucht.
- Augmentation: Knochenaugmentierende Maßnahmen nach einer Strahlentherapie sollten vermieden werden. Das Implantatüberleben ist im bestrahlten ortsständigen Knochen signifikant höher als im bestrahlten augmentierten Knochen.
Begleitende Maßnahmen
- Antibiotikaprophylaxe: Eine systemische antiinfektive Prophylaxe (z. B. Amoxicillin, Clindamycin) ist bei der Implantation obligatorisch.
- Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO): Wird zur Implantatversorgung nach Strahlentherapie nicht empfohlen.
- Nachsorge: Ein stringentes, langfristiges Follow-Up ist zur Bewertung der periimplantären Gewebegesundheit sicherzustellen.
💡Praxis-Tipp
Verzichten Sie bei bestrahlten Patienten nach Möglichkeit auf Knochenaugmentationen und wählen Sie stattdessen eine chirurgisch risikoärmere Implantatposition im ortsständigen Knochen.