G-BA2017

Guselkumab bei Plaque-Psoriasis: Indikation und Nutzen

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Rahmendaten des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2018. Gegenstand des Verfahrens ist die Nutzenbewertung des Wirkstoffs Guselkumab (Handelsname Tremfya®).

Die Plaque-Psoriasis ist eine chronisch-entzündliche Hauterkrankung, die mit schuppenden, geröteten Hautarealen einhergeht. Bei mittelschweren bis schweren Verläufen reicht eine topische Behandlung oft nicht aus, sodass systemische Therapien erforderlich werden.

Empfehlungen

Das vorliegende G-BA-Dokument beschreibt die formalen Rahmenbedingungen der Nutzenbewertung für Guselkumab.

Anwendungsgebiet

Laut G-BA wird Guselkumab (Tremfya®) für folgende Indikation bewertet:

  • Behandlung erwachsener Patienten mit Plaque-Psoriasis

  • Die Erkrankung muss einen mittelschweren bis schweren Verlauf aufweisen

  • Die Patienten müssen für eine systemische Therapie in Frage kommen

Verfahrensdetails und Bewertungsparameter

Das Dokument verweist auf die Einbindung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Erstellung der Nutzenbewertung. Die spezifischen Ergebnisse und therapeutischen Vergleiche werden in den verlinkten Beschlussdokumenten definiert.

Da der vorliegende Quelltext lediglich die administrativen Rahmendaten abbildet, verweist er für die konkreten Ergebnisse auf die externen Beschlussfassungen. Die folgende Tabelle fasst die im Dokument genannten Parameter der Nutzenbewertung zusammen:

Parameter der NutzenbewertungFestlegung laut G-BA-Dokumentation
PatientenzielgruppeErwachsene mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis
TherapievoraussetzungIndikation für eine systemische Therapie muss vorliegen
Zweckmäßige VergleichstherapieDetails siehe externe Anlage XII und Beschlusstext vom 17.05.2018
Ausmaß des ZusatznutzensDetails siehe IQWiG-Nutzenbewertung und Beschluss vom 17.05.2018
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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung von Guselkumab (Tremfya®) die spezifischen Kriterien der G-BA-Anlage XII erfüllen muss, insbesondere die Indikation für eine systemische Therapie bei mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis.

Häufig gestellte Fragen

Das Dokument nennt erwachsene Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie in Frage kommen.

Die genaue Bewertung des Zusatznutzens und die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie erfolgen durch den G-BA auf Basis der IQWiG-Bewertung. Die detaillierten Ergebnisse sind in den Beschlussdokumenten vom 17.05.2018 hinterlegt.

Das initiale Bewertungsverfahren des G-BA für Guselkumab wurde am 17.05.2018 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Guselkumab (Plaque-Psoriasis) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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