ICD-10-GM 2026 Neubildungen: BfArM Klassifikation

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Kapitel II der ICD-10-GM Version 2026 des BfArM befasst sich mit der Klassifikation von Neubildungen (C00-D48). Es umfasst bösartige, gutartige und In-situ-Neubildungen sowie solche mit unsicherem oder unbekanntem Verhalten.

Die Klassifikation erfolgt primär nach dem biologischen Verhalten der Tumoren und sekundär nach ihrer anatomischen Lokalisation. Für eine detaillierte Erfassung histologischer Typen verweist das Dokument auf die Internationale Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie (ICD-O-3).

Empfehlungen

Die ICD-10-GM 2026 des BfArM definiert folgende Struktur und Kodierrichtlinien für Neubildungen:

Struktur des Kapitels II

Die grundlegende Einteilung der Neubildungen erfolgt in vier Hauptgruppen:

Kode-BereichBeschreibung
C00-C97Bösartige Neubildungen
D00-D09In-situ-Neubildungen
D10-D36Gutartige Neubildungen
D37-D48Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens

Kodierung der Lokalisation

  • Bei bösartigen Neubildungen ohne eindeutigen Ursprungsort oder bei der Bezeichnung "disseminiert" wird der Ursprungsort als unbekannt angesehen (C76-C80).

  • Bösartige Neubildungen in ektopem Gewebe werden entsprechend der Lokalisation verschlüsselt, an der sie auftreten.

  • Wenn ein Tumor zwei oder mehr aneinandergrenzende Teilbereiche überlappt und der Ursprungsort unklar ist, wird die Subkategorie .8 verwendet.

  • Ist der Ursprungsort bei überlappenden Tumoren bekannt, wird dieser spezifische Ursprungsort kodiert.

Funktionelle Aktivität und Morphologie

  • Neubildungen werden unabhängig von ihrer funktionellen Aktivität im Kapitel II klassifiziert.

  • Eine begleitende funktionelle Aktivität kann durch eine zusätzliche Schlüsselnummer aus Kapitel IV abgebildet werden.

  • Für die detaillierte Verschlüsselung von Lokalisation und Morphologie, insbesondere in Krebsregistern, wird die Nutzung der ICD-O empfohlen.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Kodierung von Tumoren, die mehrere anatomische Teilbereiche überlappen, wird die Subkategorie .8 nur dann verwendet, wenn der eigentliche Ursprungsort nicht mehr bestimmt werden kann. Ist der Ursprungsort bekannt, wird laut Klassifikation stets dieser primäre Entstehungsort verschlüsselt, auch wenn sich der Tumor bereits auf benachbarte Strukturen ausgedehnt hat.

Häufig gestellte Fragen

Laut BfArM werden bösartige Neubildungen in ektopem Gewebe nach der Lokalisation verschlüsselt, an der sie tatsächlich auftreten. Ein Tumor des ektopen Pankreasgewebes im Ovar wird beispielsweise als bösartige Neubildung des Ovars kodiert.

Die ICD-10-GM klassifiziert den Tumor selbst im Kapitel II, unabhängig von seiner Aktivität. Die funktionelle Aktivität wird durch einen zusätzlichen Kode aus dem Kapitel IV (Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten) angegeben.

Die Subkategorie .8 kommt zum Einsatz, wenn eine primäre bösartige Neubildung zwei oder mehr aneinandergrenzende Teilbereiche überlappt. Voraussetzung ist, dass der genaue Ursprungsort des Tumors nicht mehr bestimmt werden kann.

Für eine detaillierte Erfassung des histologischen Typs und der Morphologie verweist das Dokument auf die Internationale Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie (ICD-O). Diese wird besonders für Krebsregister und onkologische Fachabteilungen empfohlen.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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