G-BA2017

Rheumatoide Arthritis: G-BA Nutzenbewertung Tofacitinib

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2017 ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Tofacitinib (Handelsname Xeljanz) durchgeführt. Dieses bezieht sich auf das therapeutische Gebiet der Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems.

Die rheumatoide Arthritis ist eine chronisch-entzündliche Systemerkrankung, die primär die Gelenke betrifft. Tofacitinib wird als krankheitsmodifizierendes antirheumatisches Arzneimittel (DMARD) zur systemischen Therapie eingesetzt.

Es wird im Dokument explizit darauf hingewiesen, dass die in diesem Verfahren von 2017 gefassten Beschlüsse mittlerweile aufgehoben wurden. Sie wurden durch ein neueres Nutzenbewertungsverfahren zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen vom 01.09.2021 ersetzt.

Empfehlungen

Das G-BA-Dokument definiert die genauen Anwendungsgebiete für Tofacitinib bei erwachsenen Personen.

Indikation und Vorbehandlung

Laut Beschluss ist der Wirkstoff für die Behandlung der mittelschweren bis schweren aktiven rheumatoiden Arthritis zugelassen.

Hierfür muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Es liegt ein unzureichendes Ansprechen auf ein oder mehrere krankheitsmodifizierende antirheumatische Arzneimittel (DMARDs) vor.

  • Alternativ besteht eine Unverträglichkeit gegenüber diesen Arzneimitteln.

Therapieregime

Grundsätzlich ist Tofacitinib in Kombination mit Methotrexat (MTX) indiziert.

Eine Monotherapie mit Tofacitinib kann laut Dokument in folgenden Ausnahmefällen erfolgen:

  • Wenn Methotrexat nicht vertragen wird.

  • Wenn eine Behandlung mit Methotrexat ungeeignet ist.

Verfahrensstatus

Der ursprüngliche Beschluss vom 19.10.2017 war zunächst befristet. Das Dokument hält fest, dass dieser Beschluss durch das Verfahren zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Jahr 2021 offiziell aufgehoben wurde.

Dosierung

Das Dokument beschreibt folgende zugelassene Therapieregime in Abhängigkeit der klinischen Situation:

Klinische SituationTherapieregime
Standardtherapie bei unzureichendem DMARD-AnsprechenKombination mit Methotrexat (MTX)
MTX-Unverträglichkeit oder MTX ungeeignetMonotherapie mit Tofacitinib
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💡Praxis-Tipp

Es wird im G-BA-Dokument explizit darauf hingewiesen, dass die Regelungen aus dem Jahr 2017 durch einen neueren Beschluss vom 01.09.2021 aufgehoben wurden. Für die aktuelle Verordnungspraxis und die Beurteilung des Zusatznutzens ist daher zwingend der neuere Beschluss zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen heranzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist Tofacitinib bei erwachsenen Personen mit mittelschwerer bis schwerer aktiver rheumatoider Arthritis indiziert. Voraussetzung ist, dass zuvor ein unzureichendes Ansprechen oder eine Unverträglichkeit auf mindestens ein anderes DMARD bestand.

Ja, das Dokument gibt an, dass eine Monotherapie mit Tofacitinib möglich ist. Dies gilt für Fälle, in denen Methotrexat nicht vertragen wird oder eine MTX-Behandlung ungeeignet ist.

Nein, der Beschluss aus dem Jahr 2017 wurde offiziell aufgehoben. Er wurde durch ein neueres Nutzenbewertungsverfahren vom 01.09.2021 ersetzt.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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