Tafasitamab bei DLBCL: Therapie mit Lenalidomid

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Tafasitamab (Handelsname Minjuvi) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Rahmendaten der G-BA-Publikation.

Tafasitamab wird in Kombination mit Lenalidomid zur Behandlung des diffus großzelligen B-Zell-Lymphoms (DLBCL) eingesetzt. Es handelt sich hierbei um eine aggressive onkologische Erkrankung des lymphatischen Systems.

Gemäß den vorliegenden Daten ist Tafasitamab als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Dies hat spezifische formale Auswirkungen auf das Nutzenbewertungsverfahren.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Orphan Drugs wie Tafasitamab der medizinische Zusatznutzen formal bereits durch die Zulassung als belegt gilt und der G-BA in seinen Volltextdokumenten lediglich das genaue Ausmaß dieses Nutzens quantifiziert.

Häufig gestellte Fragen

Die Nutzenbewertung umfasst den Einsatz von Tafasitamab in Kombination mit Lenalidomid. Es wird zur Behandlung des diffus großzelligen B-Zell-Lymphoms (DLBCL) eingesetzt.

Der Wirkstoff ist als Orphan Drug (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens) klassifiziert. Die Bewertung erfolgt daher nach speziellen Vorgaben der G-BA-Verfahrensordnung.

Der Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie trat laut Dokumentation am 03.03.2022 in Kraft. Das Verfahren ist damit offiziell abgeschlossen.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Tafasitamab (Diffus großzelliges B-Zell-Lymphom, Kombination mit Lenalidomid) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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