G-BA2017Rheumatology

Baricitinib bei Rheumatoider Arthritis: Zusatznutzen

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2017 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Baricitinib (Handelsname Olumiant) durchgeführt. Das Verfahren bezieht sich auf das therapeutische Gebiet der Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems.

Die rheumatoide Arthritis ist eine chronisch-entzündliche Systemerkrankung, die vorwiegend die Gelenke betrifft. Zur Basistherapie werden in der Regel krankheitsmodifizierende Antirheumatika (DMARDs) eingesetzt, um die Gelenkzerstörung aufzuhalten und die Symptome zu lindern.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses. Der Fokus liegt auf dem zugelassenen Anwendungsgebiet gemäß der Fachinformation.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Gemäß dem G-BA-Dokument ist Baricitinib nicht als Erstlinientherapie vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz erst nach einem unzureichenden Ansprechen oder einer Unverträglichkeit gegenüber mindestens einem vorherigen DMARD erfolgen soll.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist das Medikament für erwachsene Patienten mit mittelschwerer bis schwerer aktiver rheumatoider Arthritis zugelassen. Voraussetzung ist ein vorheriges Therapieversagen oder eine Unverträglichkeit unter DMARDs.

Ja, das Dokument bestätigt, dass der Wirkstoff sowohl als Monotherapie als auch in Kombination mit Methotrexat angewendet werden kann.

Nein, gemäß den Angaben des G-BA wird das Medikament erst eingesetzt, wenn Patienten auf eine vorangegangene Behandlung mit einem oder mehreren DMARDs unzureichend angesprochen haben.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Baricitinib (Rheumatoide Arthritis) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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