G-BA2024

Vamorolon (Agamree) bei Duchenne-Muskeldystrophie: G-BA

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Vamorolon (Handelsname Agamree).

Vamorolon wird zur Behandlung der Duchenne-Muskeldystrophie (DMD), einer seltenen und fortschreitenden Erkrankung des Muskel-Skelett-Systems, eingesetzt. Die Zulassung und die entsprechende Bewertung beziehen sich auf betroffene Personen ab einem Alter von 4 Jahren.

Der Wirkstoff ist offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Das formale Bewertungsverfahren wurde im Juli 2024 mit einem entsprechenden Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie abgeschlossen.

Empfehlungen

Der G-BA dokumentiert folgende Eckdaten zum formalen Bewertungsverfahren:

Indikation und Status

  • Wirkstoff: Vamorolon (Handelsname Agamree)

  • Therapeutisches Gebiet: Duchenne-Muskeldystrophie (Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems)

  • Zielgruppe: Betroffene ab einem Alter von 4 Jahren

  • Sonderstatus: Einstufung als Orphan Drug (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens)

Verfahrensablauf

Das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V umfasste laut G-BA folgende Meilensteine:

  • Beginn des Verfahrens am 15.01.2024

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Start des Stellungnahmeverfahrens am 15.04.2024

  • Mündliche Anhörung am 27.05.2024

  • Abschließende Beschlussfassung am 04.07.2024 (Inkrafttreten am selben Tag)

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💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung von Vamorolon (Agamree) wird darauf hingewiesen, dass die G-BA-Nutzenbewertung spezifisch für Personen mit Duchenne-Muskeldystrophie ab einem Alter von 4 Jahren gilt. Zudem ist der offizielle Sonderstatus als Orphan Drug (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens) im klinischen Alltag zu berücksichtigen.

Häufig gestellte Fragen

Laut dem G-BA-Beschluss bezieht sich die Nutzenbewertung von Vamorolon auf Personen mit Duchenne-Muskeldystrophie ab einem Alter von 4 Jahren.

Ja, der G-BA führt Vamorolon im Bewertungsverfahren offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).

Das Nutzenbewertungsverfahren wurde gemäß den G-BA-Daten mit der Beschlussfassung am 04.07.2024 offiziell abgeschlossen. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Vamorolon (Duchenne-Muskeldystrophie, ≥ 4 Jahren) (G-BA, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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