Guselkumab bei Plaque-Psoriasis: Nutzen und Vergleich
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht (Addendum A18-24) bewertet den Zusatznutzen des monoklonalen Antikörpers Guselkumab bei der Behandlung der Plaque-Psoriasis. Die Auswertung basiert auf Daten der randomisierten, kontrollierten Studien VOYAGE 1 und VOYAGE 2.
Die spezifische Fragestellung fokussiert sich auf erwachsene Patientinnen und Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis. Eingeschlossen wurden Personen, die auf andere systemische Therapien (wie Ciclosporin, Methotrexat oder PUVA) unzureichend angesprochen haben oder diese nicht vertragen.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde in den zugrundeliegenden Studien Adalimumab herangezogen. Der Bericht analysiert Endpunkte zu Morbidität, gesundheitsbezogener Lebensqualität und Nebenwirkungen über einen Beobachtungszeitraum von 24 bis 28 Wochen.
Empfehlungen
Der Bericht formuliert folgende Kernaussagen zum Zusatznutzen:
Gesamtaussage zum Zusatznutzen
Das IQWiG leitet für die untersuchte Patientenpopulation einen Beleg für einen erheblichen Zusatznutzen von Guselkumab gegenüber Adalimumab ab. Dieser wird maßgeblich durch Verbesserungen bei der Hauterscheinungsfreiheit und der Lebensqualität getragen.
Morbidität und Symptomatik
Laut Auswertung zeigen sich signifikante Vorteile für Guselkumab bei der Reduktion der Hautsymptome:
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Für die vollständige Remission (PASI 100) wird ein Beleg für einen erheblichen Zusatznutzen abgeleitet.
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Bei der patientenberichteten Symptomatik (PSSD) ergibt sich ein Beleg für einen Zusatznutzen, dessen Ausmaß als nicht quantifizierbar eingestuft wird.
-
Für die Erscheinungsfreiheit der Kopfhaut (ss-IGA 0) ist ein Zusatznutzen nicht belegt, da das Ausmaß des Effekts als maximal geringfügig bewertet wird.
-
Für die Erscheinungsfreiheit der Nägel (NAPSI 0) sowie der Hände und Füße (hf-PGA 0) lässt sich kein Zusatznutzen belegen.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität
Die Auswertung der Lebensqualität zeigt ein gemischtes Bild je nach verwendetem Instrument:
-
Gemessen am Dermatology Life Quality Index (DLQI 0 oder 1) ergibt sich ein Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen.
-
Für den SF-36-Fragebogen (körperliche und psychische Komponenten) ist ein Zusatznutzen hingegen nicht belegt.
Nebenwirkungen und Sicherheit
Bezüglich der untersuchten Schadensendpunkte ergeben sich keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Therapiearmen. Ein höherer oder geringerer Schaden von Guselkumab ist somit nicht belegt.
| Endpunkt / Kategorie | Vergleich Guselkumab vs. Adalimumab | Ausmaß des Zusatznutzens |
|---|---|---|
| Remission (PASI 100) | Vorteil für Guselkumab | Erheblich |
| Lebensqualität (DLQI 0/1) | Vorteil für Guselkumab | Beträchtlich |
| Symptomatik (PSSD) | Vorteil für Guselkumab | Nicht quantifizierbar |
| Nagelpsoriasis (NAPSI 0) | Kein signifikanter Unterschied | Nicht belegt |
| Nebenwirkungen (SUEs) | Kein signifikanter Unterschied | Nicht belegt |
💡Praxis-Tipp
Der Bericht hebt hervor, dass der erhebliche Zusatznutzen von Guselkumab primär durch die hohe Rate an vollständiger Hauterscheinungsfreiheit (PASI 100) getragen wird. Bei speziellen Manifestationen wie der isolierten Nagelpsoriasis konnte in den vorliegenden Daten jedoch kein statistisch signifikanter Vorteil gegenüber Adalimumab belegt werden.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG leitet einen Beleg für einen erheblichen Zusatznutzen von Guselkumab im Vergleich zu Adalimumab ab. Dies gilt spezifisch für Patienten mit unzureichendem Ansprechen auf vorherige systemische Therapien.
Der Zusatznutzen basiert primär auf einer signifikanten Verbesserung der vollständigen Remissionsraten (PASI 100). Zudem zeigt sich ein beträchtlicher Vorteil bei der dermatologischen Lebensqualität (DLQI).
Laut IQWiG-Bericht gibt es keine statistisch signifikanten Unterschiede bei schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen oder Infektionen. Ein höherer oder geringerer Schaden von Guselkumab ist im direkten Vergleich somit nicht belegt.
Für den Endpunkt der Erscheinungsfreiheit der Nägel (NAPSI 0) konnte kein statistisch signifikanter Unterschied festgestellt werden. Ein Zusatznutzen ist für diese spezifische Manifestation laut Bericht nicht belegt.
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Quelle: IQWiG A18-24: Guselkumab (Plaque Psoriasis) - Addendum zum Auftrag A17-60 (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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