WHO2024

HIV-Postexpositionsprophylaxe (PEP): Indikation & Dauer

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: WHO (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die WHO-Leitlinie (2024) zur HIV-Postexpositionsprophylaxe (PEP) adressiert die anhaltend hohen Raten von HIV-Neuinfektionen weltweit. Trotz großer Fortschritte bei der Testung und der antiretroviralen Therapie bleibt die PEP ein essenzieller Baustein der Prävention.

Besonders Schlüsselpopulationen sind aufgrund struktureller Barrieren und Stigmatisierung im Gesundheitswesen überproportional von HIV betroffen. Ein verbesserter und niederschwelliger Zugang zu Präventionsmaßnahmen ist daher zwingend erforderlich, um die globalen Ziele zur Eindämmung der Epidemie zu erreichen.

Die Aktualisierung der Leitlinie fokussiert sich primär auf die Beseitigung von Zugangsbarrieren. Im Zentrum stehen dabei die Verlagerung der PEP-Vergabe in das kommunale Umfeld sowie das Task-Sharing mit nicht-ärztlichem Personal, um eine möglichst schnelle Versorgung nach einer Exposition zu gewährleisten.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für die Praxis:

Indikation und Diagnostik

Laut Leitlinie wird die PEP bei jeder bekannten oder vermuteten HIV-Exposition empfohlen. Dies umfasst parenterale Expositionen sowie Schleimhautkontakte, beispielsweise durch ungeschützten Geschlechtsverkehr, sexuelle Übergriffe oder Nadelstichverletzungen.

Vor dem Start der Prophylaxe wird ein HIV-Test (Schnelltest oder Selbsttest) der exponierten Person empfohlen. Bei einem negativen Ergebnis sollte die PEP umgehend begonnen werden.

Es wird ausdrücklich betont, dass der Beginn der PEP nicht durch das Warten auf Testergebnisse verzögert werden darf. Auch der HIV-Status der Quellperson muss vorab nicht zwingend bestätigt sein.

Therapiestart und Dauer

Der wichtigste Faktor für die Wirksamkeit ist laut Leitlinie der frühzeitige Beginn. Die PEP sollte idealerweise innerhalb von 24 Stunden, spätestens jedoch 72 Stunden nach der Exposition gestartet werden.

Es wird empfohlen, direkt bei der Erstvorstellung ein Rezept für die vollständige 28-Tage-Therapie auszustellen (starke Empfehlung, niedrige Evidenz). Die Vergabe von kleineren Starterpaketen wird nicht empfohlen, da dies die Therapieadhärenz verschlechtern kann.

Neue Versorgungsansätze

Um den rechtzeitigen Zugang zu gewährleisten, formuliert die Leitlinie zwei neue Kernempfehlungen zur Struktur der Versorgung:

  • Die Bereitstellung der PEP sollte in kommunalen Einrichtungen wie Apotheken oder Drop-in-Zentren erfolgen (starke Empfehlung, sehr niedrige Evidenz).

  • Es wird ein Task-Sharing empfohlen, bei dem auch Pflegekräfte, Apotheker oder geschulte Laien die PEP ausgeben und überwachen (starke Empfehlung, sehr niedrige Evidenz).

Nachsorge und PrEP-Transition

Für Personen, die eine PEP beginnen, wird ein erweitertes Adhärenz-Counselling empfohlen (bedingte Empfehlung, moderate Evidenz). Nach 4 und 12 Wochen sollte laut Leitlinie eine erneute HIV-Testung erfolgen.

Bei Personen mit wiederholtem Expositionsrisiko wird empfohlen, nach Abschluss der 28-tägigen PEP einen direkten Übergang zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP) zu evaluieren. Die PEP kann somit als Einstiegspunkt für eine langfristige HIV-Prävention dienen.

Dosierung

Die Leitlinie empfiehlt bevorzugt ein Regime aus drei antiretroviralen Medikamenten (bedingte Empfehlung, niedrige Evidenz). Folgende Kombinationen werden für die 28-tägige Postexpositionsprophylaxe empfohlen:

PatientengruppeBevorzugtes Basis-RegimeAlternative Basis-RegimeBevorzugtes 3. MedikamentAlternative 3. Medikamente
Erwachsene & JugendlicheTDF + 3TC (oder FTC)Keine AngabeDTGATV/r, DRV/r, LPV/r, RAL
Kinder (< 30 kg)ABC + 3TCAZT + 3TC oder TDF + 3TC (oder FTC)DTGATV/r, DRV/r, LPV/r, RAL

Kontraindikationen

Eine PEP ist laut Leitlinie in folgenden Fällen nicht indiziert:

  • Die exponierte Person ist bereits nachweislich HIV-positiv.

  • Die Expositionsquelle ist gesichert HIV-negativ.

  • Bei sexuellem Kontakt: Die Quellperson hat eine nicht nachweisbare Viruslast.

  • Es bestand lediglich Kontakt zu Körperflüssigkeiten ohne signifikantes Übertragungsrisiko (z. B. Tränen, nicht-blutiger Speichel, Urin, Schweiß).

Eine bestehende Hepatitis-B-Infektion stellt ausdrücklich keine Kontraindikation für TDF-, FTC- oder 3TC-basierte PEP-Regime dar. Ein vorheriges Hepatitis-B-Screening darf den PEP-Start nicht verzögern.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der entscheidende Faktor für die Wirksamkeit der HIV-PEP ist das enge Zeitfenster. Die Leitlinie betont nachdrücklich, dass der Therapiestart niemals durch das Warten auf HIV-Testergebnisse der exponierten Person oder die Ermittlung des HIV-Status der Quellperson verzögert werden darf.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie empfiehlt den Start so früh wie möglich, idealerweise innerhalb von 24 Stunden. Nach Ablauf von 72 Stunden nach der Exposition sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Wirksamkeit drastisch, weshalb ein späterer Beginn nicht empfohlen wird.

Es wird eine durchgehende Einnahme der antiretroviralen Medikamente über einen Zeitraum von exakt 28 Tagen empfohlen. Die Leitlinie rät davon ab, lediglich kleine Starterpakete für wenige Tage auszugeben.

Als bevorzugtes Regime wird eine Kombination aus Tenofovir (TDF) und Lamivudin (3TC) oder Emtricitabin (FTC) als Basis empfohlen. Als drittes Medikament wird Dolutegravir (DTG) präferiert.

Ein HIV-Test der exponierten Person wird zwar empfohlen, das Ergebnis muss jedoch nicht abgewartet werden. Laut Leitlinie sollte die medikamentöse Prophylaxe bei Verdacht auf eine Exposition sofort begonnen werden.

Wenn die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) nicht vorschriftsmäßig eingenommen oder pausiert wurde, kann laut Leitlinie eine PEP indiziert sein. Personen, die noch orale PrEP-Medikamente zu Hause haben, können diese sofort als Zweifach-Regime einnehmen und sollten zeitnah einen Arzt für das dritte Medikament aufsuchen.

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Quelle: Guidelines for HIV post-exposure prophylaxis (WHO, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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